Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich
Die Hochschulleitung,
gestützt auf §§ 24 Abs. 2 und 32 Abs. 1 lit. e des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG)[3] und § 29 Abs. 1 der Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 7. April 2008[4]
A. Allgemeine Bestimmungen
Zweck und Geltungsbereich
Diese Weisung regelt die Nutzung der Räume und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) durch externe Veranstaltende. Als solche gelten auch Angehörige der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen.
Die Weisung kann für die einzelnen Standorte, Räume oder Anlagen von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor mit besonderen Bestimmungen ergänzt werden.
Grundsatz
Die Räume und Anlagen können extern genutzt werden, wenn sie nicht für Veranstaltungen und die weiteren betrieblichen Bedürfnisse der PHZH benötigt werden.
B. Nutzungsbedingungen
Nutzungsausschluss
Die Verwaltungsdirektion verweigert die externe Nutzung von Räumen und Anlagen, wenn
a.Störungen des Betriebs oder Schädigungen von Liegenschaften und Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind,
b.Auflagen, geltende Bestimmungen oder Anweisungen des Hausdienstes wiederholt oder krass missachtet werden,
c.der falsche Eindruck eines Bezugs der Veranstaltung oder der Veranstaltenden zur PHZH entsteht oder die Veranstaltenden den Namen der PHZH missbräuchlich für eigene Anliegen benützen,
d.die Veranstaltenden Räume oder Anlagen weitervermieten oder zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwenden,
e.sie mit der Nutzung von Räumen oder Anlagen durch andere Veranstaltende nicht verträglich ist,
f.die Interessen der PHZH anderweitig beeinträchtigt werden, namentlich eine Nutzung oder die dafür zeichnende Person oder Organisation eine Thematik einseitig, propagandistisch oder extrem darstellt.
Spezielle Nutzungsbestimmungen
Für das Tagungszentrum Schloss Au gilt folgende Nutzungsregelung:
a.Das Tagungszentrum Schloss Au kann extern genutzt werden für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sitzungen, Konferenzen, Repräsentationsveranstaltungen, kulturelle Anlässe und weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie für Spezialanlässe wie Feiern und Hochzeiten.
b.Es werden in erster Linie Veranstaltungen berücksichtigt, die der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen dienen.
Die Schulküche, die Medien- und die Werkräume (einschliesslich Ateliers) werden nur mit einer Zusatzvereinbarung und nach vorheriger Einführung vermietet.
Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer richtet sich in der Regel nach den ordentlichen Öffnungszeiten. Verlängerungen sind im Vertrag festzulegen.
Die Öffnungszeiten der PHZH sind vorbehältlich Abs. 3:
a.Montag bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr,
b.Samstag von 7.00 bis 17.00 Uhr, mit Verlängerung bis 23.00 Uhr (die Zeiten des Samstagsbetriebs kommen auch bei Werktagen vor allgemeinen Feiertagen zur Anwendung).
Das Tagungszentrum Schloss Au ist geöffnet von:
a.Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr, mit Verlängerung bis 23.00 Uhr,
b.Samstag und Sonntag von 7.00 bis 23.00 Uhr, mit Verlängerung bis 1.00 Uhr.
An allgemeinen Feiertagen bleibt die PHZH in der Regel geschlossen. Die Leiterin oder der Leiter Eventmanagement entscheidet über Ausnahmen.
Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann aus betrieblichen Gründen weitere Beschränkungen der Öffnungszeiten anordnen.
Verpflegung
Das Anbieten von Speisen und Getränken ist der PHZH und den von dieser zugelassenen Cateringunternehmen vorbehalten. Über Ausnahmen entscheidet die Leiterin oder der Leiter Eventmanagement.
Verpflegung darf nur an den dafür vorgesehenen Orten stattfinden.
Einhaltung der geltenden Bestimmungen
Die Veranstaltenden sind dafür verantwortlich, dass geltende Bestimmungen, Auflagen sowie Anweisungen des Hausdienstes auch von den weiteren Beteiligten (Veranstaltungsteilnehmenden, Konzertbesucherinnen und -besuchern, Gästen, Mitarbeitenden usw.) befolgt werden.
Haftung und Schäden
Die PHZH lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung ab.
