Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Medien und Kunst der Zürcher Hochschule der Künste
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 Abs. 2 der Allgemeinen Studienordnung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) vom 18. Dezember 2007 (ASO)[3]
A. Allgemeines
Gegenstand und Geltungsbereich
Die Besondere Studienordnung (BSO) regelt die Zulassung zum Studium und die Organisation des Studiums im Studiengang Bachelor of Arts in Medien und Kunst des Departements Kunst und Medien. Sie gilt für die Vertiefungen:
a.Bildende Kunst,
b.Fotografie,
c.Mediale Künste,
d.Theorie.
Das Ausbildungskonzept regelt die inhaltlichen Ziele und Grundlagen.
Ziele des Studiums
Der Studiengang bildet Autorinnen und Autoren (Künstlerinnen und Künstler, Medienautorinnen und Medienautoren, Theoretikerinnen und Theoretiker sowie Kulturschaffende) aus.
Die Kunst- und Medienausbildung an der ZHdK positioniert sich international und ist übergreifend auf das Eröffnen und Fördern von vielfältigen Zugängen zur künstlerischen, medialen Praxis orientiert. Das Bachelorstudium schafft die Grundlagen für eine Autorinnen- und Autorenhaltung durch Aneignen und Erproben und bietet eine erste Berufsfeld-Qualifizierung.
Das Bachelorstudium vermittelt insbesondere die Grundlagen für das Masterstudium, das im Bereich der Künste den Regelabschluss darstellt.
B. Zulassung zum Studium
Voraussetzungen
Zum Studium wird zugelassen, wer:
a.die Zulassungsvoraussetzungen gemäss den Bestimmungen der Fachhochschulgesetzgebung erfüllt,
b.einen positiven Entscheid der fachlichen Eignungsabklärung vorweist,
c.nachweist, dass sie oder er über genügend Deutschkenntnisse und über genügend Englischkenntnisse verfügt, um dem Unterricht folgen zu können.
Aufnahmen sur dossier sind möglich.
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt.
Die verfügbaren Studienplätze werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens aufgrund einer Bestenliste vergeben.
C. Verfahren
Aufnahmeverfahren
Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren kann für eine oder mehrere Vertiefungen erfolgen.
Das Aufnahmeverfahren erfolgt vertiefungsspezifisch und besteht aus:
a.der Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen,
b.dem Entscheid über die Zulassung zur fachlichen Eignungsabklärung,
c.der fachlichen Eignungsabklärung,
d.dem Entscheid über die Zulassung zum Studium.
Zulassung zur Eignungsabklärung
Zur fachlichen Eignungsabklärung werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die folgende Unterlagen eingereicht haben:
a.Anmeldeformular,
b.Portfolio,
c.Motivationsschreiben,
d.Maturitätszeugnis oder andere Zeugnisse gemäss den Anforderungen der Fachhochschulgesetzgebung.
Die einzelnen Vertiefungen können zusätzliche Unterlagen, Arbeitsproben und Hausarbeiten einfordern.
Fachliche Eignungsabklärung
Die fachliche Eignungsabklärung besteht aus zwei Teilen:
a.Der erste Teil besteht aus der Beurteilung der eingereichten Unterlagen. Die positive Beurteilung dieser Unterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum zweiten Teil der Eignungsabklärung.
b.Der zweite Teil der Eignungsabklärung beinhaltet ein Aufnahmegespräch oder Übertrittsgespräch für den Fall des Eintritts in ein höheres Semester.
Bewertung
Folgende Beurteilungskriterien sind massgebend:
a.künstlerisches und theoretisches (im Falle der Vertiefung Theorie) Potenzial, Qualität des Portfolios,
b.Motivation, Interessen, Neugier,
c.Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit,
d.Reflexionsfähigkeit, Selbsteinschätzung, Selbstkompetenz,
e.Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz.
Zuständigkeit
Für das Aufnahmeverfahren ist die Studiengangsleitung zuständig.
Die jeweilige Vertiefungsleitung bestimmt eine Aufnahmeprüfungskommission, bestehend aus mindestens zwei und höchstens vier Dozierenden der jeweiligen Vertiefung.
Über die definitive Zulassung entscheidet die Studiengangsleitung auf Antrag der Prüfungskommission.
