Schulordnung für das Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
(vom 23. Dezember 2005)[1]
Die Bildungsdirektion verfügt:
A. Allgemeine Bestimmungen
Zweck
Das Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen bietet Ausbildungen im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe an.
Es wird von seinen Organen im Rahmen der Rechtsordnung selbstständig geleitet.
Organe des Zentrums
Die Organe des Zentrums sind
a.die Fachschulkommission,
b.die Schulleitung,
c.der Konvent der Lehrpersonen,
d.die Organisation der Lernenden.
B. Fachschulkommission
Wahl und Zusammensetzung
Die Fachschulkommission besteht aus sieben bis neun von der Bildungsdirektion für die Dauer von vier Jahren gewählten Persönlichkeiten aus Pädagogik, Gesundheitswesen, Wirtschaft und Sozialwesen. Wiederwahl ist zweimal möglich.
Die Entschädigung erfolgt nach den kantonalen Ansätzen.
Zuständigkeit
Die Fachschulkommission ist das oberste Organ der Schule. Sie übt die unmittelbare Aufsicht über die Schule aus und
a.stellt der Bildungsdirektion Antrag auf Genehmigung der Schulordnung,
b.genehmigt auf Antrag der Schulleitung das Leitbild der Schule sowie schulinterne Erlasse,
c.beantragt der Bildungsdirektion die Anstellung oder Entlassung der Rektorin bzw. des Rektors,
d.beurteilt die Leistungen der Rektorin oder des Rektors sowie, in Zusammenarbeit mit dieser oder diesem, die Leistungen der übrigen Schulleitungsmitglieder,
e.beaufsichtigt die Qualitätssicherung und fördert die Qualitätsentwicklung,
f.nimmt zu neuen Erlassen im Bereich der Berufsbildung Stellung,
g.genehmigt die Stellenbeschreibungen der Schulleitung,
h.stellt Antrag an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt auf Änderungen des allgemeinen Ausbildungsprogramms und der Ausbildungsziele, soweit diese budgetrelevant sind,
i.genehmigt den Jahresbericht,
j.verabschiedet zuhanden des Mittelschul- und Berufsbildungsamts den Voranschlag und die Jahresrechnung,
k.unterzeichnet zusammen mit der Rektorin bzw. dem Rektor den Jahreskontrakt zwischen dem Zentrum und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt,
l.nimmt Stellung zu grösseren Anschaffungen sowie Um- und Neubauprojekten zuhanden der Bildungsdirektion.
Die Mitglieder der Fachschulkommission besuchen das Zentrum mindestens einmal jährlich.
Sitzungen
Die Fachschulkommission tritt nach Bedarf, jährlich aber mindestens zweimal zusammen. Die Präsidentin oder der Präsident legt in Absprache mit der Rektorin oder dem Rektor die Sitzungsdaten fest.
Die Schulleitung und eine Vertretung der Lehrpersonen nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Fachschulkommission teil. Zur Beratung können weitere Personen zugezogen werden.
Beschlüsse
Die Mitglieder der Fachschulkommission haben Antrags- und Stimmrecht.
Die Fachschulkommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid.
Die Fachschulkommission informiert in geeigneter Form über ihre Beschlüsse.
Protokoll
Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt, das insbesondere die Beschlüsse enthält.
Das Protokoll wird den Mitgliedern der Fachschulkommission, der Schulleitung sowie dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zugestellt.
Präsidium
Die Fachschulkommission wählt aus ihrem Kreis eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten für die Dauer von vier Jahren.
Sie kann Aufgaben an das Präsidium delegieren.
Die Präsidentin oder der Präsident kann die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg anordnen. Für einen Zirkularbeschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder erforderlich.
Ausschuss
Der Ausschuss der Fachschulkommission besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten, der Rektorin oder dem Rektor, der Vertreterin oder dem Vertreter der Lehrpersonen sowie einer weiteren Vertretung der Fachschulkommission.
Der Ausschuss bereitet die Geschäfte der Fachschulkommission vor; er kann über dringliche Geschäfte entscheiden. Die Entscheide sind der Kommission zur Kenntnisnahme vorzulegen.
C. Schulleitung
Zusammensetzung
Die Schulleitung besteht aus einer Rektorin oder einem Rektor und den Abteilungsleitungen.
Ernennung
Die Rektorin oder der Rektor wird auf Antrag der Bildungsdirektion durch den Regierungsrat ernannt.
Zuständigkeit
Die Schulleitung führt das Zentrum in pädagogischer, personeller, finanzieller und administrativer Hinsicht und vertritt das Zentrum nach aussen. Sie stellt die Qualitäts- und Schulentwicklung sicher.
D. Konvent der Lehrpersonen
Zusammensetzung
Dem Konvent gehören Lehrpersonen in befristeter oder unbefristeter Anstellung sowie je eine Vertretung der Lernenden und des Dienst- und Verwaltungspersonals an.
Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.
Der Konvent erlässt eine Geschäftsordnung. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen.
Aufgaben
Der Konvent nimmt zu wesentlichen Fragen des Zentrums Stellung.
Er wählt den Vorstand, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, deren oder dessen Stellvertretung sowie die Vertretung der Lehrpersonen in der Fachschulkommission.
Konventsvorstand
Der Konventsvorstand besteht aus der Konventspräsidentin oder dem Konventspräsidenten und vier weiteren Mitglieder des Konvents. Er konstituiert sich selber.
Die Rektorin oder der Rektor nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Der Konventsvorstand bereitet die Geschäfte des Konvents vor und vollzieht dessen Beschlüsse.
E. Organisation der Lernenden
Zusammensetzung
Die Organisation der Lernenden besteht aus einer Vertretung pro Klasse.
Sie erlässt Statuten, die von der Schulleitung zu genehmigen sind.
Die Organisation der Lernenden tritt in der Regel einmal pro Jahr zusammen. Ein Zehntel der Mitglieder kann die Einberufung einer Sitzung und die Behandlung von Geschäften verlangen.
Aufgaben
Die Organisation der Lernenden nimmt zu wesentlichen Fragen der Ausbildung Stellung.
Sie delegiert ein Mitglied in den Konvent.