Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Biotechnologie, Chemie, Lebensmitteltechnologie, Umweltingenieurwesen und Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(vom 12. November 2009)[1]
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[2]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[2] die Bachelorstudiengänge des Departements Life Sciences und Facility Management.
Anhang
Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, den Modulgruppen, den Modultypen und der Anzahl Credits pro Modul, werden in einem Anhang geregelt.
Studiengänge und Studienform
Am Departement Life Sciences und Facility Management der ZHAW können in den Bachelorstudiengängen folgende Vertiefungen studiert werden:
a.[4] Biotechnologie
– Biotechnologie,
– Pharmazeutische Technologie,
b.Chemie
– Chemie,
– Biologische Chemie,
c.[10] Facility Management
– Immobilien,
– Gebäudesysteme,
– Services und Events,
– Workplace,
d.Lebensmitteltechnologie
– Lebensmitteltechnologie,
– Getränketechnologie,
– Ernährung,
e.[8] Umweltingenieurwesen
– Umweltsysteme und Nachhaltige Entwicklung,
– Biologische Landwirtschaft und Hortikultur,
– Erneuerbare Energien und Ökotechnologien,
– Naturmanagement,
– Urbane Ökosysteme.
Die Bachelorstudiengänge können als Vollzeit- und als Teilzeitstudium angeboten werden.
Anrechnung von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits können höchstens zehn Jahre ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet werden. Über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.
B. Zulassung zum Studium
Aufnahmeprüfung
Für nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und Studienanwärter werden Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Die Einzelheiten sind im Anhang geregelt.
C. Eintritt ins dritte Semester
Eintrittsbedingungen
Für einen Eintritt ins dritte Semester müssen mindestens 40 Credits in den für den Studiengang im Anhang vorgegebenen Modulen erworben sein.
Für Teilzeitstudierende gelten grundsätzlich die gleichen Eintrittsbedingungen. Über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Einsatz von Expertinnen und Experten
a. Allgemein
In mündlichen Modulprüfungen sowie bei Bachelorarbeiten werden zusätzlich zu den prüfenden Dozierenden Expertinnen und Experten beigezogen.
Die Experten und Expertinnen werden auf Antrag der Studiengangleitung durch die Studienleitung ernannt.
b. Mündliche Prüfungen
Die Experten und Expertinnen führen bei mündlichen Prüfungen ein Protokoll.
Die Benotung erfolgt einvernehmlich zwischen dem Experten oder der Expertin und der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.
Der Experte oder die Expertin kann bei der Studienleitung ein Gesuch um Korrektur der Note einreichen. Die Studienleitung entscheidet in Absprache mit der Studiengangleitung und dem prüfenden Dozenten oder der prüfenden Dozentin.
Bachelorarbeit
a. Allgemein
Die Bachelorarbeit ist eine praxisbezogene Arbeit. Sie wird mit einem schriftlichen Bericht und einem mündlichen Leistungsnachweis abgeschlossen. Die Anforderungen sind in der Modulbeschreibung geregelt.
b. Expertinnen und Experten
Die Expertin oder der Experte beurteilt die Bachelorarbeit zusätzlich zum Dozierenden und von diesem unabhängig.
Weichen die Noten der beiden Beurteilungen um mehr als 0,5 Notenpunkte voneinander ab, so haben sich Expertin bzw. Experte und Dozentin bzw. Dozent auf eine Note zu einigen. Bei Uneinigkeit wird wie in § 9 verfahren.
c. Nachbesserung
Für Leistungsnachweise in der Bachelorarbeit kann eine einmalige Nachbesserung erbracht werden, wenn die Gesamtbewertung der Bachelorarbeit zwischen 3,5 und 3,9 liegt. Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,0 erteilt.
E. Module und Kurse
Module
Ein Modul ist bestanden, wenn
a.die Modulnote 4,00 oder die Modulgruppennote, zu welcher das Modul gehört, 4,00 erreicht ist und
b.keine Kursnote unter 2,5 liegt und
c.alle Kurse, die nicht benotet werden, bestanden sind.
Überzählige Module
Überzählige Module oder Credits werden nicht berücksichtigt.
Massgebend sind die zuerst absolvierten Module. Bei Modulen, die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den tieferen Noten als überzählig weg.
