Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich

(vom 12. Dezember 2011)[1][2]

Die Hochschulleitung,

gestützt auf §§ 24 Abs. 2 und 32 Abs. 1 lit. e des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG)[3] und § 29 Abs. 1 der Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 7. April 2008[4]

A. Allgemeine Bestimmungen

Zweck und Geltungsbereich

§ 1.

1

Diese Weisung regelt die Nutzung der Räume und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) durch externe Veranstaltende. Als solche gelten auch Angehörige der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen.

2

Die Weisung kann für die einzelnen Standorte, Räume oder Anlagen von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor mit besonderen Bestimmungen ergänzt werden.

Grundsatz

§ 2.

Die Räume und Anlagen können extern genutzt werden, wenn sie nicht für Veranstaltungen und die weiteren betrieblichen Bedürfnisse der PHZH benötigt werden.

B. Nutzungsbedingungen

Nutzungsausschluss

§ 3.

Die Verwaltungsdirektion verweigert die externe Nutzung von Räumen und Anlagen, wenn

a.Störungen des Betriebs oder Schädigungen von Liegenschaften und Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind,

b.Auflagen, geltende Bestimmungen oder Anweisungen des Hausdienstes wiederholt oder krass missachtet werden,

c.der falsche Eindruck eines Bezugs der Veranstaltung oder der Veranstaltenden zur PHZH entsteht oder die Veranstaltenden den Namen der PHZH missbräuchlich für eigene Anliegen benützen,

d.die Veranstaltenden Räume oder Anlagen weitervermieten oder zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwenden,

e.sie mit der Nutzung von Räumen oder Anlagen durch andere Veranstaltende nicht verträglich ist,

f.die Interessen der PHZH anderweitig beeinträchtigt werden, namentlich eine Nutzung oder die dafür zeichnende Person oder Organisation eine Thematik einseitig, propagandistisch oder extrem darstellt.

Spezielle Nutzungsbestimmungen

§ 4.

1

Für das Tagungszentrum Schloss Au gilt folgende Nutzungsregelung:

a.Das Tagungszentrum Schloss Au kann extern genutzt werden für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sitzungen, Konferenzen, Repräsentationsveranstaltungen, kulturelle Anlässe und weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie für Spezialanlässe wie Feiern und Hochzeiten.

b.Es werden in erster Linie Veranstaltungen berücksichtigt, die der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen dienen.

2

Die Schulküche, die Medien- und die Werkräume (einschliesslich Ateliers) werden nur mit einer Zusatzvereinbarung und nach vorheriger Einführung vermietet.

Nutzungsdauer

§ 5.

1

Die Nutzungsdauer richtet sich in der Regel nach den ordentlichen Öffnungszeiten. Verlängerungen sind im Vertrag festzulegen.

2

Die Öffnungszeiten der PHZH sind vorbehältlich Abs. 3:

a.Montag bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr,

b.Samstag von 7.00 bis 17.00 Uhr, mit Verlängerung bis 23.00 Uhr (die Zeiten des Samstagsbetriebs kommen auch bei Werktagen vor allgemeinen Feiertagen zur Anwendung).

3

Das Tagungszentrum Schloss Au ist geöffnet von:

a.Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr, mit Verlängerung bis 23.00 Uhr,

b.Samstag und Sonntag von 7.00 bis 23.00 Uhr, mit Verlängerung bis 1.00 Uhr.

4

An allgemeinen Feiertagen bleibt die PHZH in der Regel geschlossen. Die Leiterin oder der Leiter Eventmanagement entscheidet über Ausnahmen.

5

Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann aus betrieblichen Gründen weitere Beschränkungen der Öffnungszeiten anordnen.

Verpflegung

§ 6.

1

Das Anbieten von Speisen und Getränken ist der PHZH und den von dieser zugelassenen Cateringunternehmen vorbehalten. Über Ausnahmen entscheidet die Leiterin oder der Leiter Eventmanagement.

2

Verpflegung darf nur an den dafür vorgesehenen Orten stattfinden.

Einhaltung der geltenden Bestimmungen

§ 7.

