Beschluss des Kantonsrates betreffend Errichtung einer Zentralstelle für Büromaterialien

(vom 26. Januar 1903)[1]

I.Auf 1. Januar 1903 wird eine Zentralstelle geschaffen, welche den Bezug und die Abgabe sämtlicher Büromaterialien für die staatlichen Behörden und Beamtungen in einheitlicher Weise zu besorgen hat.

II.Die Organisation dieser Amtsstelle geschieht durch ein vom Regierungsrat zu erlassendes Regulativ .

III.Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug. 1 [1] OS 27, 63 und GS I, 300.


[2] 172. 311.

[3] Heute Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale (KDMZ).

172.31 – Versionen

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IDPublikationAufhebung
00001.10.200430.09.2004Version öffnen