Besondere Studienordnung für den Studiengang Bachelor of Arts in Design der Zürcher Hochschule der Künste
(vom 1. April 2009)[1]
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 Abs. 2 der Allgemeinen Studienordnung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) vom 18. Dezember 2007 (ASO)2, beschliesst:
A. Allgemeines
Gegenstand und Geltungsbereich
Die Besondere Studienordnung (BSO) regelt die Zulassung zum Studium und die Organisation des Studiums im Studiengang Bachelor of Arts in Design des Departements Design und gilt für die Vertiefungen:[4]
a.Cast / Audiovisual Media,
b.Game Design,
c.Industrial Design,
d.Interaction Design,
e.Scientific Visualization,
f.Trends & Identity,
g.Visual Communication.
Soweit die BSO keine Regelung enthält, gelten die Bestimmungen der ASO.
Das Ausbildungskonzept regelt die inhaltlichen Ziele und Grundlagen.
Ziele des Studiums
Das Studium Bachelor of Arts in Design an der ZHdK dient der gestalterischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Vorbereitung von Studierenden auf einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss oder auf ein Masterstudium. Es ist durch die Analyse, Entwicklung und Anwendung gestalterischer Verfahren zur Umsetzung von Designaufgaben in unterschiedlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen geprägt.
B. Zulassung zum Studium
Voraussetzungen
Zum Studium wird zugelassen, wer:[4]
a.die Zulassungsvoraussetzungen gemäss den Bestimmungen der übergeordneten fachhochschulspezifischen Erlasse erfüllt,
b.einen positiven Entscheid der Eignungsabklärung vorweist,
c.nachweist, dass sie oder er über genügend Deutsch- und Englischkenntnisse verfügt, um dem Unterricht folgen zu können.
Aufnahmen sur dossier sind möglich.
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt.
Die verfügbaren Studienplätze werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in der Reihenfolge der Prüfungsresultate vergeben.
Die Kandidierenden haben die Möglichkeit, sich mit einer ersten und gegebenenfalls zweiten Präferenz für eine Studienvertiefung zu bewerben. Die Eignung für die definitive Studienvertiefung wird im Aufnahmeverfahren geklärt. Der Entscheid obliegt der Studiengangsleitung.
C. Verfahren
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung besteht aus einem zweistufigen Verfahren.
Der erste Teil der Eignungsabklärung besteht aus der Prüfung der mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen:
a.persönliches Arbeitsportfolio,
b.Lebenslauf,
c.Motivationsschreiben,
d.Zeugnisse nach Massgabe der ASO und der übergeordneten Gesetzgebung.
Die positive Beurteilung der eingereichten Unterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum zweiten Teil der Eignungsabklärung.
Der zweite Teil der Eignungsabklärung besteht aus einer Aufnahmeprüfung mit folgenden Elementen[4]:
a.Umsetzung einer vertiefungsspezifischen Aufgabenstellung,
b.persönliches Gespräch mit der Prüfungskommission.
Geprüft werden die Kompetenzen in den Gebieten der Gestaltungspraxis sowie die Reflexion der Gestaltungsprozesse in Theorie und Praxis.
Bewertung
Für die Bewertung sind insbesondere folgende Kriterien massgebend:
a.konzeptionelle Fähigkeiten,
b.kreatives Potenzial,
c.Kommunikationskompetenz sowie weitere vertiefungsspezifische Kriterien.
Zuständigkeit und Entscheid
Die Prüfungskommission setzt sich aus mindestens zwei Personen des Studiengangs (Dozierende oder Mittelbau) zusammen, wovon mindestens eine der Dozierendenschaft angehört.[4]
Über die definitive Zulassung zum Studium entscheidet die Studiengangsleitung auf Antrag der Vertiefungsleitung. Die Vertiefungsleitung stützt ihre Anträge auf die Ergebnisse der Prüfungskommission.
Die Zulassung gilt für das Studienjahr, für das die Eignungsabklärung vorgesehen war.
Kann das Studium aus wichtigen Gründen nachweisbar nicht angetreten werden, gilt die Zulassungsberechtigung für das darauf folgende Studienjahr.
D. Struktur des Studiums
Studienaufbau und Studienangebot
Das Studium ist in vertiefungsspezifische Module, vertiefungsübergreifende Module sowie departementsübergreifende Module gegliedert.
Die Zahl der für diese Module zu vergebenden ECTS-Punkte wird im Ausbildungskonzept festgelegt.
