Beschluss des Regierungsrates über die Festlegung der Grenzen der römisch- katholischen Kirchgemeinden im Gebiete der Stadt Zürich

(vom 7. November 1963)[1]

Der Regierungsrat,

in Anwendung von § 25 des Gesetzes über das katholische Kirchenwesen vom 7. Juli 1963[2]

I.Die Grenzen der römischkatholischen Kirchgemeinden im Gebiete der Stadt Zürich werden wie folgt festgelegt:

1. Zürich-Allerheiligen

Vom Schnittpunkt der Bahnlinie Oerlikon•Wettingen mit der Seebacherstrasse durch die Seebacherstrasse und die Glaubtenstrasse bis zur Einmündung des Rebhüsliweges, von dort in südlicher Richtung bis zur Quartiergrenze Affoltern•Höngg, längs der Quartiergrenzen Affoltern•Höngg, Affoltern•Wipkingen und Unterstrass•Wipkingen bis zum Südende des Sportplatzes des Schweizerischen Bankvereins, sodann durch die Hofwiesenstrasse bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Wehntalerstrasse, durch die Wehntalerstrasse bis zum Tunnelausgang Oerlikon, von dort längs der Bahnlinie Zürich•Winterthur bis zur Affolternstrasse, durch die Affolternstrasse bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Birchstrasse, durch die Birchstrasse bis zur Bahnlinie Oerlikon• Wettingen, dieser Bahnlinie folgend bis zur Seebacherstrasse.

2. Zürich-Bruder Klaus

Vom Birchsteg längs der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Allerheiligen bis zum Südende des Sportplatzes des Schweizerischen Bankvereins, sodann durch die Hofwiesenstrasse bis zum Schaffhauserplatz, anschliessend durch die Riedtlistrasse und durch die Winterthurerstrasse bis zur Talstation der Seilbahn Rigiviertel, der Seilbahn entlang bis zur Bergstation und sodann durch die

Germaniastrasse und durch die Batteriestrasse bis zu deren Schnittpunkt mit der Quartiergrenze Oberstrass•Fluntern, längs der Quartiergrenzen Oberstrass•Fluntern, Oberstrass•Oerlikon und Unterstrass• Oerlikon bis zum Birchsteg.

3.[3] Zürich-Dreikönigen

Vom Ausfluss des Schanzengrabens aus dem Zürichsee entlang der Quartiergrenze Enge•Altstadt, dann via Sihlhölzlibrücke auf der Sihl bis zur Brücke beim Bahnhof Giesshübel; dann von letzterem aus längs der Sihltalbahn bis zu deren Überquerung der Sihl in der Brunau, anschliessend entlang der Quartiergrenze Enge•Wollishofen bis zum Zürichseeufer beim Strandbad.

4. Zürich-Erlöser

Vom Zürichseeufer beim Tiefenbrunnen längs der Stadtgrenze bis zur Witellikerstrasse, von dort durch die Witellikerstrasse, durch die Forchstrasse und durch den Russenweg bis zur Burgwies, sodann durch den Wildbach abwärts bis zur Drahtzugstrasse, durch die Drahtzugstrasse, durch die Hammerstrasse und durch die Höschgasse bis zu deren Schnittpunkt mit der Mühlebachstrasse, anschliessend durch die Mühlebachstrasse und durch die Feldeggstrasse bis zum Zürichseeufer beim Seefeldquai.

5. Zürich-Guthirt

Vom Nordteil des Käferberges längs der Quartiergrenze Wipkingen•Höngg bis zur Limmat, durch die Limmat aufwärts bis zur Kornhausbrücke, sodann durch die Kornhausstrasse und durch die Rotbuchstrasse bis zum Schaffhauserplatz, von dort entlang den Grenzen gegen die römischkatholischen Kirchgemeinden Zürich-Bruder Klaus und Zürich-Allerheiligen bis zum Schnittpunkt der Quartiergrenzen Wipkingen•Höngg und Wipkingen•Affoltern im Nordteil des Käferberges.

6. Zürich-Heilig Geist

Vom Nordteil des Hönggerberges längs der Stadtgrenze bis zur Limmat, durch die Limmat aufwärts bis zur Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Guthirt, dieser Grenze entlang bis in den Nordteil des Käferberges, von dort längs der Quartiergrenze Affoltern•Höngg bis in den Nordteil des Hönggerberges.

7. Zürich-Heilig Kreuz

Von der Limmat beim Eggbühl längs der Stadtgrenze bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Quartiergrenze Albisrieden•Altstetten, dieser Quartiergrenze folgend bis zum Friedhof Albisrieden, sodann durch die Untermoosstrasse bis zu ihrer Einmündung in die Altstetterstrasse, von dort in gerader Linie bis zur Einmündung des Mathysweges in die Bachwiesenstrasse, hierauf durch die Bachwiesenstrasse, durch den Freilagerweg, durch die Flurstrasse, durch die Rautistrasse und durch die Flüelastrasse bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Edelweissstrasse, von dort der Quartiergrenze Albisrieden•Altstetten entlang bis zum Letzigraben, anschliessend längs der Quartiergrenzen Altstetten• Wiedikon, Altstetten•Aussersihl und Altstetten•Industriequartier bis zur Limmat, durch die Limmat abwärts bis zur Stadtgrenze beim Eggbühl.

