Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(vom 18. September 2008)[1]
Die Hochschulleitung,
gestützt auf
§ 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[2]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[2] den Masterstudiengang Engineering an der ZHAW.
Partnerhochschulen
Die ZHAW führt den Masterstudiengang in Kooperation mit der Berner Fachhochschule, der Fachhochschule Nordwestschweiz, der Fachhochschule Ostschweiz, der Haute Ecole Spécialisée de Suisse occidentale, der Hochschule Luzern sowie der Scuola Universitaria Professionale della Svizzera Italiana durch.
Vertiefungen
Die ZHAW bietet folgende Vertiefungen an:
a.Business Engineering and Production,
b.Energy and Environment,
c.Information and Communication Technologies,
d.Industrial Technologies,
e.Public Planning, Construction and Building Technology.
Vollzeit- und Teilzeitstudium und Umfang
Der Masterstudiengang wird als Vollzeit- und als Teilzeitstudium angeboten.
Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits.
Anrechnung von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
Betreuung der Studierenden und Studienvereinbarung
Jedem und jeder Studierenden wird eine Studienberatung (Advisor) zugewiesen.
Der Advisor erarbeitet mit dem oder der Studierenden einen individuellen Studienplan.
Der erarbeitete Studienplan wird in einer Studienvereinbarung festgehalten.
Kommt keine Einigung zwischen dem Advisor und dem oder der Studierenden über den Studienplan zustande, entscheidet die Studienleitung.
B. Zulassung
Voraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber werden zum Studium zugelassen, wenn sie
a.über einen sehr guten Hochschulabschluss einer technischen Studienrichtung verfügen und
b.das Verfahren zur Eignungsabklärung erfolgreich durchlaufen haben.
Ein Hochschulabschluss gilt als sehr gut, wenn
a.der oder die Studierende zu den besten 35% der erfolgreich abschliessenden Studierenden gehört und
b.der Abschluss mit einem Bachelordiplom einer Schweizer Fachhochschule vergleichbar ist.
Eignungsabklärung
Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber ein Verfahren zur Eignungsabklärung durch.
Es werden folgende Fähigkeiten überprüft:
a.Allgemeine Fachkompetenz,
b.Vertiefungsrelevante Fachkompetenz,
c.Kontextkompetenz.
Bewerberinnen und Bewerber haben die Eignungsabklärung bestanden, wenn zwei der drei Kriterien gemäss Abs. 2 lit. a–c als «sehr gut erfüllt» und keines schlechter als «gut erfüllt» beurteilt werden.
C. Module
Modulkategorien
Jedes Modul ist einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
a.Technischwissenschaftliche Vertiefung,
b.Erweiterte theoretische Grundlagen,
c.Kontextmodule,
d.Fachliche Vertiefung in Form von praxisbezogenen Ausbildungseinheiten,
e.Masterarbeit.
Für erfolgreich absolvierte Module der Kategorien gemäss Abs. 1 lit. a–c werden drei Credits vergeben.
Pflichtmodule
Im Masterstudiengang sind folgende Pflichtmodule zu belegen:
a.Masterarbeit mit 27 Credits,
b.Blockmodul aus der Modulkategorie «Kontextmodule» mit drei Credits.
Das Blockmodul wird in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt.
Fachliche Vertiefung
Module aus der Modulkategorie «Fachliche Vertiefung» können länger als ein Semester dauern.
Modulsprachen
Module können in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch durchgeführt werden.
Die Studierenden müssen mindestens eine Landessprache beherrschen und dem Unterricht in Englisch folgen können.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Expertinnen und Experten
Die ZHAW setzt für die Bewertung der fachlichen Vertiefung und der Masterarbeit Expertinnen und Experten ein. Diese arbeiten mit der betreuenden Lehrkraft zusammen.
Expertinnen und Experten haben bei der Notenvergabe eine beratende Funktion. Den abschliessenden Entscheid fällt die Studienleitung auf Antrag des Advisors.
Masterarbeit
Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn sämtliche Module aus den Modulkategorien «Technischwissenschaftliche Vertiefung», «Erweiterte theoretische Grundlagen» und «Fachliche Vertiefung» abgeschlossen sind. Die Studienleitung kann auf Antrag des Advisors in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
Die Masterarbeit kann länger als ein Semester dauern.
ECTS-Grade
Für Studierende, die ein Modul im gleichen Semester erfolgreich abschliessen, wird ein ECTS-Grade ausgewiesen.
Umfasst die Gruppe der Studierenden gemäss Abs. 1 weniger als 30 Studierende, werden keine Grades ausgewiesen.
Für eine ungenügende Modulnote wird der Grade F ausgewiesen.
Nachbesserung
Für Module aus der Kategorie «Fachliche Vertiefung» kann eine Nachbesserung angeboten werden. Der Advisor entscheidet über Art und Zeitpunkt der Nachbesserung.
E. Abschluss und Masterdiplom
Abschluss des Studiums
Die Credits müssen in den folgenden Kategorien erworben werden:
a.Technischwissenschaftliche Vertiefung: mindestens 6 Credits,
b.Erweiterte theoretische Grundlagen: mindestens 9 Credits,
c.Kontextmodule: mindestens 12 Credits,
d.Fachliche Vertiefung: 30 Credits,
e.Masterarbeit: 27 Credits.
Insgesamt müssen aus den Kategorien gemäss Abs. 2 lit. a und b 18 Credits erworben werden.
Aus den Kategorien gemäss Abs. 2 lit. a, b und c müssen insgesamt 33 Credits, davon 3 Credits für das Modul «Blockmodul», erworben werden.
Abschlussnote
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt sämtlicher Modulnoten. Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.
Titel
Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZFH in Engineering mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung]» abgeschlossen.
F. Schlussbestimmung
Genehmigung und Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. November 2008 in Kraft.
[1] OS 63, 560. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. September 2008.
[2] LS 414. 252. 3.