Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der ordentlichen Richter am Kassationsgericht

(vom 27. März 2006)[1]

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Kassationsgerichts vom 5. Dezember 2005[2]

I.Vor dem 1. Juli 2007 ausscheidende Mitglieder des Kassationsgerichts werden bis zur gesetzlichen Mindestzahl von sieben Mitgliedern nicht mehr ersetzt.

II.Diese Änderung tritt mit Wirkung ab 1. Januar 2006 in Kraft.

III.Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.


[1] OS 61, 122.

[2] ABl 2006, 126.

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