Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement)
(vom 1. September 2008)[1]
Der Bildungsrat,
gestützt auf § 31 Abs. 3 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG)[2]
A. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Dieses Reglement regelt die Ausstellung der Zeugnisse auf Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe.
Es gilt für die Regelschule. Die Sonderschulen beurteilen die Schülerinnen und Schüler gemäss ihrem Schulkonzept.
Grundsatz
In den Zeugnissen erfolgt die Notengebung in den Fächern des Lehrplans (Pflicht-, Frei- und Wahlfächer).
Zeugnistermine
Die Lehrpersonen stellen zweimal jährlich ein Zeugnis aus, je auf Ende Januar und auf Ende des Schuljahres.
B. Notengebung und Beurteilung
Zeugnis ohne Noten
Auf der Kindergartenstufe, in der Einschulungsklasse und in der 1. Klasse der Primarstufe werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche. Diese finden mindestens zweimal jährlich statt, in der Regel je ein Gespräch pro Semester. Im Zeugnis wird die Durchführung der Elterngespräche bestätigt.
Fächer ohne Noten in der 2. und
3. Klasse der Primarstufe
In der 2. und 3. Klasse der Primarstufe werden keine Noten erteilt in Englisch, Realien, Lebenskunde, Handarbeit, Zeichnen, Musik, Sport sowie in Religion und Kultur.
In Englisch werden die Leistungen in zwei Teilbereichen ausgewiesen.
Besonderheiten
In der 2. und 3. Klasse der Primarstufe wird in Deutsch, ab der 4. Klasse zusätzlich in Englisch und ab der 5. Klasse in Französisch je eine Gesamtnote erteilt. Diese beruht auf der Beurteilung von je vier Teilbereichen.
Auf der Sekundarstufe wird die Notengebung in Mathematik und in Realien differenziert. In den Sprachen wird je eine Gesamtnote erteilt. Diese beruht auf der Beurteilung von je vier Teilbereichen.
Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur
Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler, welche die Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur besuchen, erhalten durch die Lehrperson des Kurses eine Beurteilung für ihre Leistungen. Die erteilte Note wird durch die Klassenlehrperson ab der 2. Klasse der Primarstufe ins Zeugnis eingetragen.
Benotung
Die Beurteilung der Gesamtleistungen in den einzelnen Fächern wird mit den Noten 6–1 ausgedrückt: 6 = sehr gut, 5 = gut, 4 = genügend, 3 = ungenügend, 2 = schwach, 1 = sehr schwach. Zur besseren Abstufung der Bewertung über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Fächern können auch Halbnoten verwendet werden (z. B. 5–6, 4–5). Andere Notenbezeichnungen sind unzulässig.
Einzelne Noten und auffällige Veränderungen in den Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers können in einer besonderen Rubrik (Bemerkungen) näher begründet werden.
Dem Zeugnis kann ein Lernbericht beigelegt werden. Dieser kann die Leistungen unabhängig von den Noten in mehreren Fächern beschreiben. Der Lernbericht wird nicht im Zeugnis vermerkt.
Verzicht auf Beurteilung
Ist eine Beurteilung einer Schülerin oder eines Schülers aus besonderen Gründen nicht möglich, kann auf eine Beurteilung verzichtet werden. Der Verzicht wird im Zeugnis begründet.
Verhalten von Schülerinnen und Schülern
Ab der zweiten Klasse werden das Arbeits- und Lernverhalten sowie das Sozialverhalten beurteilt.
Die Darstellung erfolgt in vier Abstufungen: erste Spalte von links = sehr gut, zweite Spalte von links = gut (Regelfall), dritte Spalte von links = genügend und vierte Spalte von links = ungenügend.
Anmerkungen über die Charaktereigenschaften einer Schülerin oder eines Schülers dürfen nicht im Zeugnis eingetragen werden. Ausserordentliche Bemerkungen zum Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers können in einem separaten Lernbericht festgehalten werden. Dieser Bericht wird im Zeugnis nicht erwähnt.
C. Formelle Bestimmungen
Zeugniseintrag
Alle Eintragungen im Zeugnis müssen dokumentenecht sein. Ein fehlerhaft ausgestelltes Zeugnisblatt ist neu auszustellen.
Zeugnisform
Für die Zeugnisse sind die von der Bildungsdirektion zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Unterschrift der Eltern und Erziehungsberechtigten
Das Zeugnis und allfällige Lernberichte werden von den Erziehungsberechtigten eingesehen und der Lehrperson unterschrieben zurückgegeben. Die Unterschrift bedeutet die Kenntnisnahme.
Absenzenliste
Die für die Klasse verantwortliche Lehrperson führt eine Absenzenliste. Darin sind die Absenzen als bewilligt oder nicht bewilligt und die Jokertage einzutragen.
Fachlehrpersonen melden die Absenzen.
Aushändigung und Archivierung
Die Zeugnisse werden am Ende der Kindergartenstufe, der Primarstufe, der Sekundarstufe oder beim Schulaustritt ausgehändigt.
Zeugnisse, Lernberichte und Absenzenlisten werden in Kopie archiviert.
Übergangsbestimmungen
Bis zur Einführung des Fachs Religion und Kultur wird bei erfolgtem Besuch des Unterrichts in Biblischer Geschichte (Primarstufe) oder im Religionsunterricht (Sekundarstufe) anstelle einer Note die Bemerkung «besucht» eingetragen.
§ 8 des Reglements über die Ausstellung der Schulzeugnisse an der Volksschule vom 30. Mai 1989 bleibt bis 15. August 2010 in Kraft.
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Anhänge
Anhang
Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse an der Volksschule (Zeugnisreglement)[1]
(vom 30. Mai 1989)
Benotung in der Sonderklasse B
In der Sonderklasse B werden keine Noten erteilt. Stattdessen erstellt der Lehrer zweimal jährlich einen schriftlichen Bericht über die Leistungen, die Fortschritte und das Verhalten des Schülers.[1]
In Kraft bis 15. August 2010 (vgl. § 17 Abs. 2 des Zeugnisreglements vom 1. September 2008 und
OS 63, 602).
[2] LS 412. 100.