Studienordnung für den Bachelorstudiengang Verkehrssysteme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(vom 4. Juni 2009)[1]
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[2]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[2] den Bachelorstudiengang Verkehrssysteme mit den Vertiefungsrichtungen Engineering und Verkehrsmanagement des Departements Technik und Informatik (School of Engineering).
Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden im Anhang geregelt.
Voll- und Teilzeitstudium
Der Bachelorstudiengang Verkehrssysteme wird als Vollzeit- und als Teilzeitstudium geführt.
Anrechnung von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden in der Regel während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Aufnahmeprüfung
Nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und -anwärter müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Es werden die Fächer Deutsch, Geschichte und Staatskunde, Rechts- und Wirtschaftskunde, Englisch, Mathematik, Physik und Chemie geprüft.
Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang geregelt.
C. Assessmentstufe
Umfang und Abschluss
Die Module der Assessmentstufe werden im Vollzeitstudium in den ersten zwei Semestern und im Teilzeitstudium in den ersten vier Semestern besucht.
Die Assessmentstufe bildet eine Modulgruppe. Sie ist bestanden, wenn die Modulgruppe bestanden ist.
Nicht bestandene Module der Assessmentstufe können nur nach Nichtbestehen des gesamten Assessments wiederholt werden. Über Ausnahmen, insbesondere für Teilzeitstudierende, entscheidet die Studienleitung.
D. Hauptstudium
Besuch von Modulen des Hauptstudiums
Module des Hauptstudiums dürfen erst dann belegt werden, wenn das Assessment bestanden ist. Ausgenommen sind die Module aus der Modulkategorie «Studium Generale» sowie für Teilzeitstudierende die im Anhang aufgeführten Module.
Überzählige Wahl- und Wahlpflichtmodule
Werden in einer Modulgruppe mit Wahl- oder Wahlpflichtmodulen mehr Module als nötig belegt, so gelten als überzählige Module diejenigen mit der tiefsten Bewertung. Diese werden nicht zur Durchschnittsbildung herangezogen.
E. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Abgesetzte Prüfungen
In der Assessmentstufe können zeitlich abgesetzte Prüfungen durchgeführt werden.
Der Anhang regelt die Berechnung der Modulnote aus dem Durchschnitt der abgesetzten Prüfung und der Kursnote.
Wiederholung
Ist ein Modul nicht bestanden, müssen alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholt werden.
Wiederholungen werden in jedem Fall berücksichtigt.
Expertinnen und Experten
Bei folgenden Leistungsnachweisen werden ein bis zwei Expertinnen und Experten von der Studiengangleitung eingesetzt:
a.mündliche Prüfungen bei den abgesetzten Assessmentprüfungen,
b.mündliche Präsentationen der Bachelorarbeiten.
Sie führen Protokoll und haben beratende Funktion.
Bachelorarbeit
Mit der Bachelorarbeit kann frühestens nach erfolgreich abgeschlossener Projektarbeit gemäss Anhang sowie Erreichen von mindestens 130 Credits begonnen werden.
F. Studienabschluss und Bachelordiplom
Titel
Das Bachelorstudium wird mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Verkehrssysteme mit Vertiefung in [Engineering oder Verkehrsmanagement]» abgeschlossen.
Bestehensvoraussetzungen
Das Bachelorstudium ist bestanden, wenn alle Pflicht- und die erforderlichen Wahlpflichtmodule gemäss Anhang bestanden und gesamthaft aus den Modulen gemäss Anhang mindestens 180 Credits erworben worden sind.
Abschlussnote
Die Abschlussnote setzt sich aus den im gesamten Studiengang bewerteten Pflicht- und Wahlpflichtmodulen zusammen. Die Module werden nach Credits gewichtet.
G. Schlussbestimmungen
Genehmigung und Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.
[1] OS 64, 425. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.
[2] LS 414. 252. 3.