Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(vom 8. August 2008)[1]
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[2]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[2] den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.
Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Vollzeit- und Teilzeitstudium
Der Masterstudiengang in Angewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.[4]
Der Regelstudienverlauf entspricht dem Vollzeitstudium. Die Studierenden legen im Teilzeitstudium die Belegung pro Semester und die Abfolge der Module im Rahmen des Angebots fest.
Anrechnung von ECTSCredits
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits[7] werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
B. Zulassung zum Studium
Allgemeine Voraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Studium zugelassen:
a.Bachelorabschluss in Psychologie mit 180 ECTS-Credits,
b.gleichwertiger Hochschulabschluss gemäss Konkordanzliste von swissuniversities.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen den Nachweis einer mindestens einjährigen Arbeitstätigkeit erbringen.
Die Studiengangleitung entscheidet aufgrund des Abschlusses, ob im Verlauf des Masterstudiums zusätzliche Module zu belegen sind.
Eignungsabklärung
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einem schweizerischen Bachelorabschluss in Psychologie (Hauptfach), deren Abschlussnote weniger als 5,00 beträgt, sowie alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber mit einem nichtpsychologischen Bachelorabschluss oder einem ausländischen Psychologieabschluss müssen eine Eignungsabklärung durchlaufen.[4]
Den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Eignungsabklärung durchlaufen müssen, wird bei positivem Aufnahmeentscheid während der nächsten zwei Jahre ein Studienplatz zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist ist das gesamte Zulassungsverfahren erneut zu durchlaufen.
Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
Personen, die an einer anderen Hochschule im selben Fachbereich endgültig abgewiesen wurden, werden nicht zum Masterstudium zugelassen.
C. Module
Angebot
Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus Pflichtmodulen sowie Wahlpflicht- und Wahlmodulen.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Zeitpunkt der Leistungsnachweise
Leistungsnachweise werden laufend erbracht.
In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeitlich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.
Expertinnen und Experten
Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt.
Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.
Praktikum
Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen.
Mit dem Praktikum kann nach Erreichen von 60 ECTS-Credits begonnen werden. Die Praktikumsrichtlinien regeln die Einzelheiten.
Die Studiengangleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von Abs. 2 zulassen.
Nachbesserung
a. Allgemein
Für die als ungenügend bewerteten Leistungsnachweise eines Moduls kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
a.die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder
b.mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» versehen wird.
Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,00 oder das Prädikat «bestanden» erteilt.
b. Besuch von Anschlussmodulen
Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesserung des vorangehenden Moduls besucht werden.
Wird auf eine Nachbesserung verzichtet, ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wiederholung des vorangehenden Moduls möglich.
Wiederholung
Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden: a.[4] Module mit einer Bewertung unter 3,50,
b.Module mit dem Prädikat «nicht bestanden»,
c.Module nach einer erfolglosen Nachbesserung,
d.Module, bei denen auf eine Nachbesserung verzichtet wurde.
Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls zu wiederholen.
Masterarbeit
Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn sämtliche ECTS-Credits[7] aus der Modulkategorie Forschungsmethoden des 1. und 2. Semesters Vollzeit erreicht sind.[4]
Die Masterarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben werden.
E. Studienabschluss und Masterdiplom
Titel
Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZFH in Angewandter Psychologie» abgeschlossen.
Abschluss des Studiums
Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn 120 ECTS-Credits[7] in den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erworben wurden.
Abschlussnote
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten Module. Die Note der Masterarbeit wird doppelt gewichtet.
Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen
Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Die Studiengangleitung regelt,
a.ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b.wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
F. Schlussbestimmung
Genehmigung und Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. Oktober 2008 in Kraft.
G. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. April 2020[6]
Studierende, die vor dem Herbstsemester 2021/2022 ihr Studium aufgenommen haben, schliessen dieses mit den Vertiefungstiteln gemäss der vor der Änderung vom 30. April 2020 geltenden Regelung ab.
Ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium nicht bis Ende des Herbstsemesters 2023/2024 abgeschlossen haben, sowie Studierende, die durch Verzögerungen in den Studiengang ohne Vertiefungen übertreten. Diese schliessen ihr Studium mit dem Titel «Master of Science ZFH in Angewandter Psychologie» ab.
Anhänge weisen oft Konvertierungsfehler auf. Bitte konsultieren Sie die Quelle.
Anhänge
Anhang[4] zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Lehre
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter (
www.zhaw.ch ) eingesehen werden.
[1] OS 63, 503. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 26. August 2008.
[2] LS 414. 252. 3.
[3] Eingefügt durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 336; ABl 2017-04-07). In Kraft seit 1. Juni 2017.
[4] Fassung gemäss B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 336; ABl 2017-04-07). In Kraft seit 1. Juni 2017.
[5] Aufgehoben durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 336; ABl 2017-04-07). In Kraft seit 1. Juni 2017.
[6] Eingefügt durch B vom 30. April 2020 (OS 75, 390; ABl 2020-06-12). In Kraft seit 1. August 2021.
[7] Fassung gemäss B vom 30. April 2020 (OS 75, 390; ABl 2020-06-12). In Kraft seit 1. August 2021.
[8] Aufgehoben durch B vom 30. April 2020 (OS 75, 390; ABl 2020-06-12). In Kraft seit 1. August 2021.