Lehrmittelverordnung für die Volksschule
(vom 5. Januar 2000)[1]
Der Regierungsrat beschliesst:
Grundsatz
Der Bildungsrat bestimmt die provisorischobligatorischen, die obligatorischen und die zugelassenen Lehrmittel.
Lehrmittelschaffung
Der Bildungsrat beschliesst auf Antrag der kantonalen Lehrmittelkommission die Schaffung neuer Lehrmittel oder die Beteiligung an interkantonalen Projekten und entscheidet über das weitere Vorgehen nach der Kapitelbegutachtung von provisorischobligatorischen Lehrmitteln.
Lehrmittelkommission
a) Ernennung
Der Bildungsrat ernennt die Mitglieder und die Präsidentin oder den Präsidenten der kantonalen Lehrmittelkommission auf Amtsdauer.
b) Zusammensetzung
Die kantonale Lehrmittelkommission zählt acht bis zwölf Mitglieder. Ihr gehören an: Ein bis zwei Mitglieder des Bildungsrates, der Direktor oder die Direktorin des kantonalen Lehrmittelverlages, mindestens eine Vertretung des Lehrmittelsekretariates, zwei Vertretungen der Schulsynode, zwei Vertretungen der Pädagogischen Hochschule Zürich sowie mindestens eine weitere Vertretung der Bildungsdirektion.
c) Aufgaben
Die kantonale Lehrmittelkommission
a)leitet und koordiniert die gesamte Lehrmittelschaffung für die Volksschule,
b)bestimmt Autorinnen und Autoren,
c)beschliesst die Drucklegung von Manuskripten,
d)kann die Schaffung von Probekapiteln beschliessen und Erprobungen anordnen,
e)ernennt in Zusammenarbeit mit den Stufen- und Fachorganisationen Begleitgruppen und Fachpersonen und erteilt diesen Aufträge,
f)beaufsichtigt das die Volksschule betreffende Sortiment des Lehrmittelverlags. Sie kann einzelne Geschäfte dem Lehrmittelsekretariat übertragen.
Begleitung von Lehrmittelprojekten
Während der Erarbeitung oder Überarbeitung von Lehrmitteln werden die Autorinnen und Autoren in der Regel von einer Gruppe von Lehrkräften begleitet. Weitere Fachpersonen können beigezogen werden.
Das Lehrmittelsekretariat legt die Entschädigungen fest.
Lehrmittelsekretariat
Das Lehrmittelsekretariat im Volksschulamt der Bildungsdirektion ist die Geschäftsstelle der kantonalen Lehrmittelkommission.
Es leitet und begleitet die Schaffung und Überarbeitung von Lehrmitteln für die Volksschule.
Das Lehrmittelsekretariat
a)erledigt die Aufträge der kantonalen Lehrmittelkommission,
b)stellt die Verbindung zu Autorinnen und Autoren, den Begleitgruppen, den Fachpersonen sowie der interkantonalen Lehrmittelzentrale sicher,
c)beaufsichtigt die Tätigkeit der Autorinnen und Autoren, der Begleitgruppen sowie der Fachpersonen,
d)überprüft periodisch die Manuskripte mit den Konzeptvorgaben und ist verantwortlich für deren inhaltliche Überprüfung, es kann ein externes Schlusslektorat anordnen,
e)organisiert und überwacht Erprobungen,
f)verfolgt für die Lehrmittelschaffung bedeutsame fachliche, pädagogische und methodische Entwicklungen.
Inkraftsetzung
Diese Verordnung tritt auf den 1. Februar 2000 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Reglement über die Schaffung von Lehrmitteln für die Volksschule vom 9. März 1977 aufgehoben.
[2] Fassung gemäss RRB vom 14. Mai 2003 (OS 58, 125). In Kraft seit 18. August 2003.