Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

(vom 29. Juni 2007)[1]

Der Bildungsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag der Bildungsdirektion vom 29. Juni 2007,

beschliesst:

A. Geltungsbereich

Geltungsbereich

§ 1.[8]

Diese Bestimmungen gelten für die Promotion am Ende einer Zeugnisperiode.

B. Massgebliche Fächer

Promotionsfächer

§ 2.

1

Massgeblich für die Promotion sind die Promotionsfächer gemäss Anhang, sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet wurden.

2

Für die Promotion zählt jedes Promotionsfach einfach.

Weitere Fächer

§ 3.

Die Noten für weitere Fächer gemäss Lehrplan sind für den Entscheid über die Promotion nicht massgeblich, werden aber im Zeugnis aufgeführt.

C. Beurteilung der Leistungen

Zeugnis

§ 4.[6]

1

Mit Ausnahme der letzten beiden Semester wird den Schülerinnen und Schülern für jedes Semester der Ausbildung ein Zeugnis über ihre Leistungen ausgestellt.

2

Für die letzten beiden Semester vor den Prüfungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis wird ein Jahreszeugnis ausgestellt. Im Sinne einer Standortbestimmung wird den Schülerinnen und Schülern auf Ende des Kalenderjahrs eine Zwischenbeurteilung ihrer Leistungen in ganzen und halben Noten mitgeteilt.

Noten

§ 5.

Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit ganzen und halben Noten bewertet. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.

Leistungsbeurteilung

§ 6.

1

Bei der Beurteilung der Leistungen ist neben den schriftlichen und praktischen Arbeiten auch die mündliche Leistung angemessen zu berücksichtigen.

2

Die Lehrperson informiert die Klasse rechtzeitig über die Art der Leistungsbeurteilung.

D. Promotionsentscheide

Entscheid

§ 7.[8]

Der Klassenkonvent entscheidet jeweils am Ende einer Zeugnisperiode, letztmals am Ende des 5. Semesters, über die Promotion.

Bedingungen

§ 8.

Die Bedingungen für die Promotion sind erfüllt, wenn in allen Promotionsfächern, die in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet werden,[8]

a.die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und

b.nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden.

Provisorische Promotion und Nichtpromotion

§ 9.[8]

1

Schülerinnen und Schüler werden am Ende einer Zeugnisperiode provisorisch promoviert oder nicht promoviert, wenn sie die Bedingungen für die Promotion nach § 8 nicht erfüllen.

2

Sie werden nicht promoviert, wenn sie bereits einmal provisorisch promoviert wurden.

Letzte Promotionstermine

§ 10.[7]

Eine provisorische Promotion kann letztmals Ende des 3. Semesters, eine Nichtpromotion am Ende des 4. Semesters ausgesprochen werden.

Repetition

§ 11.

1

Wer erstmals nicht promoviert wird, wird zu einer Repetition in der nächsttieferen Klassenstufe zugelassen.

2

Während der ganzen Fachmittelschulzeit kann nur einmal repetiert werden. Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Klasse freiwillig wiederholt.

3

Eine Wiederholung im Anschluss an eine nicht bestandene Abschlussprüfung zur Erlangung eines Fachmittelschulausweises zählt nicht als Repetition im Sinne von Abs. 2.

E. Besondere Bestimmungen

Besondere Fälle

§ 13.

In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zugunsten der Schülerin oder des Schülers von §§ 8–12 dieser Promotionsbestimmungen abweichen.

F. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Inkrafttreten

§ 14.

Dieses Reglement tritt auf Schuljahresbeginn 2007/2008 (20. August 2007) in Kraft.

Übergangsbestimmung

Französisch

Sprachen

Deutsch

Französisch

Sprachen

Deutsch

Französisch

Sprachen

Deutsch

Französisch

Sprachen

Deutsch

Französisch

Sprachen

Deutsch

§ 15.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung im Schuljahr 2005/06 und 2006/07 begonnen haben und diese 2008 bzw. 2009 beenden, gilt weiterhin das Reglement für die Diplommittelschulen des Kantons Zürich vom 9. Januar 1979.

- Naturwissenschaften Informations- und Kommunikations Mathematik und Französisch technologien Mathematik Physikalische Phänomene Englisch Biologie ChemieSozialwissenschaften GeschichteStaats-, Wirtschafts- und Rechtskunde GeographiePraxis Psychologie und Kommunikation Musische Fächer Bildnerisches und Sport Gestalten Musik
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4 Musik Theater und Information Naturwissenschaften3 Pädagogik Kommunikation Gesundheit und 2 Fächer Auftritt und Wahrnehmung Auftritt und Wahrnehmung Rhythmus, Bewegung Rhythmus, Bewegung Berufsfeldbezogene Berufsfeldbezogene Musik und Bewegung Musik und Bewegung Musiktheorie, Stimm- Stimme und Sprechen Kulturgeschichte Kulturgeschichte und Perkussion und Perkussion - bildung und Klavier2 grundlagen FächerTheaterprojekte im Hauptfach Verwandlung und Szene Einzelunterricht Improvisation,
Integriertes Projekt Gesundheit22 Gesellschaftsfragen Französische Kommunikation Biologie Englische Kommunikation1 Chor2 Fächer Rhetorik und Physik Auftrittskompetenz Physikalische Phänomene Physikalische Phänomene Physikalische Phänomene oder sozialwissenschaft- oder sozialwissenschaft- naturwissenschaftliches Berufsfeldbezogene Berufsfeldbezogene Berufsfeldbezogene2 Integriertes musisches Integriertes musisches Integriertes Bildnerisches Gestalten Grafische Gestaltung Biologie oder Musik und Bildbearbeitung Information und Information und Chemie liches Projekt liches Projekt Projekt Fächer Kommunikation Kommunikation2 Fächer

[1] OS 62, 405.

[2] Eingefügt durch Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500; ABl 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.

[3] Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500; ABl 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.

[4] Aufgehoben durch Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500; ABl 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.

[5] Obsolet.

[6] Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6. Juli 2020 (OS 75, 389; ABl 2020-08-07). In Kraft seit 16. Juni 2020.

[7] Fassung gemäss Berichtigung vom 21. Februar 2022 (OS 77, 137). In Kraft seit 16. Juni 2020.

[8] Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 14. März 2022 (OS 77, 277; ABl 2022-03-25). In Kraft seit 1. August 2022. Anrechnung der Note in der betreffenden Fremdsprache mit einem Viertel. Anrechnung der Note zu einem Drittel im Fach Musik. 1 2

413.251.4 – Versionen

IDPublikationAufhebung
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