212.124 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verschmelzung der beiden Friedensrichterämter Regensdorf und Watt

(vom 19. April 1919)1 Der Regierungsrat,

nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern und in Anwendung des § 1 des Gesetzes betreffend das Gerichtswesen2 im allgemeinen,

beschliesst:

I.Die beiden Friedensrichterämter Regensdorf und Watt werden mit Beginn der neuen Amtsperiode verschmolzen zu einem Friedensrichteramt Regensdorf.

II.Publikation im Amtsblatt. 1


[1] OS 31, 313 und GS II, 129.

[2] Heute § 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 13. Juni 1976 (211. 1).

212.124 – Versionen

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00001.10.2003Version öffnen