Der Lehrmittelverlag produziert, erwirbt und vertreibt im Auftrag der kantonalen Lehrmittelkommission Lehrmittel sowie Unterrichtshilfen für die Zürcher Volksschule mit dem Ziel der finanziellen Entlastung des Kantons und der Schulgemeinden.
Die Bildungsdirektion kann dem Lehrmittelverlag Leistungen abgelten, damit er vereinbarte Produkte preiswerter abgeben kann.
Wenn es die Erfüllung der Kernleistung erlaubt, kann der Lehrmittelverlag Lehrmittel sowie Unterrichtshilfen für weitere Bereiche des Bildungswesens entwickeln, produzieren, erwerben und vertreiben. Die Bildungsdirektion kann dem Lehrmittelverlag weitere Aufgaben übertragen.
Der Lehrmittelverlag kann von der kantonalen Verwaltung und von Dritten gegen Entgelt Aufträge für Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Print- und elektronischen Medien sowie andere Spezialaufträge übernehmen.
Beiträge Dritter dürfen auf den Inhalt der Zürcher Lehrmittel keinen Einfluss haben und die Unabhängigkeit des Lehrmittelverlages nicht beeinträchtigen.
Der Lehrmittelverlag arbeitet mit den kantonalen sowie mit interkantonalen und internationalen Institutionen des Bildungswesens zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit kann er sich an Lehrmittel- und Medienprojekten beteiligen.
Diese Verordnung tritt am 1. September 1998 in Kraft. Das Reglement über das Lehrmittelwesen und den Lehrmittelverlag vom 9. März 1977 wird auf diesen Zeitpunkt wie folgt geändert: . . .[2]