8. Zürich-Oerlikon

Vom Birchsteg längs der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Bruder Klaus bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Waldhüslistrasse im Zürichbergwald, von dort in gerader Linie bis zur Einmündung der Luegislandstrasse in die Winterthurerstrasse, durch die Luegislandstrasse, durch die Tulpenstrasse und durch die Überlandstrasse bis zur Strassengabel Überlandstrasse•Wallisellenstrasse, von dort in nördlicher Richtung bis zur Glatt, durch die Glatt abwärts bis zur Stadtgrenze, anschliessend längs der Stadtgrenze und der Quartiergrenze Schwamendingen•Seebach bis zur Unterführung des Riedgrabenweges, sodann der Bahnlinie Zürich•Winterthur folgend bis zum Birchsteg.

9. Zürich-Wiedikon

Vom Letzigraben längs der Quartiergrenzen Altstetten•Wiedikon und Albisrieden•Wiedikon bis zur Einmündung der Schaufelbergerstrasse in die Gutstrasse, von dort durch die Schaufelbergerstrasse, durch die Birmensdorferstrasse, durch die Wasserschöpfi und durch die Friesenbergstrasse bis zu deren Schnittpunkt mit der Uetlibergbahn, dieser Bahnlinie folgend bis zur Bahnbrücke beim Giesshübel, anschliessend der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Dreikönigen entlang bis zur Sihlhölzlibrücke und von dort längs der Quartiergrenze Aussersihl•Wiedikon bis zum Letzigraben.

10. Zürich-Liebfrauen

Vom Zürichseeufer beim Stadttheater längs der Quartiergrenzen Altstadt•Riesbach, Altstadt•Hottingen und Fluntern•Hottingen bis zum Schnittpunkt der Quartiergrenze Fluntern•Hottingen mit der Bergstrasse, sodann durch die Bergstrasse, durch die Hochstrasse, durch die Hinterbergstrasse und durch die Toblerstrasse bis zum Spyriplatz, anschliessend der Quartiergrenze Fluntern•Oberstrass entlang bis zu deren Schnittpunkt mit der Batteriestrasse, hierauf längs der Grenzen gegen die römischkatholischen Kirchgemeinden Zürich-Bruder Klaus und Zürich-Guthirt bis zur Kornhausbrücke, von dort durch die Limmat aufwärts bis zur Quaibrücke.

11. Zürich-Witikon

Vom Ostteil des Adlisberges längs der Quartiergrenzen Hottingen• Witikon und Hirslanden•Witikon bis zum Loorengutweg, anschliessend durch den Loorengutweg bis zu dessen Einmündung in die Eschenhaustrasse, von dort durch den Loorenbach und den Stöckentobelbach abwärts bis zur Witikonerstrasse, durch die Witikonerstrasse bis zur Höhenkote 510 m, der Höhenlinie 510 m folgend bis zum Wehrenbach und sodann längs des Wehrenbaches und der Stadtgrenze bis in den Ostteil des Adlisberges.

11 a. Zürich-Maria-Hilf

Auf den 1. November 1975 werden anstelle der bisherigen römischkatholischen Kirchgemeinde Zürich-St. Franziskus zwei selbständige Kirchgemeinden Zürich-St. Franziskus im Quartier Wollishofen und Zürich-Maria-Hilf im Quartier Leimbach gebildet. Die Grenze zwischen den neuen Kirchgemeinden fällt mit derjenigen zwischen den evangelischreformierten Kirchgemeinden Zürich-Leimbach und Zürich-Wollishofen zusammen.

12. Zürich-Maria Lourdes

Vom Riedenholz längs der Quartiergrenze Seebach•Affoltern bis zum Schnittpunkt mit der Bahnlinie Oerlikon•Wettingen, von dort der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Allerheiligen entlang bis zur Bahnlinie Zürich•Winterthur, dieser Bahnlinie folgend bis zur Unterführung des Riedgrabenweges, hernach der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Oerlikon entlang bis zur Stadtgrenze, längs der Stadtgrenze bis zum Riedenholz.

13. Zürich-St. Anton

Vom Zürichseeufer beim Seefeldquai längs der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Erlöser bis zum Schnittpunkt der Stadtgrenze mit der Witellikerstrasse, der Stadtgrenze folgend bis zum Wehrenbach, von dort der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Witikon entlang bis zur Dreiwiesenstrasse, anschliessend durch die Dreiwiesenstrasse, durch die Adlisbergstrasse, durch die Känzelistrasse, durch die Weiherholzstrasse, durch die Kurhausstrasse, durch die Dolderstrasse und durch die Bergstrasse bis zu deren Schnittpunkt mit der Quartiergrenze Fluntern•Hottingen, von dort längs der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Liebfrauen bis zum Zürichseeufer beim Stadttheater.

