Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[3]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[3] den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit des Departements Soziale Arbeit.
Studienform
Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit wird als Vollzeit- und als Teilzeitstudium geführt.
Ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Anrechnung von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
Wiederholung von Modulen
Wer ein Modul nicht besteht, muss die nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
B. Zulassung zum Studium
Aufnahmeprüfung
Nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und Studienanwärter müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Anforderungen der Aufnahmeprüfung entsprechen dem allgemeinbildenden Teil der Berufsmaturität.
Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang geregelt.
Die Studienleitung entscheidet über die prüfungsfreie Aufnahme von Studienanwärterinnen und Studienanwärtern, die eine der Aufnahmeprüfung entsprechende gleichwertige Prüfung bestanden haben.
Eignungsabklärung
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungsabklärung bestehen.
Die Modalitäten der Eignungsabklärung werden im Anhang festgehalten.
Die Studienleitung ist für die Eignungsabklärung zuständig und entscheidet über die Zulassung zum Studium.
C. Praxisausbildung
Praxisorganisationen und Begleitung
Die Praxisausbildung findet in einer vom Departement Soziale Arbeit anerkannten Praxisorganisation statt und wird von qualifizierten Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildnern begleitet.
Studierende in der Praxisausbildung
Die Studierenden absolvieren die Praxisausbildung als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in Ausbildung oder als Praktikantin oder Praktikant.
Die Praxisausbildung erfolgt in Modulen. Ein Modul erstreckt sich über ein oder zwei Semester. Die Studienleitung kann für Teilzeitstudierende Ausnahmen bewilligen.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Expertinnen und Experten
Mündliche Prüfungen finden unter Beizug von Expertinnen und Experten statt.
Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid dem oder der prüfenden Dozierenden zu.
Die Studienleitung ernennt die Expertinnen und Experten.
Nachbesserung und Nachprüfung
In den Modulen zur Praxisausbildung und Bachelorarbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn die Praxisausbildung oder die Bachelorarbeit mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 bewertet wurde.
Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 bewertet.
Es werden keine Nachprüfungen durchgeführt.
Bachelorarbeit
Mit der Bachelorarbeit kann im Vollzeitstudium im fünften Semester begonnen werden.
Die Studienleitung legt aufgrund des bisherigen Studienverlaufs fest, zu welchem Zeitpunkt Teilzeitstudierende mit der Bachelorarbeit beginnen können.
Der Abgabetermin der Bachelorarbeit wird bei Beginn der Bachelorarbeit festgelegt.
E. Studienabschluss und Bachelordiplom
Titel
Das Bachelorstudium wird mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Sozialer Arbeit» abgeschlossen.
Bestehensvoraussetzungen
Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn die gemäss Anhang erforderlichen Module bestanden sind.
Abschlussnote
Die Abschlussnote errechnet sich aus sämtlichen promotionsrelevanten Modulnoten.
Die Modulnoten werden grundsätzlich nach der Anzahl Credits eines Moduls gewichtet.
Die Praxismodule und das Bachelormodul können besonders gewichtet werden. Die Gewichtung wird im Anhang festgehalten.
F. Schlussbestimmung
Aufhebung bisherigen Rechts
Diese Studienordnung ersetzt das Reglement betreffend den Bachelorstudiengang in Sozialer Arbeit der Hochschule für Soziale Arbeit Zürich vom 13. April 2005 und dessen ausführende Bestimmungen.
G. Übergangsbestimmung
Allgemein
Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2011/ 2012 aufgenommen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.
Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen durch individuelle Transferregelungen.
[1] OS 66, 264; Begründung siehe ABl 2011, 36. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 14. Dezember 2010.
[2] Inkrafttreten: 1. August 2011.
[3] LS 414. 252. 3.