Beschluss des Kantonsrates über die Verzinsung des durch die Aufnahme der Volksschullehrer, Pfarrer und Angehörigen der Kantonspolizei in die Beamtenversicherungskasse entstandenen Eintrittsdefizites

(vom 5. Mai 1958)[1]

I.Das Eintrittsdefizit, das durch die Aufnahme der Volksschullehrer, Pfarrer und Angehörigen der Kantonspolizei in die Beamtenversicherungskasse entstand, wird zusammen mit den bis 31. Dezember 1957 aufgelaufenen Zinsen zum technischen Zinssatz der Kasse verzinst und dieser Betrag jährlich der Beamtenversicherungskasse überwiesen.

II.Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 1958 in Kraft.

III.Der Kantonsratsbeschluss vom 18. Dezember 1950 wird hinsichtlich seiner Bestimmungen über den Aufschub der Verzinsung aufgehoben.

IV.Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung. 1 [1] OS 40, 344 und GS I, 544.


[2] 177. 203.

177.204 – Versionen

Dies ist die einzige verfügbare Version.
IDPublikationAufhebung
00001.10.200430.09.2004Version öffnen