Verordnung über Datenbearbeitung im Bildungsbereich (Bildungsdatenverordnung)

(vom 21. Juli 1999)[1]

Der Regierungsrat beschliesst:

Zweck und Geltungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung regelt die systematische Bearbeitung von Daten in den Kindergärten, den Schulen im obligatorischen Bereich, den Institutionen mit Ausbildungen im Bereich des 10. Schuljahres, den Mittel- und Berufsschulen, den höheren Berufsbildungseinrichtungen, den Fach- und Fachhochschulen, den Institutionen der Lehrerbildung, der Universität Zürich und der Bildungsdirektion.

Beschaffung und Umfang von Bildungsdaten

§ 2.

1

Die Daten bearbeitenden Organe der in § 1 genannten Bildungseinrichtungen und die von diesen zu beschaffenden, für die Schulführung und den Unterricht notwendigen Daten sind im Anhang 1 aufgeführt.

2

Drei Wochen nach Beginn des Schuljahres sind die Daten für die Haupterhebung der Bildungsstatistik zu aktualisieren.

Bekanntgabe von Daten

§ 3.[4]

Bei der Weitergabe von Daten an die in Anhang 1 aufgeführten regelmässigen Datenempfänger kann auf die Prüfung von deren Berechtigung im Sinne von §§ 16 und 17 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007[2] verzichtet werden.

Bildungsstatistik

§ 4.

1

Die Bildungsdirektion führt eine Bildungsstatistik.

2

Die in § 1 genannten Bildungsinstitutionen liefern der mit der Führung der Bildungsstatistik betrauten Stelle auf Anfrage die im Anhang 2 bezeichneten Daten für Verwaltungs- und Statistikzwecke.

3

Für statistische Auswertungen wird ausschliesslich mit anonymisierten Daten gearbeitet.

4

Der aus administrativen Gründen notwendige Personenbezug von Daten wird bei den Lernenden 10 Jahre nach der letzten Datenerfassung oder -mutation, bei den Lehrpersonen 5 Jahre nach deren definitivem Ausscheiden aus dem Schuldienst aufgehoben.

5

Die Verwendung von Ausbildungsverlaufsdaten aus der Bildungsstatistik im Rahmen der Qualifikation von einzelnen Lehrpersonen ist untersagt.

Inkrafttreten

Berufs- Schulberatung* pflege (öffentl.)

x x x x x x x

x x x x x x x x

x x x x x

x

x x

Personendaten 1. Name, Vorname 2. Geschlecht 3. Geburtsdatum 4. Wohnadresse 5. zuständige Gemeinde 6. Lehrverhältnis (-betrieb) 7. Schultyp/Ausbildungsprofil 8. Anzahl Schuljahre (Rep.) 9. Muttersprache 10. Nationalität 11. Noten/Bewertungen 12. Vorbildung

13. Abschlüsse

Personendaten 1. Name, Vorname 2. Geschlecht 3. Geburtsdatum 4. AHV-Nummer

5. Anstellungsdetails (Fachgruppe, Weiterbildung,

1. Departement 2. Studiengang 3. Finanzdaten

4. Raumdaten

Wohnkanton bei ausserkant. Studierenden

x x x x x x x

§ 5.

Diese Verordnung tritt am 15. August 1999 in Kraft.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang 1[3] a) Vorschul- und Volksschulstufe Erhebungsorgan: Klassenlehrperson, Schulleitung, Schulsekretariate

