Für Zürcher Schülerinnen und Schüler des Zentrums sind je Kalendertag folgende Taxen zu entrichten:
Interne Sonderschüler:
IV-Berechtigte
Fr. 139
nicht IV-Berechtigte
Fr. 158
Externe Sonderschüler:
IV-Berechtigte
Fr. 70
nicht IV-Berechtigte
Fr. 93
Die Taxen werden je Kalendertag, vom Aufnahmetag bis und mit Austrittstag, verrechnet, unabhängig davon, ob die Schülerin oder der Schüler tatsächlich anwesend ist. Jeder volle Monat wird pauschal mit 30 Tagen gerechnet.
Für Schülerinnen und Schüler aus andern Kantonen sind Herkunftskanton und Versorger grundsätzlich für die Deckung der vollen Kosten verantwortlich. Für jede ausserkantonale Schülerin und jeden ausserkantonalen Schüler muss vor der Aufnahme eine Kostengutsprache vorliegen.
Der Direktor oder die Direktorin des Zentrums ist ermächtigt, nach Rücksprache mit der Erziehungsdirektion, das Schulgeld ausnahmsweise in Härtefällen und bei gleichzeitig eingewiesenen Geschwisterpaaren herabzusetzen.
Die Verrechnung der Taxen erfolgt in der Regel vierteljährlich. Für das Restdefizit wird innert sechs Monaten nach Eingang der Betriebsbeitragsverfügung der Invalidenversicherung Rechnung gestellt.