Die Veranstaltenden sind dafür verantwortlich, dass geltende Bestimmungen, Auflagen sowie Anweisungen des Hausdienstes auch von den weiteren Beteiligten (Veranstaltungsteilnehmenden, Konzertbesucherinnen und -besuchern, Gästen, Mitarbeitenden usw.) befolgt werden.

Haftung und Schäden

§ 8.

1

Die PHZH lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung ab.

2

Die Veranstaltenden haben die Räume und Anlagen im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie diese angetreten haben, und haften für alle anlässlich der Nutzung entstehenden Sach- und Personenschäden. Die entsprechenden Risiken sind durch sie genügend zu versichern.

3

Allfällige bestehende Mängel sind dem verantwortlichen Hausdienst umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden.

4

Reparaturarbeiten sind ausschliesslich Sache der PHZH.

C. Nutzungsgesuch und Vertrag

Nutzungsgesuche

§ 9.

Interessentinnen und Interessenten richten ihre Anfrage an das Eventmanagement. Sie haben den Zweck der Nutzung und die hinter der Veranstaltung stehende Person oder Organisation offenzulegen.

Beurteilung der Nutzungsgesuche

§ 10.

1

Das Eventmanagement entscheidet über die Nutzungsgesuche gemäss dem Raumreservationskonzept der PHZH. Es prüft, ob Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen, und kann für die Nutzung Auflagen erlassen.

2

Interessentinnen und Interessenten können ablehnende Entscheide des Eventmanagements innert zehn Tagen seit Ablehnung von der Verwaltungsdirektorin oder vom Verwaltungsdirektor überprüfen lassen.

3

Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten und Anlagen.

Vertrag

§ 11.

1

Das Eventmanagement schliesst mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter einen schriftlichen Vertrag über die externe Nutzung von Räumlichkeiten oder Anlagen. Die Abschlusskompetenz gemäss Finanzreglement der Pädagogischen Hochschule Zürich bleibt vorbehalten.

2

Eine Rückvergütung oder der Erlass der Gebühr bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen oder infolge einer vorzeitigen Beendigung einer Veranstaltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung gemäss § 12 – nicht möglich.

3

Das Eventmanagement kann der Veranstalterin oder dem Veranstalter kurzfristig andere als die bestellten Räume oder Anlagen zuweisen, soweit dies zumutbar ist. § 13 bleibt vorbehalten.

Annullierungen

§ 12.

1

Annullierungen sind dem Eventmanagement schriftlich mitzuteilen. Es werden die in Abs. 2 geregelten Annullierungskosten in Rechnung gestellt.

2

Bei Annullierungen

a.bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an,

b.29 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Tarifs,

c.10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Tarifs.

Rücktritt

§ 13.

Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor ist jederzeit berechtigt, im Namen der PHZH entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn

a.infolge höherer Gewalt oder dringenden Eigenbedarfs weder der reservierte noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden kann,

b.Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen.

D. Tarife

Tarifordnung

§ 14.

1

Die Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen richten sich nach der Tarifordnung im Anhang dieser Weisung.

2

Die Preise für das Verpflegungsangebot werden von der Leiterin oder dem Leiter Eventmanagement festgesetzt und publiziert.

Ermässigung und Erlass

§ 15.

1

Die Hochschulleitung kann auf begründetes Gesuch hin bei Grossveranstaltungen von öffentlichrechtlichen Institutionen oder privaten Organisationen mit ideeller Zwecksetzung den Tarif ermässigen oder die Nutzungsgebühr erlassen, wenn die Durchführung der Veranstaltung nicht wirtschaftlichen Zielen dient und im strategischen Interesse der PHZH liegt.

2

Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor entscheidet über Folgegesuche um Ermässigung des Tarifs oder Gebührenerlass bei der erneuten Durchführung einer solchen Veranstaltung. Gegen ablehnende Entscheide kann innert zehn Tagen Einsprache bei der Hochschulleitung erhoben werden.

3

Sitzungsräume sowie kleinere und mittlere Unterrichtsräume im Campus PH Zürich werden der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerorganisationen sowie den Zürcher Verbänden der Schulpräsidien und der Schulleiterinnen und -leiter für Sitzungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Gerätenutzungen und Aufwendungen

§ 16.

