Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[3]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[3] den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management des Departements Life Sciences und Facility Management.
Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studienform und Umfang
Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- und als Teilzeitstudium angeboten werden.
Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits.
Vertiefungen
Der Studiengang kann in den folgenden Vertiefungen angeboten werden:
a.Digitalisation & Sustainability,
b.Economics & Finance,
c.Strategic Real Estate & Facility Management.
Anrechnung von ECTS-Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Voraussetzungen
Zum Masterstudium wird zugelassen, wer über einen Bachelorabschluss von 180 ECTS-Credits oder über einen gleichwertigen Hochschulabschluss im Fachbereich Facility Management, Immobilienmanagement oder Betriebsökonomie oder in einem verwandten Gebiet verfügt sowie die Eignungsabklärung besteht.
Eignungsabklärung
a. Allgemein
Die ZHAW führt für Bewerberinnen und Bewerber, welche die Zulassungsvoraussetzungen gemäss § 7 erfüllen, ein Verfahren zur Eignungsabklärung durch.
In der Eignungsabklärung werden folgende Fähigkeiten überprüft:
a.Allgemeine Fachkompetenz,
b.Managementkompetenz,
c.Sozialkompetenz,
d.Sprachkompetenz in Deutsch und Englisch.
Die Einzelheiten zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Eignungsabklärung werden im Anhang geregelt.
Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung.
b. Auflagen
Für Bewerberinnen und Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen nicht vollständig erfüllen, kann die Studiengangleitung zusätzliche Auflagen in der Form von abgestimmten Kompetenznachweisen oder Ergänzungsleistungen von höchstens 25 ECTS-Credits vorsehen. Diese müssen spätestens im Verlauf des ersten Semesters des Masterstudiums erbracht werden.
c. Gültigkeit und Wiederholung
Eine bestandene Eignungsabklärung ist für den Studienbeginn im Jahr der Eignungsabklärung und für den Studienbeginn im darauffolgenden Jahr gültig.
Die Eignungsabklärung kann einmal wiederholt werden.
C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Expertinnen und Experten
Mündliche Leistungsnachweise finden unter Beizug von Expertinnen und Experten statt.
Die Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.
Nachbesserung
Für Leistungsnachweise in der Form einer schriftlichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
a.der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,5 und 3,9 oder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» bewertet wurde und
b.die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht.
Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,0 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.
Masterarbeit
Bestehensvoraussetzungen
Abschlussnote
Die Masterarbeit ist eine Einzelarbeit. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 30 ECTS-Credits erreicht sind. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.
Die Masterarbeit kann sich über zwei Semester erstrecken. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.
D. Studienabschluss und Masterdiplom
15.Der Mastertitel wird vergeben, wenn
a.in den geforderten Modulen 90 ECTS-Credits erworben sind,
b.die Masterarbeit bestanden ist.
16.1 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten aller besuchten oder angerechneten Pflicht- und Wahlpflichtmodule gemäss Anhang.2 Die Modulnoten werden nach der Anzahl der ECTS-Credits eines Moduls gewichtet.
Titel
Der Masterstudiengang wird mit dem Titel «Master of Science ZFH in Real Estate & Facility Management mit Vertiefung in [gewählten Vertiefungsrichtung]» abgeschlossen.
E. Schlussbestimmung
Schlussbestimmung
Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den Masterstudiengang Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 24. März 2011.
Übergangsbestimmung
Studierende, die ihr Studium unter der Studienordnung vom 24. März 2011 aufgenommen und dieses bis Ende Herbstsemester 2022/ 2023 nicht abgeschlossen haben, werden in die Studienordnung vom 5. Mai 2021 überführt.
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Anhänge
Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Lehre
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
[1] OS 76, 379; Begründung siehe ABl 2021-07-23.
[2] Inkrafttreten: 1. November 2021.
[3] LS 414. 252. 3.