D. Struktur des Studiums
Studienaufbau
Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Das Grundstudium umfasst die beiden ersten, das Hauptstudium das dritte bis sechste Semester.
Die Vertiefungen sind modular und nach Modultypen aufgebaut. Die Module bestehen aus einem oder zwei Kursen.
Das Studium ist in vertiefungsspezifische, vertiefungsübergreifende und interdisziplinäre Module gegliedert.
Das Studienangebot richtet sich nach dem Ausbildungskonzept.
Pflicht- und Wahlmodule
Die ersten beiden Semester bestehen aus Pflichtmodulen.
Im Hauptstudium haben die Studierenden Wahlpflicht- und Wahlangebote innerhalb des Studiengangs zu belegen.
Im Hauptstudium können nach Absprache mit der jeweiligen Vertiefungsleitung auch Studienangebote an anderen Hochschulen wahrgenommen werden.
Wahl und Anrechnung der Z-Modul-Lehrangebote
Die Z-Module sind Wahlpflichtfächer (gemäss Z-Modul-Reglement). Das Studium umfasst Z-Module im Gesamtumfang von 9 ECTS-Punkten.
Die Studierenden können aus dem Angebot Z-Module mit 3 ECTS-Punkten besuchen.
Die Z-Module können ab dem zweiten Semester besucht werden.
Auswahl und Belegungsrhythmus für die Z-Module werden von der oder dem Studierenden bestimmt, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Vertiefungsleitung und in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Studiengangs.
Studiendauer und Studienumfang
Der Studiengang verlangt Studienleistungen im Umfang von 180 ECTS-Punkten.
Die Studiendauer beträgt mindestens sechs und höchstens acht Semester.
Die Pflichtmodule der ersten beiden Semester sind in den ersten drei Semestern zu absolvieren.
Semesterstruktur
Die Wochenstrukturen der Vertiefungen sind aufeinander abgestimmt.
Für das Praxismodul stehen im Semester und über das ganze Studium rund 50% der Studienzeit zur Verfügung.
Die Lehrveranstaltungen finden von Montag bis Freitag statt; vorbehalten bleibt § 13 ASO[3]. Bei Bedarf können ausnahmsweise am Samstag Lehrveranstaltungen (Workshops, Kongresse, ausserordentliche Veranstaltungen usw.) durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen sind von der Vertiefungsleitung zu genehmigen.
Pro Semester können sich Studierende für höchstens 36 ECTS-Punkte einschreiben. Es können entsprechend höchstens 36 ECTS-Punkte vergeben werden.
Absage angekündigter Lehrveranstaltungen
Bei weniger als fünf Teilnehmenden, infolge höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit und bei längerem Ausfall von Dozierenden kann eine angekündigte Lehrveranstaltung abgesagt werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
E. Studienleistungen und Bewertung
Studienleistungen
Studienleistungen werden als Einzel- oder Gruppenarbeit erbracht.
Als Leistungsnachweise gelten insbesondere:
a.künstlerische Arbeit,
b.Projektarbeit,
c.Referat,
d.Thesenpapiere,
e.Hausarbeit,
f.Protokolle,
g.Präsenz von mindestens 80%.
Bewertungen
Die Bewertung erfolgt mit «bestanden» oder «nicht bestanden».
Die massgebenden qualitativen Kriterien der Beurteilung sind: künstlerische Qualität, Reflexionsfähigkeit, Kontextualisierung, Diskursivierung und Selbstständigkeit.
Zuständig sind die Dozierenden der Module oder der Kurse. In Zweifelsfällen entscheidet die Vertiefungsleitung.
Bei Gruppenarbeiten wird das gemeinsam erzielte Arbeitsprodukt allen Gruppenmitgliedern gleichmässig zugerechnet und entsprechend gleich bewertet.
Anrechnung andernorts erworbener ECTS-Punkte
Studienleistungen an anderen Hochschulen werden gemäss Bologna-Modell angerechnet. Die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte wird aufgrund des in Abs. 2 beschriebenen Verfahrens festgelegt.
An anderen Hochschulen erbrachte Studienleistungen können anstelle eines oder mehrerer Pflicht- oder Wahlpflicht-Module angerechnet werden, wenn sie in Inhalt und Lernzielen vergleichbar sind. Die Teilnahme und Anerkennung solcher Studienangebote bedarf der Zustimmung der Studiengangsleitung auf Antrag der Vertiefungsleitung.
