Beschluss des Regierungsrates über die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages

(vom 11. September 2013)[1]

Der Regierungsrat beschliesst:

I.Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen im Kanton Zürich sind verpflichtet, beim Abschluss eines neuen Mietvertrages das Formular gemäss Art. 270 Abs. 2 OR zu verwenden.

II.Dieser Beschluss tritt am 1. November 2013 in Kraft.


[1] OS 68, 342; Begründung siehe ABl 2013-09-20.

[2] SR 220.

235.41 – Versionen

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IDPublikationAufhebung
08301.11.2013Version öffnen