Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Marketing, Public and Nonprofit Management und Health Economics and Healthcare Management) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften[6]

(vom 4. Juni 2009)[1]

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[2]

A. Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[2] den Masterstudiengang Business Administration.

Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

Teilzeitstudium und Umfang

§ 3.[10]

1

Der Masterstudiengang wird als Teilzeitstudium angeboten.

2

Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits.

Vertiefungen

§ 4.

Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:

a.Marketing,

b.Public and Nonprofit Management,

c.[5] Health Economics and Healthcare Management.

Anrechnung von Credits

§ 5.

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

Wechsel der Vertiefung

§ 6.

Ein Wechsel der Vertiefung richtet sich sinngemäss nach § 18 RPO.

B. Zulassung zum Studium

Voraussetzungen

§ 7.[3]

1

Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Aufnahmeverfahren zugelassen:[10]

a.Bachelorabschluss einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule in Business Administration von 180 Credits mit mindestens guten Leistungen,

b.gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 Credits mit mindestens guten Leistungen.

2

Die Studienleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.[8]

3

Falls Studierende mit Vertiefung «Marketing» bei Studienbeginn noch keine vertieften Kenntnisse im Themenbereich «Marketing» besitzen, können Nachqualifikationen von bis zu 12 Credits verlangt werden. Für allgemeine betriebswirtschaftliche Grundlagenfächer kann eine Nachqualifikation von bis zu 30 Credits verlangt werden. Falls Studierende mit Vertiefungen «Public and Nonprofit Management» oder «Health Economics and Healthcare Management» bei Studienbeginn noch keine vertieften Kenntnisse in den betreffenden Themenbereichen besitzen, können Nachqualifikationen von bis zu 30 Credits verlangt werden.[8]

4

Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

a.nachweislich in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Sprache zu folgen,

b.die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

5

Die Studienleitung teilt den Zulassungsentscheid schriftlich mit. Der Zulassungsentscheid kann Auflagen zur Nachqualifikation mit Erfüllungsfristen enthalten.

Eignungsabklärung

§ 8.[3]

1

Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber ein Verfahren zur Eignungsabklärung durch.

2

Es werden folgende Fähigkeiten überprüft:

a.Allgemeine Fachkompetenz,

b.Vertiefungsrelevante Fachkompetenz,

c.Hohe Motivation und Leistungsfähigkeit,

d.Kommunikative Kompetenz in Englisch und Deutsch.

3

Bewerberinnen und Bewerber haben die Eignungsabklärung bestanden, wenn zwei Kriterien gemäss Abs. 2 lit. a–d mit mindestens «gut» und ein weiteres Kriterium mit «sehr gut» bewertet werden.

Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

§ 9.[7]

Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium in der entsprechenden Vertiefung verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studienleitung.

C. Module

Modulkategorien

§ 10.

Das Studienangebot besteht aus folgenden Modulkategorien:

a.Advanced Management Topics,

b.Wissenschaftliches Arbeiten/Wissenschaftliche Praxisprojekte,

c.Major-Angebot in der gewählten Vertiefung,

d.Masterarbeit.

Modulsprachen

§ 11.

Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Bestehen von Modulen

§ 12.

Ein Modul ist bestanden, wenn

a.die Modulnote mindestens 4,0 beträgt und

b.alle nicht benoteten Leistungsnachweise des Moduls bestanden sind.

Expertinnen und Experten

§ 13.

Expertinnen und Experten werden zur Begutachtung von Masterarbeiten beigezogen und können zur Betreuung der Praxisprojekte herangezogen werden.

Nachbesserung

§ 14.

1

Die Studienleitung kann für einzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwischen 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten.

2

Die Nachbesserung von unbegründet versäumten Leistungsnachweisen ist ausgeschlossen.[10]

3

Die Studienleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung.

Wiederholung von Modulen

§ 15.

Von nicht bestandenen Modulen sind die nicht bestandenen Leistungsnachweise zu wiederholen.

Masterarbeit

§ 16.

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 50 Credits erreicht sind.

E. Studienabschluss und Masterdiplom

Titel

§ 17.

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZFH in Business Administration mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen.

Abschluss des Studiums

§ 18.

Der Mastertitel wird vergeben, wenn

a.sämtliche Module bestanden und

b.90 Credits erreicht sind.

Abschlussnote

§ 19.

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt sämtlicher Modulnoten. Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.

F. Schlussbestimmungen

Genehmigung und Inkrafttreten

§ 20.

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.

Aufhebung bisherigen Rechts

§ 21.

Die Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Marketing) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 18. September 2008 wird aufgehoben.

Hinweis zu Anhängen

Anhänge weisen oft Konvertierungsfehler auf. Bitte konsultieren Sie die Quelle.

Anhänge

Anhang[9] zur Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Marketing, Public and Nonprofit Management und Health Economics and Healthcare Management) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Marketing, Public and Nonprofit Management und Health Economics and Healthcare Management) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Ressort Lehre

Gertrudstrasse 15

Postfach

8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.


[1] OS 64, 428. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.

[2] LS 414. 252. 3.

[3] Fassung gemäss B vom 8. September 2011 (OS 66, 812; ABl 2011, 2867). In Kraft seit 1. Januar 2012.

[4] Aufgehoben durch B vom 8. September 2011 (OS 66, 812; ABl 2011, 2867). In Kraft seit 1. Januar 2012.

[5] Eingefügt durch B vom 30. April 2015 (OS 70, 426; ABl 2015-10-09). In Kraft seit 1. November 2015.

[6] Fassung gemäss B vom 30. April 2015 (OS 70, 426; ABl 2015-10-09). In Kraft seit 1. November 2015.

[7] Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 115; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.

[8] Fassung gemäss B vom 3. November 2016 (OS 72, 115; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.

[9] Eingefügt durch B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 52; ABl 2017-11-17). In Kraft seit 1. Februar 2018.

[10] Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 52; ABl 2017-11-17). In Kraft seit 1. Februar 2018.

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