Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts

(vom 9. Januar 2017)[1]

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Obergerichts vom 29. Juni 2016[2]

I.Die Summe der Stellenprozente der vollamtlichen und teilamtlichen Mitglieder des Obergerichts beträgt 3800.

II.Die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts beträgt 30.

III.Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Gleichzeitig wird der Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts vom 10. Mai 2004 aufgehoben.


[1] OS 72, 126.

[2] ABl 2016-07-29.

212.521 – Versionen

IDPublikationAufhebung
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04601.10.200401.07.2017Version öffnen
00001.10.2004Version öffnen