Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der von ihm zu wählenden Ersatzrichter des Obergerichtes

(vom 1. April 1985)[1]

Der Kantonsrat,

nach Einsicht in einen Antrag des Obergerichtes,

beschliesst:

I.Die Zahl der Ersatzrichter des Obergerichtes wird von 10 auf 15 erhöht.

II.Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.

III.Mitteilung an das Obergericht. 1 [1] OS 49, 351.


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