Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts

(vom 1. November 2021)[1]

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom 2. November 2020[2] und der Justizkommission vom 18. Mai 2021[3]

I.Der Beschäftigungsumfang der Stellen für voll- und teilamtliche Mitglieder des Verwaltungsgerichts wird auf insgesamt 1100 Stellenprozente festgesetzt.

II.Die Zahl der Ersatzmitglieder wird auf zwölf festgesetzt.

III.Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig wird der Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 1997 aufgehoben.


[1] OS 76, 545.

[2] ABl 2020-11-13.

[3] ABl 2021-06-11.

175.213 – Versionen

IDPublikationAufhebung
11501.01.2022Version öffnen
02001.01.2022Version öffnen
00031.12.1997Version öffnen