Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

(vom 29. Juni 2007)[1]

Der Bildungsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag der Bildungsdirektion vom 29. Juni 2007,

beschliesst:

A. Geltungsbereich

Geltungsbereich

§ 1.[8]

Diese Bestimmungen gelten für die Promotion am Ende einer Zeugnisperiode.

B. Massgebliche Fächer

Promotionsfächer

§ 2.

1

Massgeblich für die Promotion sind die Promotionsfächer gemäss Anhang, sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet wurden.

2

Für die Promotion zählt jedes Promotionsfach einfach.

Weitere Fächer

§ 3.

Die Noten für weitere Fächer gemäss Lehrplan sind für den Entscheid über die Promotion nicht massgeblich, werden aber im Zeugnis aufgeführt.

C. Beurteilung der Leistungen

Zeugnis

§ 4.[6]

1

Mit Ausnahme der letzten beiden Semester wird den Schülerinnen und Schülern für jedes Semester der Ausbildung ein Zeugnis über ihre Leistungen ausgestellt.

2

Für die letzten beiden Semester vor den Prüfungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis wird ein Jahreszeugnis ausgestellt. Im Sinne einer Standortbestimmung wird den Schülerinnen und Schülern auf Ende des Kalenderjahrs eine Zwischenbeurteilung ihrer Leistungen in ganzen und halben Noten mitgeteilt.

Noten

§ 5.

Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit ganzen und halben Noten bewertet. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.

Leistungsbeurteilung

§ 6.

1

Bei der Beurteilung der Leistungen ist neben den schriftlichen und praktischen Arbeiten auch die mündliche Leistung angemessen zu berücksichtigen.

2

Die Lehrperson informiert die Klasse rechtzeitig über die Art der Leistungsbeurteilung.

D. Promotionsentscheide

Entscheid

§ 7.[9]

Der Klassenkonvent entscheidet jeweils am Ende einer Zeugnisperiode, letztmals am Ende des 4. Semesters, über die Promotion.

Bedingungen

§ 8.

Die Bedingungen für die Promotion sind erfüllt, wenn in allen Promotionsfächern, die in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet werden,[8]

a.die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und

b.nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden.

Provisorische Promotion und Nichtpromotion

§ 9.[8]

1

Schülerinnen und Schüler werden am Ende einer Zeugnisperiode provisorisch promoviert oder nicht promoviert, wenn sie die Bedingungen für die Promotion nach § 8 nicht erfüllen.

2

Sie werden nicht promoviert, wenn sie bereits einmal provisorisch promoviert wurden.

Letzte Promotionstermine

§ 10.[7]

Eine provisorische Promotion kann letztmals Ende des 3. Semesters, eine Nichtpromotion am Ende des 4. Semesters ausgesprochen werden.

Repetition

§ 11.

1

Wer erstmals nicht promoviert wird, wird zu einer Repetition in der nächsttieferen Klassenstufe zugelassen.

2

Während der ganzen Fachmittelschulzeit kann nur einmal repetiert werden. Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Klasse freiwillig wiederholt.

3

Eine Wiederholung im Anschluss an eine nicht bestandene Abschlussprüfung zur Erlangung eines Fachmittelschulausweises oder nach einem Wechsel des gewählten Berufsfeldes zählt nicht als Repetition im Sinne von Abs. 2.[9]

E. Besondere Bestimmungen

§ 12.[4]

Besondere Fälle

§ 13.

In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zugunsten der Schülerin oder des Schülers von §§ 8–12 dieser Promotionsbestimmungen abweichen.

F. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Inkrafttreten

§ 14.

Dieses Reglement tritt auf Schuljahresbeginn 2007/2008 (20. August 2007) in Kraft.

Übergangsbestimmung

§ 15.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung im Schuljahr 2005/06 und 2006/07 begonnen haben und diese 2008 bzw. 2009 beenden, gilt weiterhin das Reglement für die Diplommittelschulen des Kantons Zürich vom 9. Januar 1979.

