Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(vom 31. Oktober 2013)[1][2]

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[3]

A. Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[3] den Masterstudiengang Management and Law.

Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

Studium und Umfang

§ 3.[5]

1

Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium angeboten werden.

2

Der Studiengang umfasst Studienleistungen im Umfang von 90 ECTS-Credits[6].

Anrechnung von ECTSCredits

§ 4.

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits[6] werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

B. Zulassung zum Studium

Voraussetzungen

§ 5.[6]

1

Zum Studium zugelassen werden können Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss von mindestens 180 ECTS-Credits:

a.in Wirtschaftsrecht oder in einem gleichwertigen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang,

b.in Business Administration mit Studienrichtung Management and Law (mit Auflagen zur Nachqualifikation im rechtswissenschaftlichen Bereich),

c.in Business Administration (mit Auflagen zur Nachqualifikation im rechtswissenschaftlichen Bereich),

d.in Rechtswissenschaft (mit Auflagen zur Nachqualifikation im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich).

2

Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen gemäss Abs. 1 lit. a entscheidet die Studiengangleitung.

3

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

a.einen Nachweis der Deutsch- und Englischkenntnisse auf Stufe C1 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Deutsch und Englisch nicht ihre Muttersprache ist,

b.die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

4

Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.

5

Nachqualifikationen können im Umfang von bis zu 36 ECTS-Credits verlangt werden. Falls die vorausgesetzten rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Kompetenzen bei Studienbeginn teilweise noch nicht vorliegen, kann das Studium dennoch begonnen werden. Weitere Einzelheiten zu den Nachqualifikationsleistungen, insbesondere, bis zu welchem Zeitpunkt diese erbracht werden müssen, sind im Anhang geregelt.

Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

§ 6 a.[9]

Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.

C. Module

Modulkategorien

§ 7.

Das Studienangebot besteht aus folgenden Modulkategorien:

a.Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Module,

b.Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliche Praxisprojekte (anwendungsorientierte Forschung),

c.Masterarbeit.

Modulsprachen

§ 8.

Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Bewertung von Leistungsnachweisen und Benotung von Modulen

§ 9.

1

Leistungsnachweise werden auf einer Notenskala von 6 bis 1 in Viertelnotenschritten bewertet. Für einzelne Leistungsnachweise kann auch die Bewertung «bestanden» oder «nicht bestanden» vergeben werden.

2

Sämtliche Module sind zu benoten. Werden mehrere Leistungsnachweise im Modul eingefordert, so werden die Modalitäten der Notenermittlung auf Modulebene in der Modulbeschreibung festgehalten.

Expertinnen und Experten

§ 11.

1

Expertinnen und Experten werden zur Begutachtung von Masterarbeiten beigezogen und können zur Betreuung der Praxisprojekte eingesetzt werden.

2

Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.

Nachbesserung

§ 12.

1

Die Studiengangleitung kann für einzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwischen 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten.

2

Die Nachbesserung von unbegründet versäumten Leistungsnachweisen ist ausgeschlossen.[5]

3

Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung.

4

Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,0 bewertet.

Wiederholung von Modulen

§ 13.[9]

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung legt Termine und Modalitäten fest.

Masterarbeit

§ 14.

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 50 ECTSCredits[6] erreicht sind.

E. Studienabschluss und Masterdiplom

Titel

§ 15.[10]

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Management and Law» abgeschlossen.

Abschluss des Studiums

§ 16.

Der Mastertitel wird vergeben, wenn

a.[6] alle erforderlichen Pflichtmodule bestanden und

b.90 ECTS-Credits erreicht sind.

Abschlussnote

§ 17.[9]

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.

Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen

§ 18.[8]

1

Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

2

Die Studiengangleitung regelt,

a.ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,

b.wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

3

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Ressort Bildung

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8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.


[1] OS 69, 46; Begründung siehe ABl 2013-12-20. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 10. Dezember 2013.

[2] Inkrafttreten: 1. März 2014.

[3] LS 414. 252. 3.

[4] Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 120; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.

[5] Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 57; ABl 2017-11-17). In Kraft seit 1. Februar 2018.

[6] Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 38; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.

[7] Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 38; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.

[8] Eingefügt durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 49; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.

[9] Fassung gemäss B vom 22. August 2019 (OS 75, 49; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.

[10] Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 520; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.

414.253.845 – Versionen

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