Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[3]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[3] den Masterstudiengang Management and Law.
Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studium und Umfang
Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium angeboten werden.
Anrechnung von ECTSCredits
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits[6] werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Voraussetzungen
Zum Studium zugelassen werden können Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss von mindestens 180 ECTS-Credits:
a.in Wirtschaftsrecht oder in einem gleichwertigen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang,
b.in Business Administration mit Studienrichtung Management and Law (mit Auflagen zur Nachqualifikation im rechtswissenschaftlichen Bereich),
c.in Business Administration (mit Auflagen zur Nachqualifikation im rechtswissenschaftlichen Bereich),
d.in Rechtswissenschaft (mit Auflagen zur Nachqualifikation im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich).
Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen gemäss Abs. 1 lit. a entscheidet die Studiengangleitung.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
a.einen Nachweis der Deutsch- und Englischkenntnisse auf Stufe C1 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Deutsch und Englisch nicht ihre Muttersprache ist,
b.die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.
Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
Nachqualifikationen können im Umfang von bis zu 36 ECTS-Credits verlangt werden. Falls die vorausgesetzten rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Kompetenzen bei Studienbeginn teilweise noch nicht vorliegen, kann das Studium dennoch begonnen werden. Weitere Einzelheiten zu den Nachqualifikationsleistungen, insbesondere, bis zu welchem Zeitpunkt diese erbracht werden müssen, sind im Anhang geregelt.
Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studienleitung.
C. Module
Modulkategorien
Das Studienangebot besteht aus folgenden Modulkategorien:
a.Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Module,
b.Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliche Praxisprojekte (anwendungsorientierte Forschung),
c.Masterarbeit.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Bewertung von Leistungsnachweisen und Benotung von Modulen
Leistungsnachweise werden auf einer Notenskala von 6 bis 1 in Viertelnotenschritten bewertet. Für einzelne Leistungsnachweise kann auch die Bewertung «bestanden» oder «nicht bestanden» vergeben werden.
Sämtliche Module sind zu benoten. Werden mehrere Leistungsnachweise im Modul eingefordert, so werden die Modalitäten der Notenermittlung auf Modulebene in der Modulbeschreibung festgehalten.
Expertinnen und Experten
Expertinnen und Experten werden zur Begutachtung von Masterarbeiten beigezogen und können zur Betreuung der Praxisprojekte eingesetzt werden.
Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.
Nachbesserung
Die Studiengangleitung kann für einzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwischen 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten.
Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung.
Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,0 bewertet.
Wiederholung von Modulen
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studienleitung legt Termine und Modalitäten fest.
E. Studienabschluss und Masterdiplom
Titel
Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZFH in Management and Law» abgeschlossen.
Abschluss des Studiums
Der Mastertitel wird vergeben, wenn
a.[6] alle erforderlichen Pflichtmodule bestanden und
b.90 ECTS-Credits erreicht sind.
Abschlussnote
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt sämtlicher Modulnoten. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits[6] gewichtet.
Anhänge weisen oft Konvertierungsfehler auf. Bitte konsultieren Sie die Quelle.
Anhänge
Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Lehre
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
[1] OS 69, 46; Begründung siehe ABl 2013-12-20. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 10. Dezember 2013.
[2] Inkrafttreten: 1. März 2014.
[3] LS 414. 252. 3.
[4] Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 120; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.
[5] Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 57; ABl 2017-11-17). In Kraft seit 1. Februar 2018.
[6] Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 38; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.
[7] Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 38; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.