Die Veranstaltenden haben die Räume und Anlagen im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie diese angetreten haben, und haften für alle anlässlich der Nutzung entstehenden Sach- und Personenschäden. Die entsprechenden Risiken sind durch sie genügend zu versichern.
Allfällige bestehende Mängel sind dem verantwortlichen Hausdienst umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden.
Reparaturarbeiten sind ausschliesslich Sache der PHZH.
C. Nutzungsgesuch und Vertrag
Nutzungsgesuche
Interessentinnen und Interessenten richten ihre Anfrage an das Eventmanagement. Sie haben den Zweck der Nutzung und die hinter der Veranstaltung stehende Person oder Organisation offenzulegen.
Beurteilung der Nutzungsgesuche
Das Eventmanagement entscheidet über die Nutzungsgesuche gemäss dem Raumreservationskonzept der PHZH. Es prüft, ob Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen, und kann für die Nutzung Auflagen erlassen.
Interessentinnen und Interessenten können ablehnende Entscheide des Eventmanagements innert zehn Tagen seit Ablehnung von der Verwaltungsdirektorin oder vom Verwaltungsdirektor überprüfen lassen.
Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten und Anlagen.
Vertrag
Das Eventmanagement schliesst mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter einen schriftlichen Vertrag über die externe Nutzung von Räumlichkeiten oder Anlagen. Die Abschlusskompetenz gemäss Finanzreglement der Pädagogischen Hochschule Zürich bleibt vorbehalten.
Eine Rückvergütung oder der Erlass der Gebühr bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen oder infolge einer vorzeitigen Beendigung einer Veranstaltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung gemäss § 12 – nicht möglich.
Das Eventmanagement kann der Veranstalterin oder dem Veranstalter kurzfristig andere als die bestellten Räume oder Anlagen zuweisen, soweit dies zumutbar ist. § 13 bleibt vorbehalten.
Annullierungen
Annullierungen sind dem Eventmanagement schriftlich mitzuteilen. Es werden die in Abs. 2 geregelten Annullierungskosten in Rechnung gestellt.
Bei Annullierungen
a.bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an,
b.29 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Tarifs,
c.10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Tarifs.
Rücktritt
Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor ist jederzeit berechtigt, im Namen der PHZH entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a.infolge höherer Gewalt oder dringenden Eigenbedarfs weder der reservierte noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden kann,
b.Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen.
D. Tarife
Tarifordnung
Die Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen richten sich nach der Tarifordnung im Anhang dieser Weisung.
Die Preise für das Verpflegungsangebot werden von der Leiterin oder dem Leiter Eventmanagement festgesetzt und publiziert.
Ermässigung und Erlass
Die Hochschulleitung kann auf begründetes Gesuch hin bei Grossveranstaltungen von öffentlichrechtlichen Institutionen oder privaten Organisationen mit ideeller Zwecksetzung den Tarif ermässigen oder die Nutzungsgebühr erlassen, wenn die Durchführung der Veranstaltung nicht wirtschaftlichen Zielen dient und im strategischen Interesse der PHZH liegt.
Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor entscheidet über Folgegesuche um Ermässigung des Tarifs oder Gebührenerlass bei der erneuten Durchführung einer solchen Veranstaltung. Gegen ablehnende Entscheide kann innert zehn Tagen Einsprache bei der Hochschulleitung erhoben werden.
Sitzungsräume sowie kleinere und mittlere Unterrichtsräume im Campus PH Zürich werden der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerorganisationen sowie den Zürcher Verbänden der Schulpräsidien und der Schulleiterinnen und -leiter für Sitzungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Gerätenutzungen und Aufwendungen
Das Eventmanagement stellt den Veranstaltenden die Nutzung von Geräten, die nicht zur Grundausstattung eines Raums oder einer Anlage gehören, ausserordentliche Dienstleistungen und die Behebung von Schäden nach Aufwand und gemäss Tarifordnung zusätzlich in Rechnung.
Allfällige Drittkosten (Blumenschmuck, Sicherheitsdienst usw.) werden weiterverrechnet.
Tarifänderungen
Tarifänderungen bleiben vorbehalten, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate überschreitet. Sie berechtigen die Veranstaltenden zum Rücktritt vom Vertrag innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der neuen Tarife.