Merkmale Personendaten Lernende :Regelmässige Datenempfänger
Volksschulamt (Bildungs - direktion)Bildungsstatistik (Bildungs - direktion)Berufs - beratung * (öffentl.)
1. Name, Vornamexx
2. Geschlechtxxx
3. Geburtsdatumxxx
4. Nationalitätxxx
5. Muttersprachexx
6. Betreuungsverhältnissexx
7. Wohnadresse (-gemeinde)xxx
8. zuständige Schulgemeindexxx
9. Schule/Schulhausxxx
10. Unterrichtseinheit (Klasse)xxx
11. Schultyp, Schuljahr/Semesterxxx
12. Position in Niveaufächernxxx
13. Noten/Bewertungenxx
14. Stütz- und Fördermassnahmenxx
15. Vorjähriger Schulbesuchxxx
16. Schul- und Berufswahlxxx
Personendaten Lehrpersonen:
1. Name, Vornamexxx
2. Geschlechtxx
3. Geburtsdatumxx
4. AHV-Nummerxx
5. Unterrichtseinheit (Klasse)xxx
6. Anstellungsdetails (Pensum, Ausbildung, Weiterbildung)xx
Schulorganisatorische Angaben:
1. Finanzdatenxx
2. Raumdatenxx

* Nur Daten über Lernende und Lehrpersonen aus Schulklassen der Sekundarstufe I.

und Berufsschulstufe Erhebungsorgan: Rektorate, Schulsekretariate Regelmässige Datenempfänger

Mittelschul- und Berufsbildungsamt ( Bildungsdirektion)Bildungsstatistik (Bildungs - direktion)Aufsichts- und Schul - kommission
Lernende :
Vornamexxx
xxx
Geburtsdatumxxx
Wohnadressexxx
zuständige Gemeindexxx
Lehrverhältnis (-betrieb) (nur BS)xxx
Schultyp/Ausbildungsprofilxxx
Schuljahre (Rep.)xx
Muttersprachexx
Nationalitätxxx
Noten/Bewertungenxxx
Vorbildungx
Abschlüssexxx
Lehrpersonen:
Vornamexxx
xxx
Geburtsdatumxxx
AHV-Nummerxxx
Anstellungsdetails
(Fachgruppe, Ausbildung, Weiterbildung, Pflichtstunden)xxx
Schulorganisatorische Angaben:
Departementxxx
Studiengangxxx
Finanzdatenxxx
Raumdatenxxx

c) Hochschulstufe, tertiärer Bildungsbereich Erhebungsorgan: Rektorate, Schulsekretariate

Regelmässige Datenempfänger
Merkmale Personendaten Lernende :Hochschulamt ( Bildungs - direktion)Bildungsstatistik (Bildungs - direktion)
1. Name, Vornamexx
2. Geschlechtxx
3. Geburtsdatumxx
4. Wohnadressexx
5. zuständiger Kantonxx
6. Departementxx
7. Studiengangxx
8. Anzahl Studienjahre (Rep.)x
9. Muttersprachex
10. Nationalitätx
11. Noten/Bewertungenx
12. Vorbildung/Studienberechtigungx
13. Abschlüssex
14. Mobilität (Fach-/Studienwechsel, Studienortwechsel, Austausch)x
Personendaten Lehrpersonen:
1. Name, Vornamexx
2. Geschlechtxx
3. Geburtsdatumxx
4. AHV-Nummerxx
5. Anstellungsdetails (Ausbildung, Weiterbildung, Pflichtstunden)xx
Schulorganisatorische Angaben:
1. Departementxx
2. Studiengangxx
3. Finanzdatenxx
4. Raumdatenxx

Anhang 2[3]

