Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl der Mitglieder des Bezirksgerichtes Uster für den Rest der Amtsdauer 2002–2008

(vom 12. Februar 2007)[1]

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Obergerichts vom 20. September 2006[2]

Die Zahl der Stellenprozente des Bezirksgerichtes Uster wird mit sofortiger Wirkung auf 800 und die Mindestzahl der Mitglieder auf 10 festgesetzt.


[1] OS 62, 67.

[2] Weisung siehe ABl 2006, 1378.

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