Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Marketing und Public and Nonprofit Management) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(vom 4. Juni 2009)[1]

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[2]

A. Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[2] den Masterstudiengang Business Administration.

Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

Teilzeitstudium und Umfang

§ 3.

1

Der Masterstudiengang wird als Teilzeitstudium angeboten.

2

Die Regelstudiendauer beträgt vier Semester.

3

Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits.

Vertiefungen

§ 4.

Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:

a.Marketing,

b.Public and Nonprofit Management.

Anrechnung von Credits

§ 5.

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

Wechsel der Vertiefung

§ 6.

Ein Wechsel der Vertiefung richtet sich sinngemäss nach § 18 RPO.

B. Zulassung zum Studium

Voraussetzungen

§ 7.

1

Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Studium zugelassen:

a.Bachelorabschluss in Business Administration von 180 Credits,

b.gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 Credits.

2

Die Studienleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.

3

Für die Vertiefung Public and Nonprofit Management kann die Aufnahme vom Nachweis weiterer 30 Credits abhängig gemacht werden.

4

für die Vertiefung Marketing kann die Aufnahme vom Nachweis weiterer 8 Credits abhängig gemacht werden.

5

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

a.in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Sprache zu folgen,

b.die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

Eignungsabklärung

§ 8.

1

Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber ein Verfahren zur Eignungsabklärung durch.

2

Es werden folgende Fähigkeiten überprüft:

a.Allgemeine Fachkompetenz,

b.Vertiefungsrelevante Fachkompetenz,

c.Sprachkompetenz in Englisch und Deutsch.

3

Bewerberinnen und Bewerber haben die Eignungsabklärung bestanden, wenn die Kriterien gemäss Abs. 2 lit. a–c als erfüllt beurteilt werden.

Aufnahmegespräch

§ 9.

Mit allen Bewerberinnen und Bewerbern wird ein Aufnahmegespräch geführt.

C. Module

Modulkategorien

§ 10.

Das Studienangebot besteht aus folgenden Modulkategorien:

a.Advanced Management Topics,

b.Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliche Praxisprojekte,

c.Major-Angebot in der gewählten Vertiefung,

d.Masterarbeit.

Modulsprachen

§ 11.

Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Bestehen von Modulen

§ 12.

Ein Modul ist bestanden, wenn

a.die Modulnote mindestens 4,0 beträgt und

b.alle nicht benoteten Leistungsnachweise des Moduls bestanden sind.

Expertinnen und Experten

§ 13.

Expertinnen und Experten werden zur Begutachtung von Masterarbeiten beigezogen und können zur Betreuung der Praxisprojekte herangezogen werden.

Nachbesserung

§ 14.

1

Die Studienleitung kann für einzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwischen 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten.

2

Die Nachbesserung von Gruppenarbeiten und unbegründet versäumten Leistungsnachweisen ist ausgeschlossen.

3

Die Studienleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung.

Wiederholung von Modulen

§ 15.

Von nicht bestandenen Modulen sind die nicht bestandenen Leistungsnachweise zu wiederholen.

Masterarbeit

§ 16.

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 50 Credits erreicht sind.

E. Studienabschluss und Masterdiplom

Titel

§ 17.

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZFH in Business Administration mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen.

Abschluss des Studiums

§ 18.

Der Mastertitel wird vergeben, wenn

a.sämtliche Module bestanden und

b.90 Credits erreicht sind.

Abschlussnote

§ 19.

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt sämtlicher Modulnoten. Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.

F. Schlussbestimmungen

Genehmigung und Inkrafttreten

§ 20.

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.

Aufhebung bisherigen Rechts

§ 21.

Die Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Marketing) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 18. September 2008 wird aufgehoben.


[1] OS 64, 428. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.

[2] LS 414. 252. 3.

414.253.815 – Versionen

IDPublikationAufhebung
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