Übergangsordnung zur Umsetzung von § 48 Volksschulgesetz

(vom 15. Mai 2013)[1][2]

Der Regierungsrat,

gestützt auf § 79 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG)[3]

§ 1.

Die Umstellung der Qualitätsüberprüfung der Schulen durch die Fachstelle für Schulbeurteilung von einem vierjährigen auf einen fünfjährigen Zyklus erfolgt über vier Jahre und beginnt im Schuljahr 2013/14.

§ 2.

1

Im Schuljahr 2013/14 wird die Beurteilung eines Fünftels, in den drei folgenden Jahren je eines weiteren Fünftels der in diesen Jahren nach der bisherigen Regelung zur Beurteilung anstehenden Schulen auf das nächste Jahr verschoben.

2

In der Regel werden jene Beurteilungen auf das nächste Jahr verschoben, die am wenigsten weit zurückliegen.

§ 3.

Diese Übergangsordnung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 (31. Juli 2017).


[1] OS 68, 249; Begründung siehe ABl 2013-05-24.

[2] Inkrafttreten: 1. August 2013.

[3] LS 412. 100.

412.100.3 – Versionen

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08201.08.201301.08.2017Version öffnen