E. Schlussbestimmungen
Aufhebung von Erlassen
Diese Weisung ersetzt die Weisung zur Vermietung von Räumen der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007 sowie die Weisung zum Tagungszentrum Schloss Au der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 19. März 2007.
Übergangsbestimmung
Bis zum 31. August 2012 behalten für die externe Nutzung bisheriger Standorte der PHZH (Standorte ausserhalb des Campus PH Zürich an der Lagerstrasse 2, Zürich) die Weisung zur Vermietung von Räumen der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007 sowie die Weisung zum Tagungszentrum Schloss Au der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 19. März 2007 Gültigkeit.
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Anhänge
Anhang Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich
1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Inbegriffene Leistungen
Mit den Nutzungstarifen gemäss Ziff. 2 und 3 dieses Anhangs werden folgende Leistungen abgegolten:
a.Gebrauch der Räumlichkeiten zum angegebenen Zweck,
b.Nutzung der im jeweiligen Raum vorhandenen technischen Standardausstattung (in der Regel: Beamer, Visualizer, WLAN, Flipcharts),
c.Endreinigung.
1.2 Nicht inbegriffene Leistungen
Das Eventmanagement stellt über Ziff. 1.1 hinausgehende Gerätenutzungen und Leistungen bei ihrer Inanspruchnahme zusätzlich in Rechnung, namentlich:
a.Reinigungsaufwand bei aussergewöhnlicher Verschmutzung der genutzten Räume und Anlagen,
b.Betreuung der Veranstaltenden und der Cateringunternehmen durch Mitarbeitende der PHZH (Pflege der Toilettenanlagen, Garderobe, Abendkasse, technischer Support usw.),
c.weitere zusätzliche Dienstleistungen (Hotelbuchungs- und Abholservice für Referierende oder Gäste, kulturhistorische Führungen durch das Landgut Schloss Au usw.),
d.Verlängerungen und Nutzung der gemieteten und weiteren Räume und Anlagen für Vorbereitungsarbeiten am Vortag einer eintägigen Nutzung,
e.Drittkosten (Sicherheitsdienst, Hotels, Blumenschmuck, Übersetzungsanlage usw.). Eine allfällige Mehrwertsteuer wird zusätzlich erhoben.
1.3 Mehrtägige Veranstaltungen
Als mehrtägig gilt eine Veranstaltung, die an mehr als einem Tag stattfindet und thematisch zusammenhängend ist.
1.4 Rechnungsstellung
Das Eventmanagement stellt nach der Veranstaltung Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Es kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
2. Tarife Raum- und Anlagennutzung im Allgemeinen
Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen von Dritten sowie von Angehörigen der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen. Vorbehalten sind die Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au (vgl. Ziff. 3).
PH Zürich, Zürich Sitzungsräume
| Raumtyp | Grösse | Max. Plätze | Bemerkung Infrastruktur | Tarif in Fr./Tag |
|---|---|---|---|---|
| Sitzungsraum, klein | bis 50 m2 | 16 | beweglich möbliert | 300 |
| Sitzungsraum, gross | bis 100 m2 | 38 | beweglich möbliert | 500 |
| Unterrichtsraum, klein | bis 80 m2 | 24 | Reihenbestuhlung | 400 |
| Unterrichtsraum, mittel | bis 120 m2 | 48 | Reihenbestuhlung | 600 |
| Hörsaal klein | bis 100 m2 | 76 | fest möbliert | 800 |
| Kleiner Hörsaal, 1, 2 oder 3 | bis 200 m2 | 150 | ansteigend, fest möbliert | 1500 |
| Grosser Hörsaal | bis 500 m2 | 440 | ansteigend, fest möbliert | 2500 |
| Mensa klein | 81 m2 | 42 | beweglich möbliert | 400 |
| Mensa | 451 m2 | 330 | beweglich möbliert | 900 |
