Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Marketing) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(vom 18. September 2008)[1]

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[2]

A. Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[2] den Masterstudiengang Business Administration mit Vertiefung in Marketing.

Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

Teilzeitstudium und Umfang

§ 3.

1

Der Masterstudiengang wird als Teilzeitstudium angeboten.

2

Die Regelstudiendauer beträgt vier Semester.

3

Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits.

Anrechnung von Credits

§ 4.

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

B. Zulassung zum Studium

Voraussetzungen

§ 5.

1

Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Studium zugelassen:

a.Bachelorabschluss in Business Administration von 180 Credits,

b.gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 Credits.

2

Die Studienleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.

3

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

a.über Vorkenntnisse in Marketing von acht Credits verfügen,

b.in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Sprache zu folgen,

c.die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

Eignungsabklärung

§ 6.

1

Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber ein Verfahren zur Eignungsabklärung durch.

2

Es werden folgende Fähigkeiten überprüft:

a.Allgemeine Fachkompetenz,

b.Vertiefungsrelevante Fachkompetenz,

c.Sprachkompetenz in Englisch und Deutsch.

3

Bewerberinnen und Bewerber haben die Eignungsabklärung bestanden, wenn die Kriterien gemäss Abs. 2 lit. a–c als erfüllt beurteilt werden.

Aufnahmegespräch

§ 7.

Mit allen Bewerberinnen und Bewerbern wird ein Aufnahmegespräch geführt.

C. Module

Modulkategorien

§ 8.

Das Studienangebot besteht aus folgenden Modulkategorien:

a.Advanced Management Topics,

b.Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliche Praxisprojekte,

c.Major-Angebot Marketing,

d.Masterarbeit.

Modulsprachen

§ 9.

Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Bestehen von Modulen

§ 10.

Ein Modul ist bestanden, wenn

a.die Modulnote mindestens 4,0 beträgt und

b.alle nicht benoteten Leistungsnachweise des Moduls bestanden sind.

Expertinnen und Experten

§ 11.

Expertinnen und Experten können zur Begutachtung oder Betreuung von Masterarbeiten und Praxisprojekten herangezogen werden.

Nachbesserung

§ 12.

1

Die Studienleitung kann für einzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwischen 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten.

2

Die Nachbesserung von Gruppenarbeiten und unbegründet versäumten Leistungsnachweisen ist ausgeschlossen.

3

Die Studienleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung.

Wiederholung von Modulen

§ 13.

Von nicht bestandenen Modulen sind die nicht bestandenen Leistungsnachweise zu wiederholen.

Masterarbeit

§ 14.

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 50 Credits erreicht sind.

E. Studienabschluss und Masterdiplom

Titel

§ 15.

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZFH in Business Administration mit Vertiefung in Marketing» abgeschlossen.

Abschluss des Studiums

§ 16.

Der Mastertitel wird vergeben, wenn

a.sämtliche Module bestanden und

b.90 Credits erreicht sind.

Abschlussnote

§ 17.

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt sämtlicher Modulnoten. Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.

F. Schlussbestimmung

Genehmigung und Inkrafttreten

§ 18.

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. November 2008 in Kraft.


[1] OS 63, 565. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. September 2008.

[2] LS 414. 252. 3.

414.253.815 – Versionen

IDPublikationAufhebung
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