Die Lehrveranstaltungen gliedern sich in Pflicht-, Wahlpflichtund Wahlveranstaltungen.
Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Projekten, Kolloquien, Tutoraten, Mentoraten und Exkursionen statt.
Das Angebot richtet sich nach dem Ausbildungskonzept der jeweiligen Studienvertiefung.
Das Lehrangebot wird semesterweise im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl, infolge höherer Gewalt oder bei längerem Ausfall einer oder eines Dozierenden durch Unfall oder Krankheit kann eine ausgeschriebene Lehrveranstaltung abgesagt werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Disziplin- und departements-übergreifende Lehrangebote
Die Studierenden müssen einen Teil der Studienleistungen in den disziplin- und departementsübergreifenden Modulen der ZHdK erbringen.
Die Hochschulleitung regelt die Einzelheiten dieser Module in einem Reglement.
Studiendauer und Studienumfang
Der Studiengang umfasst Studienleistungen im Umfang von 180 ECTS-Punkten.
Das Studium ist in mindestens sechs bis höchstens zehn Semestern zu absolvieren.
Wochenstrukturen
Während des Semesters finden die Lehrveranstaltungen von Montag bis Freitag statt.
Bei Bedarf, insbesondere bei Workshops, ausserordentlichen Veranstaltungen oder Sommerakademien, können auch am Samstag Veranstaltungen durchgeführt werden.
In der Regel finden Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Semester statt.
E. Studienleistungen und Bewertungen
Studienleistungen
Studienleistungen werden in Einzel- oder Gruppenarbeit erbracht.
Lernziele und Studienleistungen werden in der Ausschreibung festgelegt.
Zur Erreichung des Bildungsziels können Campus-Punkte oder Leistungen aus anderen Lehrveranstaltungen anerkannt werden, sofern sie dieses Bildungsziel unterstützen.
Leistungsnachweise
Die Bedingungen der Durchführung, insbesondere Zeitpunkt, Form und Umfang der Leistungsnachweise, werden in der Ausschreibung von Modulen und Kursen vor Semesterbeginn veröffentlicht.
Als Leistungsnachweise gelten insbesondere:
a.schriftliche oder mündliche Prüfungen,
b.schriftliche Arbeiten, Übungen und Berichte,
c.Projektarbeiten,
d.Referate und Präsentationen,
e.Besuch von Kursen oder Modulen mit einer Präsenz von mindestens 80%,
f.Standortgespräche,
g.Kolloquien,
h.Diplomarbeit.
Zuständig für die Beurteilung der Leistungsnachweise sind die Modulverantwortlichen. In Zweifelsfällen entscheidet die Studiengangsleitung.
Die Vertiefungsleitung informiert sich bis zum Ende jedes Studienjahres über den bisherigen Studienverlauf der einzelnen Studierenden und führt bei Bedarf ein Beratungsgespräch mit der oder dem Studierenden.
Bewertung
Die Bewertung erfolgt mit den Buchstaben A bis F und richtet sich nach § 15 ASO.
Folgende Bewertungskriterien sind massgebend:
a.technisches Können,
b.theoretisches Wissen,
c.Motivation, Interesse, Neugier (Arbeitsverhalten),
d.Intensität,
e.Originalität der Arbeit,
f.Team- und Kommunikationsfähigkeit (soziale Kompetenz).
Abschlusssemester und Diplomarbeit
Für die Zulassung zum Abschlusssemester werden 144 ECTS-Punkte vorausgesetzt. Einzelheiten regelt das Ausbildungskonzept.
Im Abschlusssemester erstellen die Studierenden die Diplomarbeit, die aus dem gestalterischpraktischen Projekt und der theoretischen Arbeit besteht.
Beide Teile müssen mindestens mit dem Buchstaben E bewertet werden, damit das Diplom vergeben werden kann.
Wird ein Teil mit dem Buchstaben F oder FX bewertet, muss er innerhalb der beiden nachfolgenden Semester wiederholt werden.
Die Studierenden werden bei der Erstellung der Diplomarbeit in der Regel von externen Mentorinnen und Mentoren betreut.
Die Diplomarbeit kann mit Einverständnis der Vertiefungsleitung als Gruppenarbeit erbracht werden. Die Einzelleistungen der beteiligten Studierenden müssen eindeutig erkenn- und bewertbar sein.
Die Vertiefungsleitung bestimmt für die Durchführung und Bewertung des Diploms eine Prüfungskommission, die nach § 15 Abs. 2 zusammengesetzt ist.[4]
Die Diplomarbeiten sind zu dokumentieren und der Vertiefungsleitung einzureichen.
