Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(vom 26. September 2013)[1][2]

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[3]

A. Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

§ 1.

1

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[3] den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie des Departements Gesundheit.

2

Der Masterstudiengang wird in Kooperation mit nachfolgenden Partnerhochschulen durchgeführt:

Hogeschool van Amsterdam, University of Applied Sciences, School of Occupational Therapy, Niederlande (HvA),

Karolinska Institutet, Division of Occupational Therapy, Schweden (KI),

University of Brighton, Division of Occupational Therapy, Vereinigtes Königreich,

University College Sjaelland, Division of Occupational Therapy, Dänemark.

Anhang und «Teaching and Examination Regulations»

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zum Zulassungsverfahren, zu den Modulen, zu den zu erreichenden Credits sowie zur Masterarbeit werden in einem Anhang und in «Teaching and Examination Regulations» geregelt. Die «Teaching and Examination Regulations» werden von den Kooperationspartnern gemeinsam erlassen und gelten für sämtliche Studierenden im Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie.

Studienform und Studiendauer

§ 3.

1

Der Europäische Masterstudiengang in Ergotherapie wird als Teilzeitstudium angeboten.

2

Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits. Die Regelstudiendauer beträgt vier Semester.

Anrechnung von Credits

§ 4.

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

B. Zulassung zum Studium

Zulassungsbedingungen

a. Allgemein

§ 5.

1

Zugelassen werden können Bewerberinnen und Bewerber mit einem an einer vom Weltverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (WFOT) anerkannten Hochschule erworbenen Bachelorabschluss in Ergotherapie.

2

Bewerberinnen und Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden anhand schriftlich eingereichter Dokumente nach den Kriterien und dem Verfahren gemäss der «Teaching and Examination Regulations» geprüft.

b. Besondere Zulassung

§ 6.

1

Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Verfahren anhand schriftlich eingereichter Dokumente geprüft werden, müssen im Besitz eines anerkannten berufsbefähigenden Abschlusses als diplomierte Ergotherapeutin oder diplomierter Ergotherapeut sein und zusätzlich einen nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vorweisen.

2

Bewerberinnen und Bewerber mit einem NTE müssen bei der Anmeldung zum Studiengang Kenntnisse im Umfang von 5 Credits in «Wissenschaftlichem Arbeiten», erworben an einer Hochschule, nachweisen.

3

Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

c. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber

§ 7.

Die Zulassung von Personen mit einem dem Bachelor of Science in Ergotherapie entsprechenden ausländischen Abschluss wird einzeln durch die Studiengangleitung geprüft. Die Kriterien und das Verfahren für die Prüfung schriftlich eingereichter Dokumente werden in den «Teaching and Examination Regulations» geregelt. Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung.

Überprüfung der fachlichen Eignung

§ 8.

1

Die fachliche Eignung und die Motivation aller Bewerberinnen und Bewerber werden anhand schriftlich eingereichter Dokumente überprüft.

2

Es werden folgende Fähigkeiten überprüft:

a.Erreichen der verlangten Eintrittskompetenzen,

b.Motivation,

c.Englischkenntnisse.

Zulassung zum Studium

§ 9.

1

Die Zulassung zum Studium setzt eine erfolgreiche Überprüfung der fachlichen Eignung voraus.

2

Bewerberinnen und Bewerber werden als fachlich geeignet eingestuft, wenn die Kriterien gemäss § 8 Abs. 2 lit. a–c erfüllt sind.

C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Module und Leistungsnachweise

§ 10.

Die zu besuchenden Module für den Masterstudiengang werden im Anhang geregelt. Jedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen.

Wiederholung

§ 11.

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.

Expertinnen und Experten

§ 12.

Der Beizug von Expertinnen und Experten bei Nachprüfungen wird in den «Teaching and Examination Regulations» festgelegt.

D. Studienabschluss und Masterdiplom

Abschluss

§ 13.

Das Studium gilt als bestanden, wenn

a.alle im Anhang vorgeschriebenen Module bestanden sind,

b.90 Credits erreicht sind.

Titel

§ 14.

Der Europäische Masterstudiengang wird mit dem Titel «Europäischer Master of Science ZFH in Ergotherapie» abgeschlossen.

Abschlussprädikat

§ 15.

Beim Abschluss des Studiums wird keine Abschlussnote bestimmt. Eine ECTS-Einstufungstabelle gemäss § 57 RPO[3] wird nicht erstellt. Als Abschlussbewertung wird im Diplomzeugnis das Prädikat «bestanden» ausgewiesen.

Hinweis zu Anhängen

Anhänge weisen oft Konvertierungsfehler auf. Bitte konsultieren Sie die Quelle.

Anhänge

Anhang zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang und die «Teaching and Examination Regulations» zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften werden weder in die offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Sie können bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Stabstelle Ressort Lehre

Gertrudstrasse 15

Postfach

8401 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.


[1] OS 68, 440; Begründung siehe ABl 2013-10-11. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 1. Oktober 2013.

[2] Inkrafttreten: 1. Januar 2014.

[3] LS 414. 252. 3.

414.253.215 – Versionen

IDPublikationAufhebung
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11801.10.202201.01.2023Version öffnen
09901.01.201801.10.2022Version öffnen
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