Verordnung über die Versorgertaxen in beitragsberechtigten Sonderschulen, Schulheimen, Kinder- und Jugendheimen sowie Spitalschulen
Die Bildungsdirektion,
gestützt auf § 65 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005[3], §§ 10 und 14 der Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung vom 5. Dezember 2007[4] und § 3 b Abs. 2 des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge vom 1. April 1962[5]
Sonderschulen
Für Sonderschulen gelten folgende Ansätze (in Franken): Ziff. Angebot Versorgertaxe Versorgertaxe
| pro Tag | pro Jahr |
|---|---|
| 1.1Tagessonderschulen140 | 50 400 |
| 1.2Integrierte Sonderschulung (ISS)125 | 45 000 |
Von diesen Ansätzen ausgenommen sind kommunale Sonderschulen.
Sonderschulen mit überdurchschnittlichem Betreuungsaufwand können die Versorgertaxe in begründeten Fällen auf Antrag erhöhen.
Tagesangebote in Heimen
Für Tagesangebote in Heimen gelten folgende Ansätze (in Franken):
| Ziff. | Angebot | Versorgertaxe pro Tag | Versorgertaxe pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 2.1 | Tagesstruktur und sozialpädagogische Betreuung mit interner Ausbildung und Beschäftigung | 260 | 93 600 |
| 2.2 | Tagessonderschule im Heim | 200 | 72 000 |
| 2.3 | Tagessonderschule mit sozial - pädagogischer Ganztagesbetreuung («Tagessonderschule Plus») | 230 | 82 800 |
| 3.1 | Schulheime | 300 | 108 000 |
| 3.2 | Heime mit interner Ausbildung oder Beschäftigung | 325 | 117 000 |
| 4.1 | Vollbetreuung in Kleinkinderheimen, Kinderheimen, Jugendheimen, Wohngruppen; Kind im vollbetreuten Kind-Eltern-Angebot | 245 | 88 200 |
| 4.2 | Kind im teilbetreuten Kind-Eltern-Angebot | 120 | 43 200 |
| 4.3 | Teilbetreuung, Nachbetreuung | 185 | 66 600 |
| 5.1 | Offene Durchgangsheime, Beobachtungs - stationen, stationäre Krisenintervention | 350 | 126 000 |
| 5.2 | Geschlossene Durchgangsabteilungen/ Beobachtungsstationen | ||
| 5.2.1 | – Platzierungen nach Zivilrecht | 450 | 162 000 |
| 5.2.2 | – Platzierungen nach Jugendstrafrecht | 600 | 216 000 |
| 5.3 | Therapeutische Wohnschulgruppe (TWSG) | 400 | 144 000 |
Heime mit interner Tagessonderschule oder Ausbildung
Für Heime mit interner Tagessonderschule oder Ausbildung gelten folgende Ansätze (in Franken):
Heime ohne internes Schul- oder Ausbildungsangebot
Für Heime ohne internes Schul- oder Ausbildungsangebot gelten folgende Ansätze (in Franken):
Verrechenbare Tage für die Angebote gemäss §§ 1–5
Die Versorgertaxe kann höchstens für 30 Tage pro Monat und 360 Tage pro Jahr verrechnet werden.
Spitalschulung
Für die Schulung von Kindern und Jugendlichen in einem Spital oder einer Klinik im Sinne der Gesundheitsgesetzgebung gilt folgender Ansatz (in Franken):
| Ziff. | Angebot | Versorgertaxe pro Schultag |
|---|---|---|
| 6 | Schulung von Kindern und Jugendlichen in einem Spital oder einer Klinik im Sinne der Gesundheitsgesetzgebung | 200 |
Die Versorgertaxe kann höchstens für 195 Schultage pro Jahr und Schülerin bzw. Schüler verrechnet werden.
Besondere Bestimmungen
Für Schülerinnen und Schüler in Schulheimen, die eine öffentliche Volksschule besuchen, gilt der Ansatz für Heime ohne internes Schulangebot.
Besuchen Sonderschülerinnen und Sonderschüler aus Heimen ohne internes Schulangebot eine Sonderschule, sind die Versorgertaxen sowohl für das Heim als auch für die Sonderschule geschuldet.
Bei regelmässigen Abwesenheiten und reduzierter Schulung, namentlich bei Sonderschulen, werden folgende Taxen verrechnet:
a.zwei Drittel der Versorgertaxe, wenn die Schule an drei oder mehr Tagen pro Woche halbtags oder ganztags nicht besucht wird;
b.die ganze Versorgertaxe, wenn die Schule während der ganzen Woche nur halbtags besucht wird.
Sonderschulen oder Schulheime, bei denen die Anwendung dieser Ansätze zu einer Überdeckung führen würde, verlangen kostendeckende Ansätze.
[1] OS 73, 199; Begründung siehe ABl 2018-04-20.
[2] Inkrafttreten: 1. Januar 2018.
[3] LS 412. 100.
[4] LS 412. 106.
[5] LS 852. 2.