Bewertung der Diplomarbeit
Die Bewertung der Diplomarbeit erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
a.sichere Orientierung in Problemstellungen der Gegenwart,
b.Eigenständigkeit bei der Auswahl und Anwendung von Arbeitsmethoden,
c.Fähigkeit, das Projekt auf inhaltlicher Ebene angemessen zu reflektieren,
d.Qualität und Originalität der gestalterischpraktischen Arbeit sowie ihre mediale Aufbereitung.
Die Bewertung erfolgt durch eine Prüfungskommission, bestehend aus mindestens[4]:
a.zwei Dozierenden des Studiengangs für den theoretischen Teil der Diplomarbeit,
b.[4] zwei Dozierenden des Studiengangs sowie zwei externen Expertinnen oder Experten für den gestalterischen Teil der Diplomarbeit.
Die Vertiefungsleitung bestimmt die Jurorinnen und Juroren.
Erteilung von ECTS-Punkten
ECTS-Punkte werden erteilt, wenn mindestens 80% einer Lehrveranstaltung besucht wurden und wenn eine Studienleistung mindestens mit dem Buchstaben E bewertet wird.
Die Zahl der für die einzelnen Kategorien von Studienleistungen zu vergebenden ECTS-Punkte wird im Ausbildungskonzept festgelegt.
ECTS-Punkte zu einem Modul werden entweder vollständig oder gar nicht vergeben.
Bei Gruppenarbeiten wird das gemeinsam erzielte Arbeitsprodukt allen Gruppenmitgliedern gleichmässig zugerechnet. Einzelleistungen werden so weit als möglich getrennt beurteilt.
Wer ungenügende Leistungen erbringt, hat nicht bestanden. Dasselbe gilt bei Fernbleiben oder Abbruch, falls keine Gründe gemäss § 19 nachgewiesen werden.
Für die Erteilung von ECTS-Punkten sind die für die Module verantwortlichen Dozierenden zuständig. Die Vertiefungsleitung entscheidet in strittigen Fällen.
Anrechnung andernorts erworbener ECTS-Punkte
Studienleistungen aus anderen Modulen oder Campus-Punkte können anstelle eines oder mehrerer Pflicht- oder Wahlpflicht-Module angerechnet werden, wenn sie in Inhalt und Lernzielen vergleichbar sind und von der Studiengangsleitung anerkannt wurden.
Es können insgesamt höchstens 6 ECTS-Punkte angerechnet werden.
An Partnerinstitutionen erbrachte Leistungen werden aufgrund des vereinbarten Übernahmevertrages mit dieser Partnerinstitution angerechnet.
Vorkenntnisse und gleichwertige Studienleistungen aus vorausgegangenen, abgeschlossenen Ausbildungen können angerechnet werden.
Zuständig für den Entscheid ist die Studiengangsleitung auf Antrag der Vertiefungsleitung.
Unbegründet versäumte Leistungsnachweise
Ein unbegründet versäumter Leistungsnachweis wird mit dem Buchstaben F bewertet.
Begründet versäumte Leistungsnachweise
Wer einen Leistungsnachweis begründet versäumt, muss diesen nachholen. Als Gründe gelten insbesondere höhere Gewalt, Krankheit, Militärdienst, Unfall, Todesfall oder Betreuungsnotfall in der Familie.
Der Hinderungsgrund muss unverzüglich der Vertiefungsleitung gemeldet und belegt werden.
Wer einen Leistungsnachweis erbracht hat, kann sich nicht nachträglich auf bekannte oder erkennbare Probleme, welche die Leistung beeinträchtigten, berufen.
Die Modulleitung kann in Absprache mit der Vertiefungsleitung Ersatzleistungsnachweise festlegen.
Wiederholung, Ersatz und Nachbesserung
Bestandene Module und Leistungsnachweise können nicht wiederholt werden.
Nicht bestandene Leistungsnachweise sind in der Regel am nächstmöglichen regulären Termin zu wiederholen.
Nicht bestandene Leistungsnachweise, für die keine Prüfungen durchgeführt werden, können durch gleichwertige Module oder durch gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden. Über die Gleichwertigkeit von Ersatzleistungsnachweisen entscheidet die Studiengangsleitung.
Nachbesserungen müssen in Absprache mit der Vertiefungsleitung bis spätestens Ende des nachfolgenden Semesters vorgelegt werden.
