Studienordnung für die Bachelorstudiengänge des Departements Technik und Informatik (School of Engineering) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(vom 25. März 2010)[1]
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[2]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[2] die Bachelorstudiengänge des Departements Technik und Informatik (School of Engineering), welche in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden können:
a.Aviatik mit Vertiefung in
– Operation & Management
– Technics & Engineering
b.Elektrotechnik mit Vertiefung in
– Energiesysteme
– Informationstechnologie
c.Systemtechnik mit Vertiefung in
– Mechatronik
– Medizintechnik
d.Maschinentechnik mit Vertiefung in
– Allgemeine Maschinentechnik
– Maschinentechnik-Informatik
– Material- und Verfahrenstechnik
e.Informatik
f.Verkehrssysteme mit Vertiefung in
– Engineering
– Verkehrsmanagement
g.Wirtschaftsingenieurwesen mit Vertiefung in
– Wirtschaftsmathematik
– Industrial Engineering
– Service Engineering und Marketing
Anhang
Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden im Anhang geregelt.
Voll- und Teilzeitstudium
Alle Bachelorstudiengänge werden als Vollzeit- und als Teilzeitstudium geführt. Ein Wechsel vom Teilzeit- ins Vollzeitstudium und umgekehrt ist auf Antrag der oder des Studierenden an die Studiengangleitung möglich.
Anrechnung von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden in der Regel während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Aufnahmeprüfung
Nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und -anwärter müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Es werden die Fächer Deutsch, Geschichte und Staatskunde, Rechts- und Wirtschaftskunde, Englisch, Mathematik, Physik und Chemie geprüft.
Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang geregelt.
Über die Anerkennung von anderen Aufnahmeprüfungen entscheidet die Studienleitung.
C. Assessmentstufe
Umfang
Die Module der Assessmentstufe werden im Regelstudium im Vollzeitstudium in den ersten zwei Semestern und im Teilzeitstudium in den ersten vier Semestern besucht.
Abschluss
Die Assessmentstufe bildet eine Modulgruppe. Die Assessmentstufe ist bestanden, wenn die Modulgruppe bestanden ist.
D. Hauptstudium
Besuch von Modulen des Hauptstudiums
Module des Hauptstudiums dürfen erst dann belegt werden, wenn das Assessment bestanden ist. Ausgenommen sind die Module aus der Modulkategorie «Studium Generale» sowie für Teilzeitstudierende die im Anhang aufgeführten Module.
Überzählige Module
Werden in einer Modulgruppe mit Wahlpflichtmodulen mehr Module als nötig belegt, so gelten als überzählige Module diejenigen mit der tiefsten Bewertung. Diese werden nicht zur Durchschnittsbildung in der Modulgruppennote und in der Abschlussnote herangezogen.
E. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Wiederholung
Ist ein Modul nicht bestanden, müssen alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholt werden.
Expertinnen und Experten
Mündliche Prüfungen (einschliesslich Präsentation der Bachelorarbeit) werden unter Beizug eines Experten oder einer Expertin abgenommen. Die Experten werden von der Studiengangleitung eingesetzt.
Die Expertinnen und Experten führen Protokoll. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.
Bachelorarbeit
Mit der Bachelorarbeit kann frühestens nach erfolgreich abgeschlossener Projektarbeit gemäss Anhang sowie Erreichen von mindestens 130 Credits begonnen werden.
F. Studienabschluss und Bachelordiplom
Bestehensvoraussetzungen
Das Bachelorstudium ist bestanden, wenn
a.alle Pflicht- und die erforderlichen Wahlpflichtmodule gemäss Anhang bestanden sind und
b.aus den Modulen gemäss Anhang mindestens 180 Credits erworben wurden und
c.mindestens 60 Credits im Hauptstudium an der School of Engineering, im gewählten Studiengang, erreicht wurden.
Abschlussnote
Die Abschlussnote setzt sich aus den im gesamten Studiengang bewerteten Pflicht- und Wahlpflichtmodulen zusammen. Die Module werden nach Credits gewichtet.
Titel
Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln abgeschlossen: Bachelor of Science ZFH in
a.Aviatik mit Vertiefung in [Operation & Management oder Technics & Engineering],
b.Elektrotechnik mit Vertiefung in [Energiesysteme oder Informationstechnologie],
c.Systemtechnik mit Vertiefung in [Mechatronik oder Medizintechnik],
d.Maschinentechnik mit Vertiefung in [Allgemeine Maschinentechnik, Maschinentechnik-Informatik oder Material- und Verfahrenstechnik],
e.Informatik,
f.Verkehrssysteme mit Vertiefung in [Engineering oder Verkehrsmanagement],
g.Wirtschaftsingenieurwesen mit Vertiefung in [Wirtschaftsmathematik, Industrial Engineering oder Service Engineering und Marketing].
G. Übergangsbestimmungen
Allgemein
Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2010/ 2011 aufgenommen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.
Studierende im Assessment (Studien- und Prüfungsordnung 2006)
Studierende im Vollzeitstudium, die im Herbstsemester 2010/2011 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung.
Studierende im Teilzeitstudium, die im Herbstsemester 2009/2010 das Assessment begonnen haben, werden in diese Studienordnung übergeführt.
Die Studiengangleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
Studierende im Hauptstudium (Studien- und Prüfungsordnung 2006)
Studierende, die im Herbstsemester 2010/2011 das Hauptstudium begonnen oder bereits einen Teil des Hauptstudiums abgelegt haben, setzen das Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006 fort.
Studierende, die bis Ende Frühlingssemester 2013 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.
Die Studiengangleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
Studierende im Assessment des Bachelorstudiengangs Verkehrssysteme (Studienordnung für den Bachelorstudiengang Verkehrssysteme vom
4. Juni 2009)
Studierende im Vollzeitstudium Verkehrssysteme, die im Herbstsemester 2010/2011 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung.
Studierende im Teilzeitstudium Verkehrssysteme, die im Herbstsemester 2009/2010 das Assessment begonnen haben, werden in diese Studienordnung übergeführt.
Die Studiengangleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
Studierende im Hauptstudium des Bachelorstudiengangs Verkehrssysteme
Studierende, die im Herbstsemester 2010/2011 das Hauptstudium Verkehrssysteme beginnen, setzen das Studium nach der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Verkehrssysteme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 4. Juni 2009 fort.
Studierende, die bis Ende Frühlingssemester 2013 das Studium Verkehrssysteme nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.
Die Studiengangleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
H. Schlussbestimmungen
Genehmigung und Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. Juni 2010 in Kraft. Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006 und die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Verkehrssysteme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 4. Juni 2009.
[1] OS 65, 246. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 20. April 2010.
[2] LS 414. 252. 3.