Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(vom 4. Juni 2009)[1]
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[2]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[2] den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.
Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Vertiefungsrichtungen
Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie wird mit drei Vertiefungsrichtungen angeboten:
a.Arbeits- und Organisationspsychologie,
b.Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie,
c.Klinische Psychologie.
Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung muss schriftlich bei der Studienleitung beantragt werden.
Vollzeit- und Teilzeitstudium
Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium belegt werden.
Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht ein Regelstudienverlauf.
Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Teilzeitstudium oder umgekehrt ist schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Anrechnung von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Eignungsabklärung
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungsabklärung bestehen.
Die Eignungsabklärung prüft kognitive, persönliche, emotionale, soziale und motivationale Kompetenzen.
Die Studienleitung ist für die Eignungsabklärung zuständig und entscheidet über die definitive Zulassung.
Die Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
C. Module
Angebot
Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus Pflichtmodulen sowie Wahlpflicht- und Wahlmodulen.
Überzählige Wahl- und Wahlpflichtmodule
Überzählige Module oder Credits werden nicht berücksichtigt.
Massgebend sind die zuerst absolvierten Module. Bei Modulen, die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den tieferen Noten als überzählig weg.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Zeitpunkt der Leistungsnachweise
Leistungsnachweise werden laufend erbracht.
In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeitlich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.
Expertinnen und Experten
Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt.
Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und führen ein Stichwortprotokoll. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
Nachbesserungen
Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit kann eine einmalige Nachbesserung erbracht werden, wenn
a.die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,5 und 3,9 liegt oder mit dem Prädikat «nicht bestanden» versehen wird und
b.die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht.
Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,0 oder das Prädikat «bestanden» erteilt.
Nachprüfungen
Für andere Formen von Leistungsnachweisen können einmalige Nachprüfungen angeboten werden, wenn
a.die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,5 und 3,9 liegt oder mit dem Prädikat «nicht bestanden» versehen wird und
b.die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vorsieht.
Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,0 oder das Prädikat «bestanden» erteilt.
Für Leistungsnachweise, die gemäss § 11 nachgebessert werden können, werden keine Nachprüfungen angeboten.
Besuch von Anschlussmodulen
Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesserung oder der Nachprüfung des vorangehenden Moduls besucht werden.
Wird auf eine Nachbesserung oder eine Nachprüfung verzichtet, ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wiederholung des vorangehenden Moduls möglich.
Wiederholung
Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden:
a.Module mit einer Bewertung unter 3,5,
b.Module mit dem Prädikat «nicht bestanden»,
c.Module nach einer erfolglosen Nachbesserung oder einer erfolglosen Nachprüfung,
d.Module, bei denen auf eine Nachbesserung oder auf eine Nachprüfung verzichtet wurde.
Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls zu wiederholen.
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit wird in der gewählten Vertiefungsrichtung geschrieben. Die Studienleitung entscheidet über begründete Ausnahmen.
Mit der Bachelorarbeit kann frühestens nach Erreichen von 90 Credits begonnen werden.
Die Bachelorarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben werden.
Das Modul Bachelorarbeit kann sich über zwei Semester erstrecken.
Praktikum
Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen.
Die Studierenden absolvieren das Praktikum in der gewählten Vertiefungsrichtung.
Mit dem Praktikum kann frühestens nach Erreichen von 120 Credits begonnen werden.
Die Studienleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von Abs. 2 und 3 zulassen.
E. Studienabschluss und Bachelordiplom
Titel
Das Bachelorstudium wird mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Angewandter Psychologie mit Vertiefung in [Bezeichnung der gewählten Vertiefungsrichtung]» abgeschlossen.
Abschluss des Studiums
Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, wenn 180 Credits in den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erworben wurden.
Abschlussnote
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt sämtlicher Noten in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Die Note der Bachelorarbeit sowie die Noten von höchstens fünf weiteren Pflichtmodulen gemäss Anhang werden doppelt gewichtet.
F. Schlussbestimmungen
Genehmigung und Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.
Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Angewandte Psychologie (HAP) vom 10. August 2005.
Übergangsbestimmungen
Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2009/2010 begonnen haben, unterstehen weiterhin der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Angewandte Psychologie (HAP) vom 10. August 2005.
Studierende, die bis Ende Herbstsemester 2014/15 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden ab diesem Zeitpunkt für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
[1] OS 64, 420. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.
[2] LS 414. 252. 3.