Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften[16]
(vom 29. Januar 2009)[1]
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[3]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[3] die Bachelorstudiengänge des Departements Wirtschaft, Management und Recht.
Anhang
Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den angebotenen Vertiefungen, zur Studienform und den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studiengänge und Vertiefungen
Die ZHAW bietet am Departement Wirtschaft, Management und Recht die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an.[16]
Der Studiengang Betriebsökonomie kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:[22]
a.Banking and Finance,
b.[17] Behavioral Design,
c.Financial Management,
d.General Management,
e.Human Centered Organization,
f.[23] Insurance Management,
g.Marketing,
h.Politics and Management.
Der Studiengang Wirtschaftsinformatik kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:
a.Business Information Systems,
b.Data Science.
Studienform
Ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist erst nach bestandenem Assessment möglich.
Anrechnung von ECTSCredits
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits[10] werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
Wiederholung von Modulen
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
B. Zulassung zum Studium
Aufnahmeprüfung
Nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und Studienanwärter müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Das Departement Wirtschaft, Management und Recht der ZHAW stützt sich dabei auf die Vorgaben des Berufsmaturitätsreglements des Kantons Zürich vom 8. September 2014[2].[7]
Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang geregelt.
Endgültige Abweisung
Personen, die an einer anderen Hochschule in einem Studiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium im inhaltlich entsprechenden Studiengang verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studienleitung.
C. Assessmentstufe
Umfang
Die ersten zwei Semester im Vollzeitstudium und die ersten drei Semester im Teilzeitstudium bilden die Assessmentstufe.
Modulgruppe
Die Assessmentstufe bildet eine Modulgruppe. Zur Berechnung der Modulgruppennote werden die Modulnoten nach ECTS-Credits[10] gewichtet.
Nicht bestandene Module der Assessmentstufe können nur nach Nichtbestehen des gesamten Assessments wiederholt werden.
Wechsel der Vertiefung
Ein Wechsel der Vertiefung während des Assessments ist nicht möglich.
Abschluss
Das Assessment ist bestanden, wenn
a.die Module gemäss Anhang absolviert sind,
b.keine Modulnote 1 und keine Modulbewertung «nicht bestanden» erzielt wurde,
c.240 ECTS-Notenpunkte erreicht wurden,
d.höchstens 12 Minus-ECTS-Notenpunkte erreicht wurden.
ECTS-Notenpunkte errechnen sich aus der Modulnote multipliziert mit der Anzahl ECTS-Credits[10] des Moduls.
D. Hauptstudium
Zulassung zum Hauptstudium
Der Beginn des Hauptstudiums in einer Vertiefung setzt das Bestehen des Assessments in der jeweiligen Vertiefung voraus.
Modulgruppe
Das Hauptstudium bildet in der Regel eine Modulgruppe. Zur Berechnung der Note des Hauptstudiums werden die Modulnoten nach ECTS-Credits gewichtet.
Die Studiengänge können in den Anhängen einzelne Module bestimmen, die nicht zur Modulgruppe gehören und deshalb zwingend bestanden sein müssen.
Nicht bestandene Module der Modulgruppe des Hauptstudiums können nur nach Nichtbestehen des gesamten Hauptstudiums wiederholt werden.
Wechsel der Vertiefung
Ein Wechsel der Vertiefung nach Beginn des Hauptstudiums richtet sich sinngemäss nach
§ 18 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008[3].
Abschluss
Das Hauptstudium ist bestanden, wenn
a.die Module gemäss Anhang absolviert sind,
b.keine Modulnote 1 und keine Modulbewertung «nicht bestanden» erzielt wurde,
c.480 ECTS-Notenpunkte erreicht wurden,
d.höchstens 18 Minus-ECTS-Notenpunkte erreicht wurden,
e.[12] die nicht zur Modulgruppe gehörenden Module bestanden sind.
Die Berechnung der ECTS-Notenpunkte und der Minus-ECTS-Notenpunkte richtet sich nach § 13 Abs. 2 und 3.
E. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Expertinnen und Experten
Mündliche Prüfungen werden von einer oder einem Dozierenden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten abgenommen.[7]
Als Expertinnen und Experten werden Dozierende der ZHAW eingesetzt. Die Studienleitung kann Ausnahmen bewilligen.
Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.
Bachelorarbeit
Mit der Bachelorarbeit kann im Vollzeitstudium ab dem dritten Semester des Hauptstudiums, im Teilzeitstudium ab dem vierten Semester des Hauptstudiums begonnen werden. Der Anhang bestimmt den genauen Zeitpunkt.[13]
Die Studienleitung kann Ausnahmen bewilligen.
F. Studienabschluss und Bachelordiplom
Bestehensvoraussetzungen
Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn
a.das Assessment und das Hauptstudium bestanden sind,
b.die Bachelorarbeit bestanden ist.
c.. . .
Abschlussnote
a. allgemein
Die Abschlussnote setzt sich aus den Modulnoten der Pflichtund der gemäss Anhang relevanten Wahlpflichtmodule im Assessment und im Hauptstudium zusammen. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.
b. ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen
Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Die Studienleitung regelt,
a.ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b.wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
Titel
Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln abgeschlossen:
a.Bachelor of Science ZHAW in Angewandtem Recht,
b.Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung],
c.Bachelor of Science ZHAW in International Management,
d.Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung],
e.Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsrecht.
G. Schlussbestimmungen
Genehmigung und Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. Juni 2009 in Kraft.
Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006.
H. Übergangsbestimmungen
Allgemein
Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2009/ 2010 aufgenommen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.
Studierende im Assessment
Studierende im Vollzeitstudium, die im Herbstsemester 2009/2010 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung.
