Studienordnung für den Masterstudiengang Angewandte Linguistik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(vom 4. Juni 2009)[1]

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[2]

A. Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[2] den Masterstudiengang Angewandte Linguistik des Departements Angewandte Linguistik.

Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu absolvierenden Modulen und zur Gewichtung der Modulnoten, werden in einem Anhang geregelt.

Vertiefungen

§ 3.[5]

Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:

a.Konferenzdolmetschen,

b.Fachübersetzen,

c.Organisationskommunikation.

Studienform

§ 4.

1

Der Studiengang wird als Vollzeitstudium geführt. Er kann auch im Teilzeitstudium besucht werden.

2

Ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist jeweils auf Semesterbeginn gemäss den im Anhang festgelegten Bedingungen möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.[5]

Anrechnung von Credits

§ 5.

1

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.[5]

2

Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

B. Zulassung zum Studium

Voraussetzungen

§ 6.[5]

1

Bewerberinnen und Bewerber werden zum Studium zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

a.Bachelorabschluss im Umfang von 180 Credits im Bereich der angestrebten Vertiefung oder ein mindestens gleichwertiger Hochschulabschluss,

b.Bestehen einer vertiefungsspezifischen Aufnahmeprüfung fachliche Eignung.

2

Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. a.

3

Bewerberinnen und Bewerber, die einen anderen Hochschulabschluss als den in Abs. 1 lit. a genannten mitbringen, müssen vor Studienbeginn einen Kompetenznachweis in Angewandter Linguistik sowie in den theoretischen Grundlagen für die angestrebte Vertiefung erbringen.

Aufnahmeprüfung fachliche Eignung

§ 7.[5]

1

Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die gewählte Vertiefung durch. Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

a.Konferenzdolmetschen: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf;

b.Fachübersetzen: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf;

c.Organisationskommunikation: Prüfung über Kompetenzen im Bereich der Organisationskommunikation sowie Potenzial für Studium und Beruf; Nachweis über relevante berufliche Erfahrung sowie über Sprachkenntnisse.

2

Die Einzelheiten werden im Anhang geregelt.

3

...[7]

Wechsel der Vertiefung

§ 8.

1

Ein Wechsel der Vertiefung muss schriftlich bei der Studiengangleitung beantragt werden.

2

Die Studiengangleitung entscheidet über den Antrag.

3

Sie kann die Bewilligung des Wechsels vom Bestehen der Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die neu gewählte Vertiefung abhängig machen.[6]

C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Masterarbeit

a. Beginn

§ 9.[5]

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Anhang erfüllt sind.

b. Expertinnen und Experten

§ 10.[6]

1

Der schriftliche Teil der Masterarbeiten wird von einer oder einem Dozierenden abgenommen und bewertet.

2

Im mündlichen Prüfungsteil werden Expertinnen und Experten aus berufsfeldrelevanten Bereichen beigezogen. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der oder dem prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.

Wiederholung

§ 11.

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.

D. Studienabschluss und Masterdiplom

Abschluss

§ 12.[6]

Das Masterstudium ist bestanden, wenn

a.die im Anhang vorgeschriebenen Module beziehungsweise Modulgruppen bestanden sind,

b.90 Credits erreicht sind.

Abschlussnote

§ 13.

1

Die Abschlussnote setzt sich aus allen Modulnoten zusammen.

2

Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.

Titel

§ 14.[5]

Der Masterstudiengang wird mit dem Titel «Master of Arts ZFH in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen.

E. Schlussbestimmung

Genehmigung und Inkrafttreten

§ 15.

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang[4] zur Studienordnung für den Masterstudiengang Angewandte Linguistik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Angewandte Linguistik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Ressort Lehre

Gertrudstrasse 15

Postfach

8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.


[1] OS 64, 417. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.

[2] LS 414. 252. 3.

[3] Fassung gemäss B vom 23. August 2012 (OS 67, 581; ABl 2012-10-12). In Kraft seit 1. Februar 2013.

[4] Eingefügt durch B vom 2. Juli 2013 (OS 69, 5; ABl 2013-11-15). In Kraft seit 1. Februar 2014.

[5] Fassung gemäss B vom 2. Juli 2013 (OS 69, 5; ABl 2013-11-15). In Kraft seit 1. Februar 2014.

[6] Fassung gemäss B vom 14. Juni 2018 (OS 73, 372; ABl 2018-07-27). In Kraft seit 1. Januar 2019.

[7] Aufgehoben durch B vom 14. Juni 2018 (OS 73, 372; ABl 2018-07-27). In Kraft seit 1. Januar 2019.

414.253.415 – Versionen

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