| Patio | 237 m2 | 100 | beweglich möbliert | 500 |
| Sporthalle 4 | 390 m2 | 387 | Einfachhalle | 1000 |
| Sporthalle 1, 2 oder 3 | 417 m2 | 400 | einzelne Sporthalle in der Dreifachhalle | 1000 |
| Sporthalle 1–3 | 1251 m2 | 1200 | Dreifachhalle | 2800 |
| Musik/Performance | 162 m2 | 60 | Sing-/Theaterraum | 500 |
| Schulküche | 112 m2 | 16 | inkl. Essraum | 800 |
| Dachterrasse | 260 m2 | 60 | 400 | |
| Atelier Kunst und | 68 m2 | 16 | Holz- oder | 600 |
| Design | Metallwerkstatt | |||
| Medien-/ Informatikraum | bis 80 m2 | 18 | Mac- und Windows- Arbeitsplätze | 1000 |
| Unterrichtsraum | bis 50 m2 | 20 | 250 | |
| Unterrichtsraum | bis 80 m2 | 35 | 350 | |
| Unterrichtsraum | bis 160 m2 | 120 | 600 | |
| (Trotte 1 und 2) | ||||
| Sitzungsraum | bis 30 m2 | 8 | 150 | |
| Sitzungsraum | bis 40 m2 | 18 | 250 | |
| Schlosshalle | 180 m2 | 120 | für kulturelle Nutzung | 600 |
| Gartensalon | 65 m2 | 48 | für Gastronomie | 300 |
| Salon Vert | 54 m2 | 24 | für Gastronomie | 250 |
| Herrenzimmer | 40 m2 | 24 | für Gastronomie | 250 |
| Bibliothek | 94 m2 | 48 | Lounge | 250 |
| Erdgeschoss | 433 m2 | 800 | ||
| Ganzes Schloss | 1200 | |||
| Unterrichtsraum | bis 50 m2 | 20 | 400 | |
| Unterrichtsraum | bis 80 m2 | 35 | 600 | |
| Unterrichtsraum (Trotte 1 und 2) | bis 160 m2 | 60–120 | 1000 | |
| Sitzungsraum | bis 30 m2 | 8 | 200 | |
| Sitzungsraum | bis 40 m2 | 18 | 400 | |
| Schlosshalle | 180 m2 | 120 | für kulturelle Nutzung | 2000 |
| Gartensalon | 65 m2 | 48 | für Gastronomie | 600 |
| Salon Vert | 54 m2 | 24 | für Gastronomie | 500 |
| Herrenzimmer | 40 m2 | 24 | für Gastronomie | 500 |
| Bibliothek | 94 m2 | 48 | Lounge | 600 |
| Erdgeschoss | 433 m2 | 4000 | ||
| Ganzes Schloss | 6500 |
Unterrichtsräume Spezialräume und Anlagen PH Zürich Tagungszentrum Schloss Au, Au
Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden wird
Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Wochenendzuschlag von Fr. 300.
Für Verlängerungen wird pro Stunde
3. Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au
Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au von Privatpersonen, Unternehmungen und anderen privaten Organisationen zu privaten Zwecken. Für öffentliche Veranstaltungen, deren Durchführung nicht wirtschaftlichen Zwecken dient (bildungspolitische und kulturelle Anlässe sowie weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse), richten sich die Tarife auch bei privater Organisation nach Ziff. 2.
Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden wird
Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Wochenendzuschlag von Fr. 500.
Für Verlängerungen wird pro Stunde
4. Tarife Gerätenutzung
| Geräte | Tarif in Fr. |
|---|---|
| Kopierer | schwarz/weiss: 0.10 pro Seite A4 0.20 pro Seite A3 |
| farbig: | |
| 0.20 pro Seite A4 0.80 pro Seite A3 | |
| Mikrofonanlage (Headset) | 100 pro Veranstaltung |
| Konzertflügel | 200 pro Veranstaltung |
| Andere Geräte, soweit verfügbar (z.B. VHS, Diaprojektor usw.) | 100 pro Veranstaltung |
5. Dienstleistungstarife
| Dienstleistungen | Tarif in Fr. |
|---|---|
| Gerätespezialistin/-spezialist | 100 pro Stunde |
| Eventmanagement (Anlassbetreuung) | 60 pro Stunde |
| Hausdienst | 60 pro Stunde |
| Reinigung | 35 pro Stunde |
| Kulturhistorische Führung Schloss Au | 250 pauschal |
[1] OS 67, 89; Begründung siehe ABl 2012, 43.
[2] Inkrafttreten: 1. April 2012.
[3] LS 414. 10.
[4] LS 414. 410.