1

Das Eventmanagement stellt den Veranstaltenden die Nutzung von Geräten, die nicht zur Grundausstattung eines Raums oder einer Anlage gehören, ausserordentliche Dienstleistungen und die Behebung von Schäden nach Aufwand und gemäss Tarifordnung zusätzlich in Rechnung.

2

Allfällige Drittkosten (Blumenschmuck, Sicherheitsdienst usw.) werden weiterverrechnet.

Tarifänderungen

§ 17.

Tarifänderungen bleiben vorbehalten, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate überschreitet. Sie berechtigen die Veranstaltenden zum Rücktritt vom Vertrag innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der neuen Tarife.

E. Schlussbestimmungen

Aufhebung von Erlassen

§ 18.

Diese Weisung ersetzt die Weisung zur Vermietung von Räumen der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007 sowie die Weisung zum Tagungszentrum Schloss Au der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 19. März 2007.

Übergangsbestimmung

§ 19.

Bis zum 31. August 2012 behalten für die externe Nutzung bisheriger Standorte der PHZH (Standorte ausserhalb des Campus PH Zürich an der Lagerstrasse 2, Zürich) die Weisung zur Vermietung von Räumen der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007 sowie die Weisung zum Tagungszentrum Schloss Au der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 19. März 2007 Gültigkeit.

Hinweis zu Anhängen

Anhänge weisen oft Konvertierungsfehler auf. Bitte konsultieren Sie die Quelle.

Anhänge

Anhang Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich

1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Inbegriffene Leistungen

Mit den Nutzungstarifen gemäss Ziff. 2 und 3 dieses Anhangs werden folgende Leistungen abgegolten:

a.Gebrauch der Räumlichkeiten zum angegebenen Zweck,

b.Nutzung der im jeweiligen Raum vorhandenen technischen Standardausstattung (in der Regel: Beamer, Visualizer, WLAN, Flipcharts),

c.Endreinigung.

1.2 Nicht inbegriffene Leistungen

Das Eventmanagement stellt über Ziff. 1.1 hinausgehende Gerätenutzungen und Leistungen bei ihrer Inanspruchnahme zusätzlich in Rechnung, namentlich:

a.Reinigungsaufwand bei aussergewöhnlicher Verschmutzung der genutzten Räume und Anlagen,

b.Betreuung der Veranstaltenden und der Cateringunternehmen durch Mitarbeitende der PHZH (Pflege der Toilettenanlagen, Garderobe, Abendkasse, technischer Support usw.),

c.weitere zusätzliche Dienstleistungen (Hotelbuchungs- und Abholservice für Referierende oder Gäste, kulturhistorische Führungen durch das Landgut Schloss Au usw.),

d.Verlängerungen und Nutzung der gemieteten und weiteren Räume und Anlagen für Vorbereitungsarbeiten am Vortag einer eintägigen Nutzung,

e.Drittkosten (Sicherheitsdienst, Hotels, Blumenschmuck, Übersetzungsanlage usw.). Eine allfällige Mehrwertsteuer wird zusätzlich erhoben.

1.3 Mehrtägige Veranstaltungen

Als mehrtägig gilt eine Veranstaltung, die an mehr als einem Tag stattfindet und thematisch zusammenhängend ist.

1.4 Rechnungsstellung

Das Eventmanagement stellt nach der Veranstaltung Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Es kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

2. Tarife Raum- und Anlagennutzung im Allgemeinen

Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen von Dritten sowie von Angehörigen der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen. Vorbehalten sind die Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au (vgl. Ziff. 3).