Erhebungen BISTA: Merkmalskatalog

DatenkategorieVerwendungs-zweckMerkmale (Daten)Statistikbereiche 2134567 8
Datenquellen, vgl. FussnoteVerwaltungsdaten StatistikdatenVolksschule (PS, Sek I)KindergartenHeim- und SonderschulenMittelschulen (Sek I/II, inkl. KME)Berufsschulen (Sek II)Hochschulen/Fachschulen (Tertiär)Privatschulen mit spez. Programm Zwischenlösungen
OrganisatorischeH Erhebungsjahr
AngabenH Schulgemeinde (BISTA-Nr.)
H Schulcode (BISTA-Nr.)
H Trägerschaft (öffentlich, priv.)
H Ausbildungsform (Voll-,Teilzeit, ...)
H Niveaufächer (Anspruchsniveau Sek I)
H Unterrichtsform (Immersion, K&S)
Z Kontingente So-Päd. Erhebung (SOP)
V,H Abteilungsidentifikation
PersonenangabenV,H,PName
LehrpersonenV,H,PVorname
H,P Berufsbezeichnung
PWohnadresse
V,H,PAHV-Nr.
PPersonen-Nr./ Anstellungs-Nr.
H,P Geschlecht
H,P Geburtsdatum
H,P Zivilstand
H,P Nationalität
H,P Institution
H,P Funktion
P Anstellungsstatus
P Anstellungsreglement
P Ausbildung (Abschluss/Diplom)
P Ausbildung (Institution, Jahr)
P Eintritt (letzter)
H,P Jahre im Schuldienst (im Kanton, Total)
P Austrittsart, Austrittsdatum
V,H,P Beschäftigungsgrad
V,H,P P Entlastung (Wo-Std.) Lohndaten
UnterrichtsangabenH,P Wochenstunden
LehrpersonenH,P Lehrart
(pro Fach, Fachgruppe)H,P Schulstufe / -typ
H,P Fach
H,P Fach-Detail
H,P Schule, Schulhaus
H,P Pensum
H,P Vollzeit-Basis
DatenkategorieVerwendungsMerkmale (Daten) zweckStatistikbereiche 1 2 3 4 5 6 7 8
Datenquellen, vgl. FussnoteVerwaltungsdaten StatistikdatenMittelschulen (Sek I/II, inkl. KME)Hochschulen/Fachschulen (Tertiär)Privatschulen mit spez. Programm ZwischenlösungenHeim- und SonderschulenKindergartenVolksschule (PS, Sek I)Berufsschulen (Sek II)
PersonenangabenH Stammnummer
LernendeHName
HVorname
H Geburtsdatum
H Geschlecht
H Nationalität
H Muttersprache
H zuständige Schulgemeinde, Schulkreis
H Wohngemeinde (politische), Stadtkreis
Schulbesuch aktuellH Bildungsart/Schultyp/Hauptfach
H Schuljahr/Lehrjahr/Ausbildungsjahr
Schulbesuch VorjahrH Träger d. Schule (öffentlich, priv.)
H Ausbildungsform (Voll-,Teilzeit, ...)
H Bildungsart/Schultyp/Hauptfach
H Schuljahr/Lehrjahr/Ausbildungsjahr
Schulische ZusatzdatenH Position in Niveaufächern (Sek I)
H Zusatzunterricht (ISF, E/Mischform)
Z Stütz-/Fördermassnahmen (SOP)
Z Schul- und Berufswahl (SBW)
Z Lehrvertragsdaten
H Schulung intern/extern
H Berufsmaturität (BMS I)
H Anerkennung
H Vorbildung/Studienberechtigung
H Studienziel
H Mobilität
Z Termin der Abschlussprüfung (Examen)
Z Prüfungsstufe (Abschluss, Examensart)
Z Prüfungsergebnis
Z Mutationen (Probezeit, Wechsel, Urlaub)
Datenquellen: V

orerhebung (Statistkbereiche 1, 2),

H

aupterhebung (1-8),

Z

usatzerhebung (2-8).

P

bedeutet, dass die Daten vom Personal-Informations-System (PALAS) des Kantons abgerufen werden (gilt nur für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen). Die Zeichen * und

bedeuten, dass die Aufnahme der Merkmale erst geplant ist (z.B. für die Kantonalisierung der Kindergärten ab 2008).


[1] OS 55, 346.

[2] LS 170. 4.

[3] Fassung gemäss RRB vom 6. Juni 2007 (OS 62, 175; ABl 2007, 1019). In Kraft seit 20. August 2007.

[4] Fassung gemäss RRB vom 28. Mai 2008 (OS 63, 333; ABl 2008, 916). In Kraft seit 1. Oktober 2008.

410.7 – Versionen

IDPublikationAufhebung
06201.10.200801.07.2017Version öffnen
05820.08.200701.10.2008Version öffnen
02601.10.199920.08.2007Version öffnen