Wiederholung von Leistungsnachweisen in Modulen
Der Termin für die Anmeldungen wird von der Studienleitung bekannt gegeben. Bei der Anmeldung zur Wiederholung eines Moduls entscheidet sich die oder der Studierende für eine der folgenden Varianten:
a.Alle bewerteten Leistungsnachweise werden anlässlich der nächsten regulären Moduldurchführung wiederholt;
b.nur die zeitlich abgesetzten Prüfungen des Moduls werden anlässlich des nächsten regulären Prüfungstermins wiederholt, die alten Bewertungen der Leistungsnachweise während des Semesters werden für die Notenberechnung übernommen.
F. Studienabschluss und Bachelordiplom
Titel
Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln abgeschlossen:
– Bachelor of Science ZFH in Biotechnologie mit Vertiefung in [gewählte Vertiefungsrichtung],
– Bachelor of Science ZFH in Chemie mit Vertiefung in [gewählte Vertiefungsrichtung],
– Bachelor of Science ZFH in Facility Management mit Vertiefung in [gewählte Vertiefungsrichtung],
– Bachelor of Science ZFH in Lebensmitteltechnologie mit Vertiefung in [gewählte Vertiefungsrichtung],
– Bachelor of Science ZFH in Umweltingenieurwesen mit Vertiefung in [gewählte Vertiefungsrichtung].
Bestehensvoraussetzungen
Das Studium ist bestanden, wenn aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen des Studienganges gemäss Anhang 180 Credits erworben oder anerkannt wurden.
Abschlussnote
Die Abschlussnote setzt sich aus den Modulnoten aller im Studium bewerteten Pflicht- und Wahlpflichtmodule zusammen. Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.
G. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Genehmigung und Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. März 2010 in Kraft.
Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Wädenswil vom 1. September 2006.
Übergangsbestimmungen
Studierende, die ihr Studium im Herbst 2009 oder früher aufgenommen haben, setzen es nach der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule Wädenswil vom 1. September 2006 fort.
Studierende im Vollzeitstudium, die bis Ende Frühjahrssemester 2013 und Studierende im Teilzeitstudium, die bis Ende Frühjahrssemester 2016 ihr Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
H. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. März 2015[5]
Studiengang Umweltingenieurwesen
Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2015/ 2016 aufgenommen und dieses bis Ende Frühlingssemester 2017 beendet haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss der vor der Änderung vom 26. März 2015 geltenden Regelung ab.
I. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 10. Mai 2016[7]
Studiengang Umweltingenieurwesen
Für Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2016/2017 aufgenommen haben, richten sich die Vertiefungstitel nach den Übergangsbestimmungen gemäss Anhang zur Studienordnung.
J. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 23. August 2018[9]
Studiengang Facility Management
Studierende im Vollzeitstudium, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2019/2020 aufgenommen haben, und Studierende im Teilzeitstudium, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2017/2018 aufgenommen haben und dieses bis Ende Frühlingssemester 2021 nicht beendet haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss der nach der Änderung vom 23. August 2018 geltenden Regelung ab.
Studierende im Teilzeitstudium, die ihr Studium per Herbstsemester 2017/2018 oder 2018/2019 aufgenommen haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss der nach der Änderung vom 23. August 2018 geltenden Regelung ab.
Anhänge weisen oft Konvertierungsfehler auf. Bitte konsultieren Sie die Quelle.
Anhänge
Anhänge[3] zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Biotechnologie, Chemie, Lebensmitteltechnologie, Umweltingenieurwesen und Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Die Anhänge zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Biotechnologie, Chemie, Lebensmitteltechnologie, Umweltingenieurwesen und Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften werden weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Sie können bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Lehre
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
[1] OS 65, 31. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 15. Dezember 2009.
[2] LS 414. 252. 3.
[3] Eingefügt durch B vom 20. März 2014 (OS 69, 276; ABl 2014-04-25). In Kraft seit 1. August 2014.
[4] Fassung gemäss B vom 20. März 2014 (OS 69, 276; ABl 2014-04-25). In Kraft seit 1. August 2014.
[5] Eingefügt durch B vom 26. März 2015 (OS 70, 173; ABl 2015-04-24). In Kraft seit 1. August 2015.
[6] Fassung gemäss B vom 26. März 2015 (OS 70, 173; ABl 2015-04-24). In Kraft seit 1. August 2015.
[7] Eingefügt durch B vom 10. Mai 2016 (OS 71, 235; ABl 2016-06-10). In Kraft seit 1. August 2016.
[8] Fassung gemäss B vom 10. Mai 2016 (OS 71, 235; ABl 2016-06-10). In Kraft seit 1. August 2016.
[9] Eingefügt durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 24; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.
[10] Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 24; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.
[11] Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 24; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.