Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts

(vom 10. Mai 2004)[1]

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in die gleich lautenden Anträge des Regierungsrates vom 18. Juni 2003[2] und der Kommission für Staat und Gemeinden vom 14. November 2003, beschliesst:

I.Die Summe der Stellenprozente der vollamtlichen und teilamtlichen Mitglieder des Obergerichts beträgt 3500.

II.Die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts beträgt 30.

III.Die Beschlüsse des Kantonsrates über die Zahl der Mitglieder des Obergerichts vom 6. März 1978 und über die Zahl der von ihm zu wählenden Ersatzrichter des Obergerichts vom 1. April 1985 werden aufgehoben.

IV.Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.


[1] OS 59, 234.

[2] ABl 2003, 1258.

[3] Aufgehoben; OS 49, 351.

212.521 – Versionen

IDPublikationAufhebung
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