Den Parlamentsdiensten obliegen die Vorbereitung und Aufarbeitung der Sitzungen des Kantonsrates sowie die Erledigung der administrativen, juristischen und organisatorischen Sekretariatsaufgaben.
Die Geschäftsleitung besteht aus dem Chef oder der Chefin der Parlamentsdienste. Sie ist der Verwaltungskommission unterstellt, die aus den drei Mitgliedern des Präsidiums des Kantonsrates besteht.
Die Geschäftsleitung nimmt die Aufträge an die Parlamentsdienste entgegen und bestimmt die Reihenfolge der Aufgabenerledigung. Dabei berücksichtigt sie die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Aufgaben. Priorität haben Aufträge des Präsidiums, des Büros, der ständigen und nichtständigen Kommissionen.
Betreuung von Ratsmitgliedern, Parteien, Fraktionen und Medien
Gegenüber den Mitgliedern, Parteien, Fraktionen und Medien umfassen die Dienstleistungen der Parlamentsdienste vorab die Auskunftserteilungen und Unterlagenbeschaffungen.
Die Festlegung des Stellenplans sowie die Wahl und Anstellung der Geschäftsleitung obliegen dem Büro, die Wahl und Anstellung der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter obliegen der Verwaltungskommission.
Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch den Kantonsrat[4] am 1. Mai 1996 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung veröffentlicht.