Studierende im Teilzeitstudium, die im Frühlingssemester 2010 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung. Die Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006 bleibt im dritten Semester der Assessmentstufe (Herbstsemester 2009/2010) anwendbar.
Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.
Studierende im Hauptstudium
Studierende, die im Herbstsemester 2009/2010 das Hauptstudium beginnen oder bereits einen Teil des Hauptstudiums abgelegt haben, setzen das Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006 fort.
Studierende im Vollzeitstudium, die bis Ende Frühlingssemester 2012 und Studierende im Teilzeitstudium, die bis Ende Frühlingssemester 2013 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.
Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
I. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 12. Juli 2011[4]
Allgemein
Studierende, die ihr Studium im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology begonnen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.
Studierende im Assessment
Studierende, die das Assessment im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment im Studiengang Wirtschaftsinformatik.
Bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich angerechnet.
Studierende im Hauptstudium
Studierende im Hauptstudium des Studiengangs Betriebs-ökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology schliessen ihr Studium mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Betriebs-ökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology» ab.
J. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 3. November 2016[6]
Allgemein
Studierende, die ihr Studium im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management begonnen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.
Studierende im Assessment
Studierende, die das Assessment im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment im Studiengang International Management.
Bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich angerechnet.
Studierende im Hauptstudium
Studierende im Hauptstudium des Studiengangs Betriebs-ökonomie mit Vertiefung in International Management schliessen ihr Studium mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management» ab.
K. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 20. August 2020[12]
Allgemein
Studierende, die ihr Studium im Studiengang Wirtschaftsinformatik begonnen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.
Studierende im Assessment
Studierende im Vollzeitstudium, die im Frühlingssemester 2021 das Assessment nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach der Regelung gemäss der Änderung vom 20. August 2020.
Studierende im Teilzeitstudium, die im Herbstsemester 2021/2022 das Assessment nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment in einer Vertiefung des Studiengangs Wirtschaftsinformatik.
Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.
Studierende im Hauptstudium
Studierende, die ab dem Frühlingssemester 2022 mit dem Hauptstudium beginnen, wählen eine der Vertiefungsrichtungen. Sie schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung]» ab.
Die Studierenden, die das Hauptstudium noch ohne Vertiefung begonnen haben, schliessen bis Ende des Frühlingssemesters 2024 mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik» ab. Danach schliessen sie mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertiefung in Business Information Systems» ab.
L. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. Juni 2022[18]
Studierende im Studiengang Betriebs-ökonomie, Vertiefung Accounting, Controlling, Auditing
Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Accounting, Controlling, Auditing, die das Studium bis Ende Frühlingssemester 2026 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Accounting, Controlling, Auditing» ab.
Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Financial Management» ab.
Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.
M. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 1. Juni 2023[21]
Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Economics and Politics
Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Economics and Politics, die das Studium bis Ende Frühlingssemester 2027 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Economics and Politics» ab.
Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Politics and Management» ab.
Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.
N. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 19. August 2024[23]
Studierende im Studiengang Betriebs-ökonomie, Vertiefung Risk and Insurance
Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Risk and Insurance, die vor dem Herbstsemester 2025/2026 mit dem Studium begonnen und das Studium bis Ende des Frühlingssemesters 2028 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Risk and Insurance» ab.
Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Insurance Management» ab.
Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.
Anhänge weisen oft Konvertierungsfehler auf. Bitte konsultieren Sie die Quelle.
Anhänge
Anhang[24] zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
[1] OS 64, 168. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 24. März 2009.
[2] LS 413. 326.
[3] LS 414. 252. 3.
[4] Eingefügt durch B vom 12. Juli 2011 (OS 66, 803; ABl 2011, 2386). In Kraft seit 19. September 2011.
[5] Fassung gemäss B vom 12. Juli 2011 (OS 66, 803; ABl 2011, 2386). In Kraft seit 19. September 2011.
[6] Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 111; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.
[7] Fassung gemäss B vom 3. November 2016 (OS 72, 111; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.
[8] Aufgehoben durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 111; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.
[9] Eingefügt durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 37; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
[10] Fassung gemäss B vom 22. August 2019 (OS 75, 37; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
[11] Aufgehoben durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 37; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
[12] Eingefügt durch B vom 20. August 2020 (OS 75, 577; ABl 2020-10-23). In Kraft seit 1. Januar 2021.
[13] Fassung gemäss B vom 20. August 2020 (OS 75, 577; ABl 2020-10-23). In Kraft seit 1. Januar 2021.
[14] Aufgehoben durch B vom 20. August 2020 (OS 75, 577; ABl 2020-10-23). In Kraft seit 1. Januar 2021.
[15] Eingefügt durch B vom 20. August 2020 (OS 76, 384; ABl 2021-07-23). In Kraft seit 1. November 2021.
[16] Fassung gemäss B vom 20. August 2020 (OS 76, 384; ABl 2021-07-23). In Kraft seit 1. November 2021.
[17] Eingefügt durch B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 14; ABl 2021-10-29). In Kraft seit 1. Februar 2022.
[18] Eingefügt durch B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 514; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.
[19] Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 514; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.
[20] Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 514; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. April 2023.
[21] Eingefügt durch B vom 1. Juni 2023 (OS 78, 314; ABl 2023-07-21). In Kraft seit 1. August 2024.
[22] Fassung gemäss B vom 1. Juni 2023 (OS 78, 314; ABl 2023-07-21). In Kraft seit 1. August 2024.
[23] Eingefügt durch B vom 19. August 2024 (OS 79, 392; ABl 2024-08-23). In Kraft seit 1. November 2024.
[24] Fassung gemäss vom 19. August 2024 (OS 79, 392; ABl 2024-08-23). In Kraft seit 1. November 2024.