Beim Nachweis gleichwertiger Studienleistungen, die innerhalb vorangegangener abgeschlossener Ausbildungen erbracht wurden, können Teile der Ausbildung von der Studiengangsleitung auf Antrag der Vertiefungsleitung erlassen werden.
Leistungsnachweise
Die Leistungsbewertungen erfolgen nach Modulen. Die Form des Leistungsnachweises wird von den jeweiligen Kurs- oder Modul-Dozierenden festgelegt. Die Vertiefungsleitungen können Vorgaben machen.
Die Bedingungen der Durchführung, insbesondere Zeitpunkt, Form und Umfang der Leistungsnachweise, werden in der Ausschreibung vor Semesterbeginn veröffentlicht.
Wer die Kriterien für den Leistungsnachweis eines Moduls wegen ungenügender Leistung nicht erfüllt, hat nicht bestanden. Dasselbe gilt bei Fernbleiben oder Abbruch, falls keine Gründe gemäss § 19 Abs. 2 nachgewiesen werden.
Wer eine Studienleistung nicht erbracht hat, kann sich nicht nachträglich auf bekannte oder erkennbare Probleme, welche die Leistung beeinträchtigten, berufen.
In Ausnahmefällen können die Dozierenden bei drohendem Nichtbestehen eine Nachfrist von höchstens drei Wochen für die Erfüllung der Kurs- oder Modulanforderungen einräumen.
Versäumte Leistungsnachweise
Ein unbegründet versäumter Leistungsnachweis gilt als nicht bestanden.
Wer einen Leistungsnachweis begründet versäumt, muss diesen nachholen. Als Gründe gelten insbesondere höhere Gewalt, Militärdienst, Krankheit, Unfall, Todesfall oder Betreuungsnotfall in der Familie. Der Hinderungsgrund muss unverzüglich den Kurs- oder Modul-Dozierenden mitgeteilt und belegt werden.
Die oder der verantwortliche Kurs- oder Modul-Dozierende kann für begründet versäumte Leistungsnachweise Ersatzleistungsnachweise festlegen. Im Zweifelsfalle entscheidet die Vertiefungsleitung über Einzelheiten.
Werden keine Ersatzleistungsnachweise durchgeführt, sind begründet versäumte Leistungsnachweise zum nächstmöglichen regulären Termin nachzuholen.
Wiederholung
Bestandene Studienleistungen (Module) können nicht wiederholt werden.
Nicht bestandene Studienleistungen (Module) können im Rahmen des entsprechenden Modultyps einmal wiederholt werden.
F. Organisation des Studiums
Wechsel der Hochschule, des Studiengangs oder der Vertiefung
Für Verfahren und Entscheid gelten §§ 3–8 sinngemäss.
Voraussetzungen für die Zulassung beim Wechsel von einer anderen Vertiefung, einem anderen Studiengang oder von einer anderen Hochschule sind:
a.Nachweis der bisher absolvierten und mit den Studiengangsanforderungen vergleichbaren Studienleistungen (quantitativ: ECTS-Punkte, qualitativ: künstlerische, gestalterische und Text-Arbeiten),
b.Gespräch mit der Vertiefungsleitung (im Falle eines Vertiefungswechsels innerhalb des Studiengangs zusätzlich: Gespräch mit den beiden Vertiefungsleitungen).
Das Übertrittsgespräch erfolgt durch mindestens ein Mitglied der aufnehmenden Vertiefungsleitung.
Die Einstufung in ein Studiensemester erfolgt aufgrund der Eignungsabklärung gemäss § 6 und unter der teilweisen oder – im Falle einer anderen Vertiefung des Studiengangs – vollumfänglichen Anrechnung von Studienleistungen und ECTS-Punkten.
Über Zulassung zum Studium, Semestereinstufung und Anerkennung der Studienleistungen entscheidet die Studiengangsleitung auf Antrag der aufnehmenden Vertiefungsleitung.
Für einen Wechsel der Vertiefung ist die Zustimmung der Studiengangsleitung und der jeweiligen Vertiefungsleitungen erforderlich.