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 6. März 2023

(OS 78, 155)

Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung vor dem Schuljahr 2023/2024 begonnen haben, richten sich die Promotionsfächer gemäss § 2 nach dem Anhang in der Fassung vom 22. August 2011.1 Anrechnung der Note zu einem Drittel im Fach Musik2

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang zum Promotionsreglement FMS (Promotionsfächer je Profil)[9]

PädagogikKommunikation und InformationGesundheit und Naturwissenschaften
SprachenSprachenSprachen
DeutschDeutschDeutsch
FranzösischFranzösischFranzösisch
EnglischEnglischEnglisch
Mathematik, Naturwissen - schaften, InformatikMathematik, Naturwissen - schaften, InformatikMathematik, Naturwissen - schaften, Informatik
MathematikMathematikMathematik
BiologieBiologieBiologie
ChemieChemieChemie
PhysikPhysikPhysik
InformatikInformatikInformations- und Kommu-nikationstechnologien
Informations- und Kommu-nikationstechnologienInformations- und Kommu-nikationstechnologien
Geistes- und Sozialwissen - schaftenGeistes- und Sozialwissen - schaftenGeistes- und Sozialwissen - schaften
GeschichteGeschichteGeschichte
GeografieGeografieGeografie
Staats-, Wirtschafts- und RechtskundeStaats-, Wirtschafts- und RechtskundeStaats-, Wirtschafts- und Rechtskunde
Praxis Psychologie und KommunikationPraxis Psychologie und KommunikationPraxis Psychologie und Kommunikation
Musische FächerMusische FächerMusische Fächer
Bildnerisches GestaltenBildnerisches GestaltenBildnerisches Gestalten
MusikMusikMusik
Berufsfeldbezogene FächerBerufsfeldbezogene FächerBerufsfeldbezogene Fächer
Profilspezifisches Integrationsfach:Profilspezifisches Integrationsfach:Profilspezifisches Integrationsfach:
– Pädagogik– Medien und Kommunikation– Bewegung und Gesundheit
– Medien und Kommunikation– Interkulturelle KommunikationIntegriertes Projekt Nachhaltigkeit
– Rhetorik und Auftritts - kompetenz– Rhetorik und Auftritts - kompetenzBiologie
Integriertes musisches oder sozialwissenschaftliches ProjektFranzösischChemie
Bildnerisches GestaltenFranzösische Kommunikation2Physik
MusikEnglischInformatik
Chor1Englische Kommunikation2Ethik und Kultur
Bildnerisches Gestalten oder MusikMedien und GestaltungVorbereitung Fachmaturitätspraktikum, Studienvorbereitung
BiologieIntegriertes musisches oder sozialwissenschaftliches Projekt
Integriertes Projekt Kommu - nikation und Information
Journalistisches Schreiben
Vorbereitung Fachmaturitätspraktikum, Studienvorbereitung

Anrechnung der Note zu einem Viertel in das entsprechende Sprachfach


[1] OS 62, 405.

[2] Eingefügt durch Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500; ABl 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.

[3] Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500; ABl 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.

[4] Aufgehoben durch Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500; ABl 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.

[5] Obsolet.

[6] Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6. Juli 2020 (OS 75, 389; ABl 2020-08-07). In Kraft seit 16. Juni 2020.

[7] Fassung gemäss Berichtigung vom 21. Februar 2022 (OS 77, 137). In Kraft seit 16. Juni 2020.

[8] Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 14. März 2022 (OS 77, 277; ABl 2022-03-25). In Kraft seit 1. August 2022.

[9] Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6. März 2023 (OS 78, 155; ABl 2023-03-10). In Kraft seit 1. August 2023.

413.251.4 – Versionen

IDPublikationAufhebung
12101.08.2023Version öffnen
11701.08.202201.08.2023Version öffnen
11621.02.202201.08.2022Version öffnen
11026.08.202021.02.2022Version öffnen
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07422.08.201120.08.2012Version öffnen
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