Beschluss des Kantonsrates über die Schaffung eines verwaltungsunabhängigen Parlamentsdienstes

(vom 29. April 1996)[1]

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in einen Antrag seines Büros und in Anwendung von § 46 Abs. 1 Kantonsratsgesetz[2]

1.Es wird ein von der Verwaltung unabhängiges Sekretariat unter dem Namen «Parlamentsdienste des Kantonsrates» geschaffen.

2.Das Büro des Kantonsrates überführt auf den 1. Mai 1996 die heutige Abteilung «Parlamentsdienste» der Staatskanzlei in das verwaltungsunabhängige Sekretariat des Kantonsrates.

3.Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Parlamentsdienste unterstehen dem Personalrecht der kantonalen Verwaltung.

4.Die Parlamentsdienste sind in dienstrechtlicher Hinsicht einer Verwaltungskommission des Büros des Kantonsrates unterstellt. Diese setzt sich aus Mitgliedern des Büros des Kantonsrates zusammen. Das Nähere regelt die Verordnung über Organisation und Aufgaben der Parlamentsdienste .

5.Dieser Beschluss tritt auf den 1. Mai 1996 in Kraft.

6.Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.

7.Mitteilung an den Regierungsrat.


[1] OS 53, 341.

[2] LS 171. 1.

[3] LS 171. 31.

171.3 – Versionen

IDPublikationAufhebung
10801.05.2020Version öffnen
09101.05.2020Version öffnen