PH Zürich, Zürich Sitzungsräume

RaumtypGrösseMax. PlätzeBemerkung InfrastrukturTarif in Fr./Tag
Sitzungsraum, kleinbis 50 m216beweglich möbliert300
Sitzungsraum, grossbis 100 m238beweglich möbliert500
Unterrichtsraum, kleinbis 80 m224Reihenbestuhlung400
Unterrichtsraum, mittelbis 120 m248Reihenbestuhlung600
Hörsaal kleinbis 100 m276fest möbliert800
Kleiner Hörsaal, 1, 2 oder 3bis 200 m2150ansteigend, fest möbliert1500
Grosser Hörsaalbis 500 m2440ansteigend, fest möbliert2500
Mensa klein81 m242beweglich möbliert400
Mensa451 m2330beweglich möbliert900
Patio237 m2100beweglich möbliert500
Sporthalle 4390 m2387Einfachhalle1000
Sporthalle 1, 2 oder 3417 m2400einzelne Sporthalle in der Dreifachhalle1000
Sporthalle 1–31251 m21200Dreifachhalle2800
Musik/Performance162 m260Sing-/Theaterraum500
Schulküche112 m216inkl. Essraum800
Dachterrasse260 m260400
Atelier Kunst und68 m216Holz- oder600
DesignMetallwerkstatt
Medien-/ Informatikraumbis 80 m218Mac- und Windows- Arbeitsplätze1000
Unterrichtsraumbis 50 m220250
Unterrichtsraumbis 80 m235350
Unterrichtsraumbis 160 m2120600
(Trotte 1 und 2)
Sitzungsraumbis 30 m28150
Sitzungsraumbis 40 m218250
Schlosshalle180 m2120für kulturelle Nutzung600
Gartensalon65 m248für Gastronomie300
Salon Vert54 m224für Gastronomie250
Herrenzimmer40 m224für Gastronomie250
Bibliothek94 m248Lounge250
Erdgeschoss433 m2800
Ganzes Schloss1200
Unterrichtsraumbis 50 m220400
Unterrichtsraumbis 80 m235600
Unterrichtsraum (Trotte 1 und 2)bis 160 m260–1201000
Sitzungsraumbis 30 m28200
Sitzungsraumbis 40 m218400
Schlosshalle180 m2120für kulturelle Nutzung2000
Gartensalon65 m248für Gastronomie600
Salon Vert54 m224für Gastronomie500
Herrenzimmer40 m224für Gastronomie500
Bibliothek94 m248Lounge600
Erdgeschoss433 m24000
Ganzes Schloss6500

Unterrichtsräume Spezialräume und Anlagen PH Zürich Tagungszentrum Schloss Au, Au

Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden wird 12 des Tarifs verrechnet. Bei einer mehrtägigen Nutzung wird ab dem 3. Tag ein Rabatt von 25% gewährt.

Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Wochenendzuschlag von Fr. 300.

Für Verlängerungen wird pro Stunde 110 des Tarifs zusätzlich verrechnet.

3. Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au

Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au von Privatpersonen, Unternehmungen und anderen privaten Organisationen zu privaten Zwecken. Für öffentliche Veranstaltungen, deren Durchführung nicht wirtschaftlichen Zwecken dient (bildungspolitische und kulturelle Anlässe sowie weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse), richten sich die Tarife auch bei privater Organisation nach Ziff. 2.

Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden wird 12 des Tarifes verrechnet. Bei einer mehrtägigen Nutzung wird ab dem 3. Tag ein Rabatt von 25% gewährt.

Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Wochenendzuschlag von Fr. 500.

Für Verlängerungen wird pro Stunde 110 des Tarifs zusätzlich verrechnet.

4. Tarife Gerätenutzung

GeräteTarif in Fr.
Kopiererschwarz/weiss: 0.10 pro Seite A4 0.20 pro Seite A3
farbig:
0.20 pro Seite A4 0.80 pro Seite A3
Mikrofonanlage (Headset)100 pro Veranstaltung
Konzertflügel200 pro Veranstaltung
Andere Geräte, soweit verfügbar (z.B. VHS, Diaprojektor usw.)100 pro Veranstaltung

5. Dienstleistungstarife

DienstleistungenTarif in Fr.
Gerätespezialistin/-spezialist100 pro Stunde
Eventmanagement (Anlassbetreuung)60 pro Stunde
Hausdienst60 pro Stunde
Reinigung35 pro Stunde
Kulturhistorische Führung Schloss Au250 pauschal

[1] OS 67, 89; Begründung siehe ABl 2012, 43.

[2] Inkrafttreten: 1. April 2012.

[3] LS 414. 10.

[4] LS 414. 410.

414.411.9 – Versionen

IDPublikationAufhebung
11501.01.2022Version öffnen
10701.01.202001.01.2022Version öffnen
10201.09.201801.01.2020Version öffnen
07901.12.201201.09.2018Version öffnen
07601.04.201201.12.2012Version öffnen
06001.12.200701.04.2012Version öffnen
04001.04.200301.12.2007Version öffnen