14. Zürich-St. Felix und Regula

Vom Letzigraben längs der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Wiedikon bis zur Bahnlinie Zürich•Thalwil, dieser Bahnlinie folgend bis zur Unterführung der Langstrasse, von dort den Quartiergrenzen Aussersihl•Industriequartier und Aussersihl•Altstetten entlang bis zum Letzigraben.

15. Zürich-St. Franziskus

Vom Zürichseeufer beim Strandbad längs der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Dreikönigen bis zur Brunau, sodann durch die Sihl aufwärts bis zur Höcklerbrücke, von dort der Quartiergrenze Wiedikon•Leimbach entlang bis zur Falletsche und anschliessend längs der Stadtgrenze bis zum Zürichseeufer bei der Horngasse.

Auf den 1. November 1975 werden anstelle der bisherigen römischkatholischen Kirchgemeinde Zürich-St. Franziskus zwei selbständige Kirchgemeinden Zürich-St. Franziskus im Quartier Wollishofen und Zürich-Maria-Hilf im Quartier Leimbach gebildet. Die Grenze zwischen den neuen Kirchgemeinden fällt mit derjenigen zwischen den evangelischreformierten Kirchgemeinden Zürich-Leimbach und Zürich-Wollishofen zusammen.

16. Zürich-St. Gallus

Von der Glatt bei der Auzelg längs der Grenzen gegen die römischkatholischen Kirchgemeinden Zürich-Oerlikon und Zürich-Bruder Klaus bis zum Frauenbrünneli im Zürichbergwald, von dort der Quartiergrenze Schwamendingen•Fluntern entlang bis zu deren Schnittpunkt mit der Stadtgrenze im Sägentobel, sodann längs der Stadtgrenze bis zur Glatt bei der Auzelg.

17. Zürich-St. Josef

Von der Limmat beim Sportplatz Hardturm längs der Quartiergrenze Industriequartier•Altstetten bis zur Bahnlinie Zürich•Baden, sodann der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-St. Felix und Regula entlang bis zur Unterführung der Langstrasse, von dort der Quartiergrenze Industriequartier•Aussersihl folgend bis zum Hauptbahnhof und durch die Sihl und Limmat abwärts bis zum Sportplatz Hardturm.

18. Zürich-St. Katharina

Vom Riedenholz längs der Stadtgrenze bis in den Nordteil des Hönggerberges, von dort der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Heilig Geist entlang bis in den Nordteil des Käferberges, anschliessend längs der Grenzen gegen die römischkatholischen Kirchgemeinden Zürich-Allerheiligen und Zürich-Maria Lourdes bis zum Riedenholz.

19. Zürich-St. Konrad

Vom Schiessplatz Albisrieden längs der Stadtgrenze bis in die Gegend des Hohensteins, von dort der Quartiergrenze Albisrieden• Wiedikon entlang bis zum Triemli, anschliessend durch die Birmensdorferstrasse bis zur Einmündung der Schaufelbergerstrasse, sodann längs der Grenzen gegen die römischkatholischen Kirchgemeinden Zürich-Wiedikon und Zürich-Heilig Kreuz bis zum Schiessplatz Albisrieden.

20. Zürich-St. Martin

Vom Sägentobel längs der Grenzen gegen die römischkatholischen Kirchgemeinden Zürich-St. Gallus, Zürich-Bruder Klaus und Zürich-Liebfrauen bis zum Schnittpunkt der Bergstrasse mit der Quartiergrenze Fluntern•Hottingen, anschliessend den Grenzen gegen die römischkatholischen Kirchgemeinden Zürich-St. Anton und Zürich-Witikon entlang bis in den Ostteil des Adlisberges, von dort längs der Stadtgrenze bis zum Sägentobel.

21. Zürich-St. Peter und Paul

Vom Zürichsee bei der Quaibrücke durch die Limmat abwärts bis zum Platzspitz, sodann durch die Sihl aufwärts bis zum Hauptbahnhof, von dort längs der Bahnlinie Zürich•Thalwil bis zum Bahnhof Wiedikon, anschliessend den Grenzen gegen die römischkatholischen Kirchgemeinden Zürich-Wiedikon und Zürich-Dreikönigen entlang bis zum Ausfluss des Schanzengrabens aus dem Zürichsee.

22. Zürich-St.Theresia

Von der Einmündung der Schaufelbergerstrasse in die Birmensdorferstrasse längs der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-St. Konrad bis in die Gegend des Hohensteins, von dort der Stadtgrenze entlang bis zur Falletsche, sodann längs der Grenzen gegen die römischkatholischen Kirchgemeinden Zürich-St. Franziskus und Zürich-Dreikönigen bis zur Brücke der Sihltalbahn beim Giesshübel, anschliessend der Grenze gegen die römischkatholische Kirchgemeinde Zürich-Wiedikon entlang bis zur Einmündung der Schaufelbergerstrasse in die Birmensdorferstrasse.

II.Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

III.Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung sowie Mitteilung an die römischkatholische Zentralkommission, an den Bezirksrat Zürich und an den Stadtrat Zürich.


[1] OS 41, 538 und GS I, 778.

[2] 182. 1.

[3] Fassung gemäss RRB vom 23. November 1983 (OS 48, 828). In Kraft seit 1. Januar 1984.

182.11 – Versionen

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