Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008[3]
A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)[3] die Bachelorstudiengänge des Departements Gesundheit.
Anhang
Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zur Eignungsabklärung, zur Belegung von Zusatzmodulen vor Studienbeginn (Modul A), während des Studiums (Modul B) oder nach dem Studium (Modul C), zu den zu belegenden Modulen und den zu erreichenden Credits werden im Anhang geregelt.
Studienform
Die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege werden als Vollzeitstudium geführt.
Diplomierte Pflegende können unter Anrechnung bereits erworbenen Wissens in den Studiengang Pflege eintreten.
Anrechnung von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
Praxismodule
a. Allgemein
Praxismodule werden in ausgewählten Institutionen des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens durchgeführt.
Die Organisation der Module obliegt der ZHAW.
Die Studienleitung entscheidet über Auslandpraktika im Hauptstudium und weitere Spezialfälle.
b. Wiederholung
Die Wiederholung eines Praxismoduls ist ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe, die in der Person des oder der Studierenden liegen, einer Wiederholung des Praktikums entgegenstehen. Die Studienleitung entscheidet.
B. Zulassung zum Studium
Aufnahmeprüfung
Nicht prüfungsfrei zugelassene Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Anforderungen der Aufnahmeprüfung entsprechen dem allgemeinbildenden Teil einer schweizerischen Maturität.
Die Studienleitung entscheidet über die prüfungsfreie Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine der Aufnahmeprüfung entsprechende gleichwertige Prüfung bestanden haben.
Zusatzmodul A
Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Studienbeginn im Rahmen des Zusatzmoduls A Arbeitswelterfahrung vorweisen, in welcher sie berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf erwerben.
Davon ausgenommen sind Bewerberinnen und Bewerber, die über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:
a.Eidgenössisch anerkanntes Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau bzw. Fachmann Gesundheit (FAGE) mit Berufsmaturität Gesundheit und Soziales,
b.Fachmaturität Gesundheit.
Eignungsabklärung
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungsabklärung durchlaufen.
Die Eignungsabklärung kann aus verschiedenen Prüfungsteilen bestehen. Die Einzelheiten zur Durchführung der Eignungsabklärung werden von der Studienleitung festgelegt und veröffentlicht.
Die Zulassung zum Studium setzt eine erfolgreiche Eignungsabklärung voraus.
Endgültige Abweisung an einer andern Hochschule
Personen, die an einer andern Hochschule in einem Studiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium im gleichen Studiengang verweigert.
C. Assessmentstufe
Umfang und Abschluss
Die ersten zwei Semester bilden die Assessmentstufe. Sie umfasst 60 Credits.
Die Assessmentstufe ist bestanden, wenn
a.alle Modulgruppen der Assessmentstufe bestanden sind,
b.alle Einzelmodule der Assessmentstufe bestanden sind.
Für die Berechnung der Abschlussnote des Assessments werden die Modulnoten der Module von lit. a und b nach Credits gewichtet.
In Wahlmodulen erworbene Credits werden nicht an die Studienleistung angerechnet und nicht im Assessmentzeugnis ausgewiesen. Sie erscheinen auf der Datenabschrift.
Wiederholung
Es müssen wiederholt werden:
a.nicht bestandene Module in nicht bestandenen Modulgruppen,
b.nicht bestandene Einzelmodule.
Es müssen alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholt werden.
D. Hauptstudium
Abschluss
Das Hauptstudium umfasst 120 Credits und ist bestanden, wenn
a.alle promotionsrelevanten Modulgruppen bestanden sind,
b.alle promotionsrelevanten Einzelmodule bestanden sind. 2 Promotionsrelevant sind Pflicht- und Wahlpflichtmodule.
Wiederholung
Es müssen wiederholt werden:
a.nicht bestandene Module in nicht bestandenen Modulgruppen,
b.nicht bestandene Einzelmodule.
Es müssen alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholt werden.
Die Studienleitung entscheidet über den Zeitpunkt der Wiederholung.
Wahl- und Wahlpflichtmodule
Bei gleichwertigen Wahlpflichtmodulen wird das Modul mit der besseren Note für die Berechnung von Zeugnis- und Abschlussnoten verwendet.
In Wahlmodulen erworbene Credits werden nicht an die Studienleistung angerechnet und nicht im Diplomzeugnis ausgewiesen. Sie erscheinen in der Datenabschrift.
E. Leistungsnachweise
Nachbesserung
Für Module mit Leistungsnachweisen in Form einer schriftlichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
a.der Leistungsnachweis mit einer Note von 3,50 bis 3,99 bewertet wurde und
b.die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht.
Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 bewertet.
Nachprüfungen
Für nicht bestandene Einzelmodule oder nicht bestandene Module in nicht bestandenen Modulgruppen können Nachprüfungen angeboten werden, wenn die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vorsieht.
Für nicht bestandene Praxismodule werden keine Nachprüfungen angeboten.
Für Leistungsnachweise, die gemäss § 16 nachgebessert werden können, werden keine Nachprüfungen angeboten.
Prüfungsbeisitz
Mündliche und praktische Nachprüfungen finden mit einem oder einer Prüfungsbeisitzenden statt.
Die oder der Prüfungsbeisitzende führt Protokoll. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Lehrperson.
Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prüfenden Lehrperson zu.
Bachelorarbeit
Mit der Bachelorarbeit kann frühestens im vierten Semester begonnen werden.
Einzelheiten zur Bachelorarbeit und deren Abgabe werden in der Modulbeschreibung geregelt.
F. Studienabschluss und Bachelordiplom
Titel
Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln abgeschlossen:
a.Bachelor of Science ZFH in Ergotherapie,
b.Bachelor of Science ZFH in Physiotherapie,
c.Bachelor of Science ZFH Hebamme,
d.Bachelor of Science ZFH in Pflege.
Abschlussnote
Die Abschlussnote setzt sich aus den Bewertungen im Assessment, im Hauptstudium und in der Bachelorarbeit zusammen.
Für die Berechnung der Abschlussnote werden die Modulnoten der Module nach Credits gewichtet.
G. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Aufhebung bisherigen Rechts
Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 8. August 2008.
Übergangsbestimmungen
Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2012/2013 begonnen haben, unterstehen weiterhin der Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 8. August 2008.
Neueintretende in höhere Semester und Studierende, die ihr Studium vor dem Studienjahr 2012/2013 aufgenommen haben und infolge Repetition oder Urlaubs in einen anderen Studienjahrgang wechseln, werden für das weitere Studium den Rechtsgrundlagen des neu zugeteilten Studienjahrgangs unterstellt. Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
[1] OS 67, 283; Begründung siehe ABl 2012-07-13. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 3. Juli 2012.
[2] Inkrafttreten: 1. September 2012.
[3] LS 414. 252. 3.