F. Organisation des Studiums
Wechsel von Vertiefung, Schwerpunkt oder Studiengang und Wechsel an die ZHdK
Ein Wechsel erfolgt auf Semesterbeginn. Die Vertiefungsleitung bestimmt den Termin zur Eignungsabklärung. In der Regel wird dieser auf das Ende des vorangehenden Semesters angesetzt.
Für Verfahren und Entscheid gelten die Bestimmungen von §§ 4– 6 sinngemäss.
Eine Zulassung ist nicht möglich, wenn die maximale Zahl von Studienplätzen erreicht ist.
Für den ersten Teil der Eignungsabklärung sind folgende Unterlagen einzureichen:
a.Portfolio,
b.Lebenslauf,
c.Motivationsschreiben für den Studienwechsel,
d.bisherige Studienleistungen in ECTS-Punkten.
Die positive Beurteilung dieser Unterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum zweiten Teil der Eignungsabklärung. Dieser besteht aus einem Aufnahmegespräch.
Das Aufnahmegespräch erfolgt durch eine Prüfungskommission, bestehend aus zwei Dozierenden des Studiengangs.
Über die Zulassung, die Einstufung und die Anrechnung der bescheinigten ECTS-Punkte und nachgewiesener Studienleistungen entscheidet die Studiengangsleitung auf Antrag der Prüfungskommission. Für die Zuweisung in eine Vertiefung ist die Studiengangsleitung nach Absprache mit der betroffenen Vertiefungsleitung zuständig. In strittigen Fällen entscheidet die Departementsleitung.
Gast- und Austauschsemester
Gast- und Austauschsemester können an Hochschulen im In- und Ausland absolviert werden, wenn die Studienangebote dem Ausbildungsziel entsprechen.
Gast- und Austauschsemester an anderen Hochschulen sind in der Regel im Umfang von einem Semester möglich.
Die Studiengangsleitung entscheidet vorgängig in Abstimmung mit der entsprechenden Vertiefungsleitung über die Bewilligung von Gast- oder Austauschsemestern und die Anerkennung von Studienangeboten.
Kommunikation
Die Hochschule, das Departement und der Studiengang liefern die für den Studienbetrieb notwendigen Informationen und stellen die für die Kommunikation geeigneten Mittel bereit.
Die Studierenden bemühen sich aktiv um interne Informationen des Studiengangs.
Studienberatung
Die Studierenden haben neben der allgemeinen Studienberatung der ZHdK Anspruch auf Studienberatung im Studiengang.
Die Studienberatung erfolgt durch die Vertiefungsleitung.
Arbeitsmaterial und Infrastruktur
Die Studierenden kommen für ihre persönlichen Arbeitsinstrumente wie Material, Bücher, Computer und Kamera grundsätzlich selber auf.
Die Studierenden haben Anspruch auf Benutzung der Infrastruktur der ZHdK, soweit sie mit dem Studium in Zusammenhang steht. Dazu gehören das Medien- und Informationszentrum, Präsentations- und Mehrzweckräume, Werkstätten, Maschinen, Apparate, Computer einschliesslich der erforderlichen Programme, Netzwerkintegration und Peripherie.
Den Studierenden stehen an der ZHdK persönliche Arbeitsplätze zur Verfügung.
Für von der ZHdK ausgeliehene oder benutzte Arbeitsgeräte haftet bei Verlust oder Beschädigung die oder der Studierende.
Studienort
Studienort ist grundsätzlich die ZHdK.
Das Arbeiten in eigenen Ateliers ausserhalb der Hochschule muss bei der Vertiefungsleitung beantragt werden.
G. Diplom
Diplom
Der Bachelortitel wird verliehen, wenn 180 ECTS-Punkte nachgewiesen und beide Teile der Diplomarbeit mindestens mit dem Buchstaben E bewertet wurden.
H. Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
Die BSO tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.
Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Besondere Studienordnung des Studiengangs Bachelor of Arts in Design vom 6. September 2005 aufgehoben.
[1] OS 64, 454. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.
[2] Obsolet.
[3] Eingefügt durch B vom 7. Februar 2018 (OS 73, 253; ABl 2018-05-18). In Kraft seit 1. August 2018.
[4] Fassung gemäss B vom 7. Februar 2018 (OS 73, 253; ABl 2018-05-18). In Kraft seit 1. August 2018.
[5] Fassung gemäss B vom 24. August 2022 (OS 77, 577; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1. Januar 2023.