Gast- und Austauschsemester
Gast- und Austauschsemester können an Hochschulen im In- und Ausland absolviert werden, wenn die Studienangebote dem Ausbildungsziel entsprechen.
Die Studiengangsleitung entscheidet vorgängig auf Antrag der entsprechenden Vertiefungsleitung über die Bewilligung von Gast- oder Austauschsemestern und die Anerkennung von Studienangeboten.
Die Vertiefungs- oder Studiengangsleitung berät die Studierenden bei Gast- und Austauschsemestern.
Studienberatung
Die Studierenden haben neben der allgemeinen Studienberatung der ZHdK Anrecht auf eine Studienberatung im Departement Kunst und Medien.
Für diese ist die Studiengangsleitung zuständig.
Kommunikation und Information
Die ZHdK, der Studiengang und die Vertiefungen liefern die für den Studienbetrieb notwendigen Informationen und stellen die für die Kommunikation geeigneten Mittel zur Verfügung.
Die Studierenden bemühen sich aktiv um interne Informationen.
Infrastruktur
Die Studierenden kommen für ihre persönlichen Materialien und Arbeitsinstrumente wie Computer, Kamera usw. grundsätzlich selber auf.
Die Studierenden haben Anspruch auf Benutzung der Infrastruktur der ZHdK, soweit sie mit dem Studium in Zusammenhang steht. Dazu gehören die Bibliothek, Präsentations- und Mehrzweckräume, hochschuleigene Aussenräume, Werkstätten, Maschinen, Apparate, Computer einschliesslich erforderlicher Programme, Netzwerkintegration und Peripherie.
Den Studierenden stehen Arbeitsplätze und Atelierplätze zur Verfügung.
Arbeitsmaterial (Verbrauchsmaterial) wird in beschränktem Mass zur Verfügung gestellt.
Studienreisen/ Exkursionen
Studienreisen und Exkursionen innerhalb von Pflichtveranstaltungen können von der ZHdK im Rahmen des Budgets finanziell mitgetragen werden.
G. Diplom
Diplomanforderung
Für einen Abschluss im Bachelor Medien und Kunst sind mindestens vier Semester im BA Medien und Kunst an der ZHdK zu absolvieren, darunter das Abschlusssemester. Ausnahmen sind bei einem Quereinstieg möglich.
Der Bachelortitel wird verliehen, wenn 180 ECTS-Punkte erreicht wurden und folgende Anforderungen erfüllt sind:
– je sechs erfolgreich absolvierte Module Praxis, Theorie, Technologie/Kulturtechnik,
– erfolgreich absolvierte Z-Module im Umfang von 9 ECTS-Punkten,
– Vorliegen eines Portfolios,
– Auswahl von Arbeiten aus dem Studium für die öffentliche Abschlusspräsentation,
– erfolgreiche Teilnahme an einer öffentlichen Präsentation und erfolgreiches Abschlusskolloquium.
Diplomabschluss
Die Studiengangsleitung bestimmt für Durchführung und Bewertung der Abschlusskolloquien eine Prüfungskommission.
Die Prüfungskommission bewertet die präsentierten Arbeiten im Rahmen des Abschlusskolloquiums.
Die Bewertung erfolgt mit «bestanden», gegebenenfalls «mit Auszeichnung» oder «nicht bestanden».
Die Kriterien der Bewertung richten sich nach § 16 Abs. 2.
H. Schlussbestimmung
Aufhebung bisherigen Rechts
Diese Studienordnung ersetzt die Besondere Studienordnung des Studiengangs Bachelor of Arts in Medien und Kunst vom 6. September 2005.
Übergangsbestimmung
Diese Studienordnung gilt ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens für alle Studierenden des Studiengangs Bachelor of Arts in Medien und Kunst.
Für Studierende, die ihr Studium unter der Besonderen Studienordnung des Studiengangs Bachelor of Arts in Medien und Kunst vom 6. September 2005 begonnen haben, beträgt die Studiendauer höchstens zehn Semester.
Bisherige Studienleistungen werden angerechnet.
[1] OS 68, 137; Begründung siehe ABl 2013-02-15. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 5. Februar 2013.
[2] Inkrafttreten: 1. April 2013.
[3] LS 414. 262.