Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(vom 10. Dezember 2015)[1][2]

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[3]

A. Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[3] den Masterstudiengang International Business.

Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

Studium und Umfang

§ 3.[5]

1

Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium angeboten.

2

Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits[7].

Anrechnung von ECTSCredits

§ 4.

An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Masterebene erworbene ECTS-Credits[7] werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

B. Zulassung zum Studium

Voraussetzungen

§ 5.

1

Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen:[5]

a.Bachelorabschluss in Business Administration von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen,

b.gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen.

2

Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.

3

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

a.einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Stufe C1 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Muttersprache ist,

b.die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

4

Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.[6]

Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

§ 6 a.[7]

Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.

C. Module

Modulsprache und Durchführung

§ 7.

1

Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.

2

Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.

3

Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul.

D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Bestehen von Modulen

§ 8.

Ein Modul ist bestanden, wenn

a.die Modulnote mindestens 4,00 beträgt und

b.alle nicht benoteten Leistungsnachweise des Moduls bestanden sind, sofern die Modulbeschreibung hierzu keine abweichende Bestehensvoraussetzung festhält.

Expertinnen und Experten

§ 9.

In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden.

Nachbesserung oder Nachprüfung

§ 10.

1

Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungsnachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.

2

Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung.

Wiederholung von Modulen

§ 11.

Von nicht bestandenen Modulen sind nur alle nicht bestandenen Leistungsnachweise zu wiederholen.

E. Studienabschluss und Masterdiplom

Titel

§ 12.

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZFH in International Business» abgeschlossen.

Bestehensvoraussetzungen

§ 13.[7]

Der Mastertitel wird vergeben, wenn

a.alle erforderlichen Module bestanden und

b.90 ECTS-Credits erreicht sind.

Abschlussnote

§ 14.[7]

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.

Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen

§ 15.[6]

1

Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

2

Die Studiengangleitung regelt,

a.ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,

b.wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

3

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Ressort Lehre

Gertrudstrasse 15

Postfach

8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.


[1] OS 71, 120; Begründung siehe ABl 2016-02-26. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 9. Februar 2016.

[2] Inkrafttreten: 1. Mai 2016.

[3] LS 414. 252. 3.

[4] Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 121; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.

[5] Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 58; ABl 2017-11-17). In Kraft seit 1. Februar 2018.

[6] Eingefügt durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.

[7] Fassung gemäss B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.

[8] Aufgehoben durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.

414.253.855 – Versionen

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