Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule


(vom 15. September 1999) FN1

Der Regierungsrat beschliesst:

§ 1. Die Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen der Zürcher Fachhochschule werden wie folgt festgesetzt:

a) Immatrikulationsgebühr:Fr. 25
b) Semestergebühr:Fr. 500
c) Gebühr für die Schlussdiplomprüfung:Fr. 200

§ 2. Für besondere Kurse und Veranstaltungen, die nicht zum Auftrag der Hochschule gehören, wird eine Gebühr von Fr. 50 pro Semesterlektion erhoben.

§ 3. Diese Verordnung tritt auf das Wintersemester 1999/2000 in Kraft.

Für die Hochschule für Gestaltung und Kunst werden die Gebühren ab Frühlingssemester 2000 erhoben.


FN1 OS 55, 469.

414.20 – Versionen

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